Beendigung des Vertrages. 6.1 Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss dieses Rahmenvertrags in Verzug sind, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Service Offerings nicht nutzen. 6.2 Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren einen Vertrag mit Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte und/oder Service Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen. 6.3 Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument, Auftragsdokument
Beendigung des Vertrages. 6.1 Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages Vertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen schriftlicher Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und ist die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages Vertrages berechtigt. Falls Kündigt Oracle diesen RahmenvertragVertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigtoder unter Berufung auf die Freistellungsklausel, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung zum Ablauf des Rahmenvertrages Vertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindetBeide Seiten verpflichten sich, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange zu verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht, sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Vergütungen handelt. Falls Sie gemäss Verpflichtungen dieses Rahmenvertrags in Verzug sindVertrages nicht erfüllen, dürfen Sie die bestellten Produkte Programme und/oder Service Offerings Services nicht nutzen.
6.2 . Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren Vergütungen einen Vertrag mit der Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen Finance Division in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte bestellten Programme und/oder Service Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, Services ebenfalls nicht nutzen.
6.3 Zu den nutzen und Oracle ist zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Unter die Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören fallen auch die Regelungen Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt istRechtsnatur nahe liegt.
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Samples: Oracle License and Service Agreement
Beendigung des Vertrages. 6.1 Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren Vergütungen handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss dieses Rahmenvertrags in Verzug sind, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Service Offerings nicht nutzen.
6.2 Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren Vergütungen einen Vertrag mit Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte und/oder Service Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen.
6.3 Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
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Samples: Auftragsdokument
Beendigung des Vertrages. 6.1 6.1. Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstelleneinstellen (gemäss nachstehendem Abschnitt 14 bereitgestellt), gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss dieses Rahmenvertrags in Verzug sind, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Service Offerings nicht nutzen.
6.2 6.2. Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren einen Vertrag mit Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte und/oder Service Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen.
6.3 6.3. Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
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Samples: Auftragsdokument
Beendigung des Vertrages. 6.1 Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren Vergütungen handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss Verpflichtungen dieses Rahmenvertrags in Verzug sindRahmenvertrages nicht erfüllen, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Service Offerings nicht nutzen.
6.2 Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren Vergütungen einen Vertrag mit der Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen Finance Division in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte und/oder Service Services Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen.
6.3 Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
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Samples: Rahmenvertrag
Beendigung des Vertrages. 6.1 Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen Vertrages verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages Vertrages berechtigt. Falls Oracle diesen RahmenvertragVertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle vor der Kündigung bis zur rechtlichen Beendigung zum Ablauf des Rahmenvertrages Vertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände Außenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss gemäß diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Falls Oracle die Lizenz für ein Programm unter Berufung auf die Freistellungsklausel kündigt, müssen Sie alle vor der Kündigung bis zum Ablauf des Vertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Außenstände für damit verbundene Services, die Sie gemäß diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren Vergütungen handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-30- tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss Verpflichtungen dieses Rahmenvertrags in Verzug sindVertrages nicht erfüllen, dürfen Sie die bestellten Produkte Programme und/oder Service Offerings Services nicht nutzen.
6.2 . Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren Vergütungen einen Vertrag mit der Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen Finance Division in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte Programme und/oder Service OfferingsServices, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen.
6.3 nutzen Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
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Beendigung des Vertrages. 6.1 6.1. Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss dieses Rahmenvertrags in Verzug sind, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Service Offerings nicht nutzen.
6.2 6.2. Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren einen Vertrag mit Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte und/oder Service Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen.
6.3 6.3. Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
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