Begriff der Gefahrerhöhung. a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab- gabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ei- ne Vergrößerung des Schadens oder die unge- rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia wahrscheinlicher wird.
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Begriff der Gefahrerhöhung. a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab- gabe Abgabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles oder ei- ne eine Vergrößerung des Schadens oder die unsere unge- rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia wahrscheinlicher wird.wäre. Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere vorliegen, wenn
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