Common use of Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung Clause in Contracts

Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vo- rübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilli- gen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilli- gendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.

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Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vo- rübergehend außerhalb vorübergehend außer- halb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft Gemein- schaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilli- gen Wehrdienstesfreiwilligen Wehr- dienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilli- gendienstes Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes Bundesfreiwilligen- dienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehendvorübergehend nach Nr. 1, bis ein eigener Hausstand gegründet begründet wird.

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Samples: www.xxv24.de

Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienendie- nen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vo- rübergehend vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilli- gen freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen internationale oder nationalen Jugendfreiwilli- gendienstes Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb außer- halb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehendvorübergehend nach Nr. 1, bis ein eigener Hausstand gegründet begründet wird.

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Samples: besserberater.de

Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vo- rübergehend außerhalb vorübergehend außer- halb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft Gemein- schaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilli- gen Wehrdienstesfreiwilligen Wehr- dienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilli- gendienstes Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes Bundesfreiwilligen- dienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehendvorübergehend nach Nr. 1, bis ein eigener Hausstand gegründet begründet wird.

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Samples: www.xxv24.de

Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vo- rübergehend vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. Außenversicherungsschutz besteht allerdings nur, sofern über diesen Vertrag eine ständig bewohnte Wohnung versichert ist. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilli- gen freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilli- gendienstes Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehendvorübergehend nach Nr. 1, bis ein eigener Hausstand gegründet begründet wird.

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Samples: www.fv.de

Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vo- rübergehend vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilli- gen freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen inter- nationalen oder nationalen Jugendfreiwilli- gendienstes Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Frei- williges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes Bundes- freiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehendvorübergehend nach A 7.1, bis ein eigener Hausstand gegründet Haus- stand begründet wird.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Hausratversicherung