Begriffsbestimmung/Umfang der Leistungspflicht Musterklauseln

Begriffsbestimmung/Umfang der Leistungspflicht. Erläuterung 1. Als Aufwendungen für Zahnersatz werden anerkannt: - Einlagefüllungen (Inlays), - Cerec-Behandlungen, - Keramikverblendschalen (Veneers), - Kunststoff- und Keramikverblendungen, - Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays, - Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen sowie deren Repara- tur), - Aufbissbehelfe und Schienen, - DROS-Schiene, - Implantate, - implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen, - augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenma- terial sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung, Sinuslift), - funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, - Material- und Laborkosten, - OP-Mikroskop (Zuschlag im Rahmen von Implantatbehandlung nach GOZ-Ziffer 0110), - Anästhesie, - Kosten für den Heil- und Kostenplan, die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlun- gen. Keramischer Zahnersatz und keramische Verblendungen sind bis Zahn 8, Implantate unbegrenzt erstattungsfähig. 2. Für die Inanspruchnahme von Behandlungen nach Abschnitt B.1 und B.4 (Zahnersatzleistungen und kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene nach Unfall) empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan zusammen mit der Genehmigung bzw. Ablehnung der GKV einzureichen. Der Heil- und Kostenplan sollte auch spezifizierte Kosten für Material und Laborleistungen enthalten. Der Versicherer teilt unverzüglich die Höhe der zu erwartenden Leistungen mit. 3. Als Nachweis für die Ablehnung der GKV ist die Rechnung mit entsprechendem Vermerk oder ein Ablehnungsbescheid der GKV einzureichen. 4. Errechnet sich aufgrund der Leistungsbegrenzung bei Tarifwechsel innerhalb der Tarifwelt des Versicherers während der ersten drei Versicherungsjahre nach Tarifwechsel ein niedrigerer Er- stattungsanspruch für zahnärztliche Heilbehandlung als im Vortarif, werden die höheren Leistun- gen des Vortarifs erbracht, höchstens jedoch die Leistungen des Tarifs MediZ Duo für Zahnersatz ab dem vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Leistungsbegrenzung. 5. Errechnet sich aufgrund der Leistungsbegrenzung bei Tarifwechsel innerhalb der Tarifwelt des Versicherers während der ersten zwei Versicherungsjahre nach Tarifwechsel ein niedrigerer Er- stattungsanspruch für zahnärztliche Heilbehandlung als im Vortarif, werden die höheren Leistun- gen des Vortarifs erbracht, höchstens jedoch die Leistungen des Tarifs MediZ Duo für Zahnersatz ab dem dritten Ver...
Begriffsbestimmung/Umfang der Leistungspflicht. Erläuterung
Begriffsbestimmung/Umfang der Leistungspflicht. Erläuterungen 1. Als Erstbehandler wird auch ein hausärztlich tätiger Internist anerkannt, sofern rechtzeitig vor Behandlungs- beginn ein Nachweis mit Name und Anschrift des Internisten vorgelegt wird.
Begriffsbestimmung/Umfang der Leistungspflicht. Erläuterungen 1. Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen nach § 4 Abs. 2.3 AVB sowie Schutzimpfungen (vgl.
Begriffsbestimmung/Umfang der Leistungspflicht. Erläuterungen 1. Eine stationäre Heilbehandlung gilt abweichend von § 1 Abs. 3 AVB als medizinisch notwendig,
Begriffsbestimmung/Umfang der Leistungspflicht. Erläuterungen 1. Kosten, die die Festbeträge bei Arznei- und Verbandmitteln nach § 35 SGB V (siehe Anhang)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.