Beendigung des Vertrags. 1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des in § 1 genannten Tags. Es kann jedoch auch unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist der §§ 622, 626 BGB gekündigt werden. Kündigungsgründe können insbesondere vorliegen, wenn:
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Beendigung des Vertrags. 1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des in § 1 genannten Tags. Es kann jedoch auch unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist der §§ 622, 626 BGB gekündigt werden. Kündigungsgründe können insbesondere vorliegen, wenn:: a) die/der EU-ForscherIn die unter den §§ 1 und 2 genannten Pflichten nicht erfüllt,
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Beendigung des Vertrags. 1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des in § 1 genannten TagsTages. Es kann jedoch auch unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist der §§ 622, 626 BGB gekündigt werden. Kündigungsgründe können insbesondere vorliegenvorlie- gen, wenn:
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Beendigung des Vertrags. 1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des in § 1 genannten TagsTages. Es kann jedoch auch unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist der §§ 622, 626 BGB gekündigt werden. Kündigungsgründe können insbesondere vorliegen, wenn:
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