Common use of Begriff der Gefahrerhöhung Clause in Contracts

Begriff der Gefahrerhöhung. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wird. Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, nach Abgabe seiner Vertragserklärung eine Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers vorzunehmen oder zu gestatten. Erkennt der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung nachträglich oder tritt diese unabhängig von seinem Willen ein, hat er dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Einzelvertragliche Regelungen zur Vorsorgeversicherung bleiben hiervon unberührt. Der Versicherer entscheidet aufgrund dieser Angaben, ob und ggf. zu welchen Konditionen der Vertrag fortgeführt werden kann. Mit der Aufforderung nach 4.1.1 kann die Aufforderung verbunden werden, dem Versicherer mitzuteilen, ob und welche Änderungen eingetreten sind.

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Samples: citrix-online.ruv.de, www.ov-boerse.de, do-rechner.de