Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überwei- sungsauftrags bei der ebase (siehe Nr. 1.4).
Beginn der Ausführungsfrist. Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Ikano Bank (siehe Nummer 1.4). Vereinbaren die Ikano Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimm- ten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Ikano Bank den zur Ausführung erfor- derlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Ikano Bank, so beginnt am darauf folgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Geschäftstage der Ikano Bank erge- ben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
Beginn der Ausführungsfrist. (1)Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4). (2)Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauf folgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Bonusverzeichnis“.
Beginn der Ausführungsfrist. Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Ikano Bank (siehe Nummer 1.4). Vereinbaren die Ikano Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimm- ten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Ikano Bank den zur Ausführung erfor- derlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Ikano Bank, so beginnt am darauf folgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Geschäftstage der Ikano Bank erge- ben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der ebase (siehe Nr. 1.4).
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei PayCenter (siehe Nummer 1.4).
Beginn der Ausführungsfrist i. Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Raisin Bank. 7Siehe Fußnote 2. 8Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zuganges des Überweisungsauftrages des Kunden bei comdirect (siehe Nr. 1.4).