Beendigung des Vertrags. a) Verstößt der Datenimporteur gegen seine Verpflichtungen aus diesen Klauseln, kann der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur vorläufig aussetzen, bis der Verstoß beseitigt oder der Vertrag beendet ist. b) Tritt einer der folgenden Fälle ein: i) Die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur wird vom Datenexporteur gemäß Buchstabe a) länger als einen Monat ausgesetzt; ii) die Einhaltung dieser Klauseln durch den Datenimporteur verstößt gegen Rechtsvorschriften des Importlandes; iii) der Datenimporteur missachtet Zusicherungen, die er im Rahmen dieser Klauseln gegeben hat, in erheblichem Umfang oder fortdauernd; iv) das zuständige Gericht im Sitzland des Datenexporteurs oder der Kontrollstelle stellt rechtskräftig fest, dass der Datenimporteur oder der Datenexporteur gegen die Klauseln verstoßen haben, oder v) es wird ein Antrag auf Insolvenzverwaltung oder Abwicklung des Datenimporteurs in dessen privater oder geschäftlicher Eigenschaft gestellt, der nicht innerhalb der nach geltendem Recht vorgesehenen Frist abgewiesen wird; die Abwicklung wird gerichtlich angeordnet; für einen beliebigen Teil seines Vermögens wird ein Zwangsverwalter bestellt; ein Treuhänder wird bestellt, falls es sich bei dem Datenimporteur um eine Privatperson handelt; dieser leitet einen außergerichtlichen Vergleich ein, oder es kommt zu einem je nach Rechtsordnung gleichwertigen Verfahren, so ist der Datenexporteur berechtigt, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche gegen den Datenimporteur, diesen Vertrag zu kündigen, wovon er gegebenenfalls die Kontrollstelle in Kenntnis setzt. Tritt einer der in Ziffer i), ii) oder iv) genannten Fälle ein, kann der Datenimporteur seinerseits den Vertrag kündigen. c) Jede Partei kann den Vertrag kündigen, wenn i) die Kommission eine positive Angemessenheitsfeststellung gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG (oder einer Vorschrift, die diese Vorschrift ersetzt) in Bezug auf das Land (oder einen Bereich davon) trifft, in das die Daten übermittelt und in dem sie vom Datenimporteur verarbeitet werden, oder ii) die Richtlinie 95/46/EG (oder eine Vorschrift, die diese Vorschrift ersetzt) in dem betreffenden Landes unmittelbar zur Anwendung gelangt. d) Die Parteien vereinbaren, dass sie auch nach der Beendigung dieses Vertrags, ungeachtet des Zeitpunkts, der Umstände oder der Gründe (ausgenommen die Kündigung gemäß Xxxxxxx XX Buchstabe c), weiterhin an die Verpflichtungen und/oder Bestimmungen dieser Klauseln in Bezug auf die Verarbeitung der übermittelten Daten gebunden sind.
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Samples: Vereinbarung Über Die Datenübermittlung, Data Processing Agreement, Data Processing Agreement
Beendigung des Vertrags. a) Verstößt der Datenimporteur gegen seine Verpflichtungen aus diesen Klauseln15.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Folgemonats kündigen. Außer in Fällen, kann der Datenexporteur in denen die Übermittlung personenbezogener Daten an Bestimmungen des nachfolgenden Absatzes dieses Vertrags Anwendung finden, entbindet die Kündigung die Parteien nicht von den Datenimporteur vorläufig aussetzen, bis der Verstoß beseitigt oder der Vertrag beendet ist.
b) Tritt einer der folgenden Fälle ein:
i) Die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur wird vom Datenexporteur gemäß Buchstabe a) länger als einen Monat ausgesetzt;
ii) die Einhaltung dieser Klauseln durch den Datenimporteur verstößt gegen Rechtsvorschriften des Importlandes;
iii) der Datenimporteur missachtet ZusicherungenVerpflichtungen, die er im Rahmen dieser Klauseln gegeben hat, in erheblichem Umfang oder fortdauernd;
iv) das zuständige Gericht im Sitzland des Datenexporteurs oder der Kontrollstelle stellt rechtskräftig fest, dass der Datenimporteur oder der Datenexporteur gegen die Klauseln verstoßen haben, oder
v) es wird ein Antrag auf Insolvenzverwaltung oder Abwicklung des Datenimporteurs in dessen privater oder geschäftlicher Eigenschaft gestellt, der nicht innerhalb der nach geltendem Recht vorgesehenen Frist abgewiesen wird; die Abwicklung wird gerichtlich angeordnet; für einen beliebigen Teil seines Vermögens wird ein Zwangsverwalter bestellt; ein Treuhänder wird bestellt, falls es sich bei dem Datenimporteur um eine Privatperson handelt; dieser leitet einen außergerichtlichen Vergleich ein, oder es kommt Leistungen zu einem je nach Rechtsordnung gleichwertigen Verfahren, so ist der Datenexporteur berechtigt, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche gegen den Datenimporteur, diesen Vertrag zu kündigen, wovon er gegebenenfalls die Kontrollstelle in Kenntnis setzt. Tritt einer der in Ziffer i), ii) oder iv) genannten Fälle ein, kann der Datenimporteur seinerseits den Vertrag kündigen.
c) Jede Partei kann den Vertrag kündigen, wenn i) die Kommission eine positive Angemessenheitsfeststellung gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG (oder einer Vorschrifterbringen, die diese Vorschrift ersetzt) zwischen den Parteien vor der Kündigung vereinbart wurden, einschließlich bestimmter Leistungen in Bezug auf das Land (oder einen Bereich davon) trifftaufgegebene Bestellungen, in das die Daten übermittelt fälliger Zahlungen und in dem sie vom Datenimporteur verarbeitet werdender Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sowie Verpflichtungen im Hinblick auf geistiges Eigentum, oder ii) die Richtlinie 95/46/EG (oder eine VorschriftGeheimhaltung und Schadensersatz.
15.2 Dell ist berechtigt, die diese Vorschrift ersetzt) die Erfüllung noch bestehender Verpflichtungen aus noch nicht abgewickelten angenommenen Bestellungen verweigern, falls Sie:
15.2.1 eine wesentliche und unheilbare Vertragsverletzung begangen haben (dazu zählt unter anderem die wiederholte Angabe falscher Informationen, um Preise, Support oder Unterstützung in dem betreffenden Landes unmittelbar zur Anwendung gelangtAnspruch zu nehmen, zu denen Sie nicht berechtigt wären);
15.2.2 gegen eine wesentliche Vertragspflicht gemäß dieser Vereinbarung verstoßen und, sofern dieser Verstoß heilbar ist, es unterlassen, nach angemessener schriftlicher Fristsetzung den Verstoß zu heilen;
15.2.3 Zahlungen nicht innerhalb des Ihnen gewährten Zahlungszieles vornehmen – es sei denn, wir haben eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen;
15.2.4 Exportbestimmungen missachten, zahlungsunfähig werden oder über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird;
15.2.5 in einer Weise handeln, die schädliche Auswirkungen für Dell oder das Programm/die Partnerschaft hat, insbesondere z.B. im Falle einer Offenlegung von Preisen, technischen Daten, technischem Support und sonstigen Informationen, zu denen Sie über das Portal, die Standard PP und Partner PP oder anderweitig Zugang haben, gegenüber Dritten (wobei der Begriff Dritte auch, soweit es sich nicht um einen Einzelfall handelt, Datenerfassungs-Agenturen, Marktforschungsunternehmen und ähnliches umfasst).
d) Die Parteien vereinbaren15.3 Sie sind berechtigt, dass sie auch Bestellungen zu stornieren, wenn:
15.3.1 Dell eine wesentliche, aber heilbare Vertragsverletzung begeht und es unterlässt, nach der Beendigung dieses Vertrags, ungeachtet des Zeitpunkts, der Umstände oder der Gründe (ausgenommen angemessener schriftlicher Fristsetzung die Kündigung gemäß Xxxxxxx XX Buchstabe c), weiterhin an Vertragsverletzung zu heilen; oder
15.3.2 über das Vermögen von Dell die Verpflichtungen und/oder Bestimmungen dieser Klauseln in Bezug auf die Verarbeitung der übermittelten Daten gebunden sind.Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird;
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Samples: Channel Partner Agreement, Channel Partner Agreement
Beendigung des Vertrags. a12.1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung umgehend zu kündigen,
i) Verstößt wenn die andere Parteii) gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstösst (und der Datenimporteur Verstoss, wenn er behoben werden kann, nicht innerhalb von 90 Tagennach Erhalt der Aufforderung zu seiner Behebung behoben wird)
ii) beständig gegen seine Verpflichtungen aus diesen Klauselneine oder mehrere Vertragsbestimmungen verstösst
iii) fällige Zahlungen nicht entrichtet
iv) insolvent oder zahlungsunfähig wird, kann der Datenexporteur ihr bezüglich ihrer Schulden eine Stundung eingeräumt wurde, sie unter Insolvenzverwaltung gestellt oder aufgelöst wird oder die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur vorläufig aussetzenGefahr besteht, bis der Verstoß beseitigt dass einer dieser Umstände eintritt;
v) ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder der Vertrag beendet die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit bedroht ist.
b) Tritt einer der folgenden Fälle ein:12.2 Steht FREWITT das Recht zu, den Vertrag gemäss Ziffer 12.1 zu beenden, gilt Folgendes
i) Die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur wird vom Datenexporteur gemäß Buchstabe a) länger als einen Monat ausgesetzt;FREWITT kann die Lieferung aller nichtgelieferten Waren zurückhalten und die sich auf dem Transportweg befindlichen Waren stoppen
ii) FREWITT kann das Recht des Kunden, die Einhaltung dieser Klauseln durch den Datenimporteur verstößt gegen Rechtsvorschriften des Importlandes;im Eigentum von FREWITT stehenden Waren weiterzuverkaufen und einzubehalten, zum Erlöschen bringen
iii) der Datenimporteur missachtet ZusicherungenFREWITT kann den Standort des Kunden oder jeden sonstigen Ort, an dem die er Waren aufbewahrt oder vielleicht aufbewahrt werden, betreten, kann diese in Besitz nehmen und alle im Eigentum von FREWITT stehenden Waren verkaufen oder veräussern, um die vom Kunden im Rahmen dieser Klauseln gegeben hat, in erheblichem Umfang dieses Vertrags oder fortdauernd;einer anderen Vereinbarung geschuldeten Beträge zu decken
iv) das zuständige Gericht im Sitzland des Datenexporteurs oder der Kontrollstelle stellt rechtskräftig fest, dass der Datenimporteur oder der Datenexporteur gegen die Klauseln verstoßen haben, oder
v) es wird ein Antrag auf Insolvenzverwaltung oder Abwicklung des Datenimporteurs in dessen privater oder geschäftlicher Eigenschaft gestellt, der nicht innerhalb der nach geltendem Recht vorgesehenen Frist abgewiesen wird; die Abwicklung wird gerichtlich angeordnet; für einen beliebigen Teil seines Vermögens wird ein Zwangsverwalter bestellt; ein Treuhänder wird bestellt, falls es sich bei dem Datenimporteur um eine Privatperson handelt; dieser leitet einen außergerichtlichen Vergleich ein, oder es kommt zu einem je nach Rechtsordnung gleichwertigen Verfahren, so ist der Datenexporteur berechtigt, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche gegen den Datenimporteur, diesen Vertrag zu kündigen, wovon er gegebenenfalls die Kontrollstelle in Kenntnis setzt. Tritt einer der in Ziffer i), ii) oder iv) genannten Fälle ein, kann der Datenimporteur seinerseits den Vertrag kündigen.
c) Jede Partei kann den Vertrag kündigen, wenn i) die Kommission eine positive Angemessenheitsfeststellung gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG (oder einer Vorschriftalle Beträge, die diese Vorschrift ersetzt) in Bezug auf das Land (oder einen Bereich davon) trifftder Kunde FREWITT schuldet, in das die Daten übermittelt und in dem sie vom Datenimporteur verarbeitet werden, oder ii) die Richtlinie 95/46/EG (oder eine Vorschrift, die diese Vorschrift ersetzt) in dem betreffenden Landes unmittelbar zur Anwendung gelangtwerden sofort fällig.
d) Die Parteien vereinbaren, dass sie auch nach der Beendigung dieses Vertrags, ungeachtet des Zeitpunkts, der Umstände oder der Gründe (ausgenommen die Kündigung gemäß Xxxxxxx XX Buchstabe c), weiterhin an die Verpflichtungen und/oder Bestimmungen dieser Klauseln in Bezug auf die Verarbeitung der übermittelten Daten gebunden sind.
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Beendigung des Vertrags. a) Verstößt 1. Jede der Datenimporteur gegen seine Verpflichtungen Vertragsparteien ist zur außeror- dentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die andere Vertragspartei – in allen Fäl- len regelmäßig nach einer ordentlichen und möglichst detaillierten schriftlichen Abmah- nung mit einer angemessenen Frist zur Besei- tigung des Mangels – wesentlichen Verpflich- tungen aus diesen Klauselndem Vertrag zurechenbar nicht nachkommt.
2. Ein Vertrag, der nach Art und Inhalt nicht durch vollständige Erfüllung endet und auf unbe- stimmte Zeit geschlossen wurde, kann durch jede der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an Vertragsparteien nach gegenseitiger Rücksprache und unter Angabe von Gründen. jederzeit schriftlich gekündigt werden, der Ver- trag endet dann am Ende des Monats, in dem er gekündigt wurde. Wenn zwischen den Datenimporteur vorläufig aussetzenVer- tragsparteien keine ausdrückliche Kündi- gungsfrist vereinbart wurde, bis ist bei der Verstoß beseitigt oder der Vertrag beendet istKündi- gung eine angemessene Frist einzuhalten. Die Vertragsparteien sind niemals zum Schaden- ersatz wegen Kündigung verpflichtet.
b) Tritt einer der folgenden Fälle ein:
i) Die Übermittlung personenbezogener Daten an 3. Abweichend von den Datenimporteur wird vom Datenexporteur gemäß Buchstabe a) länger als einen Monat ausgesetzt;
ii) die Einhaltung dieser Klauseln durch den Datenimporteur verstößt gegen Rechtsvorschriften des Importlandes;
iii) der Datenimporteur missachtet Zusicherungen, die er gesetzlichen Bestimmun- gen im Rahmen dieser Klauseln gegeben hat, in erheblichem Umfang oder fortdauernd;
iv) das zuständige Gericht im Sitzland des Datenexporteurs oder der Kontrollstelle stellt rechtskräftig fest, dass der Datenimporteur oder der Datenexporteur gegen die Klauseln verstoßen haben, oder
v) es wird ein Antrag auf Insolvenzverwaltung oder Abwicklung des Datenimporteurs in dessen privater oder geschäftlicher Eigenschaft gestellt, der nicht innerhalb der nach geltendem Recht vorgesehenen Frist abgewiesen wird; die Abwicklung wird gerichtlich angeordnet; für einen beliebigen Teil seines Vermögens wird ein Zwangsverwalter bestellt; ein Treuhänder wird bestellt, falls es sich bei dem Datenimporteur um eine Privatperson handelt; dieser leitet einen außergerichtlichen Vergleich ein, oder es kommt zu einem je nach Rechtsordnung gleichwertigen Verfahren, so ist der Datenexporteur berechtigt, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche gegen den Datenimporteur, diesen Vertrag zu kündigen, wovon er gegebenenfalls die Kontrollstelle in Kenntnis setzt. Tritt einer der in Ziffer i), ii) oder iv) genannten Fälle ein, abdingbaren Rechts kann der Datenimporteur seinerseits Auftraggeber einen Vertrag zur Ausfüh- rung von Diensten lediglich in den Vertrag kündigenFällen kün- digen, die in den vorliegenden Geschäftsbe- dingungen geregelt sind.
c) 4. Jede Partei der Vertragsparteien kann den Vertrag kündigenohne Mahnung oder mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich beenden, wenn wenn
(i) die Kommission eine positive Angemessenheitsfeststellung gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG Gegenpartei – gegebenenfalls vorläufig – gesetzlicher Zahlungsaufschub gewährt wird,
(oder einer Vorschrift, die diese Vorschrift ersetzt) in Bezug auf das Land (oder einen Bereich davon) trifft, in das die Daten übermittelt und in dem sie vom Datenimporteur verarbeitet werden, oder ii) für die Richtlinie 95/46/EG Gegenpartei Insolvenz beantragt wird und dadurch die Vertragserfüllung ge- fährdet oder unmöglich wird, (iii) wenn das Un- ternehmen der Gegenpartei aufgelöst oder eine Vorschriftbeendet wird, die diese Vorschrift ersetzt) in dem betreffenden Landes unmittelbar zur Anwendung gelangt.
d) Die Parteien vereinbarenund zwar nicht im Rahmen einer Neustrukturierung oder eines Unternehmens- zusammenschlusses. Embloom ist wegen die- ser Beendung nicht zu irgendeiner Rückerstat- tung oder Schadenersatz verpflichtet. Im Falle einer Beendigung des Vertrags erlischt das Recht auf Nutzung von Anwendungen, dass sie auch nach der Beendigung dieses Vertrags, ungeachtet des Zeitpunkts, der Umstände oder der Gründe (ausgenommen die Kündigung gemäß Xxxxxxx XX Buchstabe c), weiterhin an die Verpflichtungen Gütern und/oder Bestimmungen Diensten von Embloom, die dem Auftraggeber bereitgestellt wurden, von Rechts wegen.
5. Embloom hat das Recht, den Vertrag mittels schriftlicher Mitteilung mit sofortiger Wirkung für die Zukunft zu beenden, wenn der Auftrag- geber eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag oder eines der Rechte (an geisti- gem Eigentum) von Embloom verletzt.
6. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber einen oder mehrere andere Verträge zwischen den Ver- tragsparteien aufgrund zurechenbarer Mängel von Embloom rechtskräftig auflöst oder been- det, und der Auftraggeber nachweist, dass die Anwendungen für ihn aufgrund dieser Klauseln in Bezug auf die Verarbeitung der übermittelten Daten gebunden Ver- tragsauflösung oder Vertragsbeendigung nutzlos geworden sind.
7. Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung im Sinne dieses Artikels be- reits Leistungen im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erhalten hat, sind diese Leistungen und die damit zusammenhängenden Zah- lungsverpflichtungen nicht Gegenstand der Vertragsaufhebung, es sei denn, der Auftrag- geber beweist, dass Embloom bezüglich dieser Leistungen in Verzug ist. Beträge, die Embloom vor der Vertragsauflösung im Zu- sammenhang mit den zur Erfüllung des Ver- trags bereits ordnungsgemäß erbrachten Lie- ferungen und Leistungen in Rechnung gestellt hat, sind unter Beachtung der Bestimmungen aus dem vorangegangenen Satz weiterhin un- eingeschränkt zu zahlen und werden zum Zeit- punkt der Vertragsauflösung unmittelbar fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen