Common use of Beendigung des Vertrages Clause in Contracts

Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 10). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag (§ 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000

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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)

Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 109). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung Kraft- fahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen jewei- ligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag (§ 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000

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Samples: Sv Kundenschließfachversicherung, Privatschutz Internetschutz, Privatschutz Internetschutz Agreement

Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 109). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung Kraft- fahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen jewei- ligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag (§ 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000.

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Samples: Hausratversicherung, Unfallversicherung

Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 10). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag (§ 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000.

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Samples: Versicherungsvertrag