Beendigung des Vertrags. 13.1 Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung des Vertrages undurchführbar, unmöglich oder übermäßig schwierig machen. 13.2 Im Falle einer Beendigung aufgrund höherer Gewalt (Artikel 16) hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der finanziellen Unterstützung, der der tatsächlichen Dauer des Aktivitätszeitraums entspricht. Etwaige Restbeträge müssen zurückgefordert werden. 13.3 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen oder wenn der/die Teilnehmende Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Korruption begangen hat oder in eine kriminelle Vereinigung, Geldwäsche, terrorismusbezogene Straftaten (einschließlich Terrorismusfinanzierung), Kinderarbeit oder Menschenhandel verwickelt ist, kann die Hochschuleinrichtung die Vereinbarung durch förmliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. 13.4 Die Hochschuleinrichtung behält sich das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten, wenn eine beantragte Rückerstattung nicht freiwillig innerhalb der per Einschreiben mitgeteilten Frist erfolgt. 13.5 Die Kündigung wird zu dem in der Mitteilung angegebenen Datum wirksam; "Kündigungstermin". 13.6 Der/die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Kündigung durch die Hochschuleinrichtung.
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Samples: Grant Agreement, Erasmus Scholarship Agreement, Grant Agreement
Beendigung des Vertrags. 13.1 Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung des Vertrages undurchführbar, unmöglich oder übermäßig schwierig machen.
13.2 Im Falle einer Beendigung aufgrund höherer Gewalt (Artikel 16) hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der finanziellen Unterstützung, der der tatsächlichen Dauer des Aktivitätszeitraums entspricht. Etwaige Restbeträge müssen zurückgefordert werden.
13.3 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen oder wenn der/die Teilnehmende Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Korruption begangen hat oder in eine kriminelle Vereinigung, Geldwäsche, terrorismusbezogene Straftaten (einschließlich Terrorismusfinanzierung), Kinderarbeit oder Menschenhandel verwickelt ist, kann die Hochschuleinrichtung die Vereinbarung durch förmliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
13.4 Die Hochschuleinrichtung behält sich das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten, wenn eine beantragte Rückerstattung nicht freiwillig innerhalb der per Einschreiben mitgeteilten Frist erfolgt.
13.5 Die Kündigung wird zu dem in der Mitteilung angegebenen Datum wirksam; "„Kündigungstermin"“.
13.6 Der/die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Kündigung durch die Hochschuleinrichtung.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement
Beendigung des Vertrags. 13.1 12.1 Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung des Vertrages undurchführbar, unmöglich oder übermäßig schwierig machen.
13.2 12.2 Im Falle einer Beendigung aufgrund höherer Gewalt (Artikel 1615) hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der finanziellen Unterstützung, der der tatsächlichen Dauer des Aktivitätszeitraums entspricht. Etwaige Restbeträge müssen zurückgefordert werden.
13.3 12.3 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen oder wenn der/die Teilnehmende Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Korruption begangen hat oder in eine kriminelle Vereinigung, Geldwäsche, terrorismusbezogene Straftaten (einschließlich Terrorismusfinanzierung), Kinderarbeit oder Menschenhandel verwickelt ist, kann die Hochschuleinrichtung die Vereinbarung durch förmliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
13.4 12.4 Die Hochschuleinrichtung behält sich das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten, wenn eine beantragte Rückerstattung nicht freiwillig innerhalb der per Einschreiben mitgeteilten Frist erfolgt.
13.5 12.5 Die Kündigung wird zu dem in der Mitteilung angegebenen Datum wirksam; "Kündigungstermin".
13.6 12.6 Der/die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Kündigung durch die Hochschuleinrichtung.
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Beendigung des Vertrags. 13.1 Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung des Vertrages undurchführbar, unmöglich oder übermäßig schwierig machen.
13.2 Im Falle einer Beendigung aufgrund höherer Gewalt (Artikel 16) hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der finanziellen Unterstützung, der der tatsächlichen Dauer des Aktivitätszeitraums entspricht. Etwaige Restbeträge müssen zurückgefordert werden.
13.3 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen oder wenn der/die Teilnehmende Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Korruption begangen hat oder in eine kriminelle Vereinigung, Geldwäsche, terrorismusbezogene Straftaten (einschließlich Terrorismusfinanzierung), Kinderarbeit oder Menschenhandel verwickelt ist, kann die Hochschuleinrichtung die Vereinbarung durch förmliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
13.4 Die Hochschuleinrichtung behält sich das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten, wenn eine beantragte Rückerstattung nicht freiwillig innerhalb der per Einschreiben mitgeteilten Frist erfolgt.
13.5 Die Kündigung wird zu dem in der Mitteilung angegebenen Datum wirksam; "Kündigungstermin".
1 Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und der Entscheidung Nr. 1247/2002/EG.
13.6 Der/die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Kündigung durch die Hochschuleinrichtung.
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Samples: Erasmus Scholarship Agreement