Common use of Beendigung des Vertrags Clause in Contracts

Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag ebenso wie wir mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Versicherungsablaufdatum ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 8 ARB). Weitere Kündigungsrechte sind in den §§ 10, 11 und 13 ARB geregelt. Vertragsstrafen gibt es nicht. Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt: Wir legen der Aufnahme einer Vertragsanbahnung mit Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Auf den Vertrag anwendbares Recht: Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Klagen gegen uns als Versicherer Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: – Am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine »natürliche Person« ist ein Mensch, im Gegensatz zur »juristischen Person«; das ist z. B. eine GmbH, eine AG oder ein eingetragener Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts einreichen.

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Samples: haus-und-grund-ostsee.de, www.get-service.de, www.oerag.de

Beendigung des Vertrags. Sie können den Vertrag ebenso wie wir mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Versicherungsablaufdatum ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 8 ARB). Weitere Kündigungsrechte sind in den §§ 10, 11 und 13 ARB geregelt. Vertragsstrafen gibt es nicht. Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zugrunde zu Grunde legt: Wir legen der Aufnahme einer Vertragsanbahnung mit Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrundezu Grunde. Auf den Vertrag anwendbares Recht: Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Klagen gegen uns als Versicherer Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: – Am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Ih- ren Vertrag zuständigen Niederlassung. , Wenn oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine »natürliche Person« ist ein Mensch, im Gegensatz zur »juristischen Person«; das ist z. B. eine GmbH, eine AG oder ein eingetragener Verein.) ). Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.

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Samples: www.xxv24.de, rsv-bedingungen.de, www.haus-und-grund-westfalen.de