Common use of Begriff der Gefahrerhöhung Clause in Contracts

Begriff der Gefahrerhöhung. a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab- gabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ei- ne Vergrößerung des Schadens oder die unge- rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia wahrscheinlicher wird.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Begriff der Gefahrerhöhung. a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab- gabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ei- ne Vergrößerung des Schadens oder die unge- rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia wahrscheinlicher wird. b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn sich ein gefahrer- heblicher Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Begriff der Gefahrerhöhung. a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab- gabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ei- ne Vergrößerung des Schadens oder die unge- rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia wahrscheinlicher wird. b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn sich ein gefahr- erheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben. c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll.

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Samples: Bauleistungsversicherung