Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich Musterklauseln

Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich a) Raiffeisen-Kanal: alle sicheren Online-Banking Systeme und/oder elektronischen Kommunikationskanäle, die vom Finanzinstitut zur Verfügung gestellt werden, über die das Finanzinstitut Zahlungsvorgänge und Auskunftsersuchen in Bezug auf vom Kunden beim Finanzinstitut geführten Konten online übermitteln kann;
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. 195 Begriffsbestimmungen § 196 Allgemeine Bestimmungen § 197 Anwendungsfälle der Gruppenaufsicht § 198 Ausschluss von Unternehmen aus der Gruppenaufsicht § 199 Subgruppenaufsicht auf Ebene einer nationalen Teilgruppe § 200 Subgruppenaufsicht auf Ebene einer mehrere Mitgliedstaaten umfassenden Teilgruppe
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. 1 In diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) ist unter den nachgenannten Begriffen Folgendes zu verstehen:
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. 15.1. Die folgenden Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge, in denen BÜMO Ihr Eventpartner GmbH als Vermieterin auftritt.
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. I.1. Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. 15.1. Die folgenden Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge, in denen MOJO® Rental als Ver- mieterin auftritt.
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. 1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die folgenden Begriffe folgende Definitionen: - Bauleitung: die Bauleitung gemäß dem Generalunternehmervertrag. - Generalunternehmervertrag: der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer. - Rechte am geistigen Eigentum: Patente, Markenrechte, Urheberrechte, typographische Rechte, Datenbankrechte (inklusive des Auszugsrechts), registrierte und nicht-registrierte Zeichnungs- oder Musterrechte, Betriebsgeheimnisse und das Recht, Informationen geheim zu halten, sowie alle Rechte und Formen des rechtlichen Schutzes ähnlicher Art oder mit vergleichbarer Wirkung auf die vorgenannten Rechte, gleich an welchem Ort der Welt und ohne Rücksicht darauf, ob diese Rechte registriert sind, und inklusive aller Anträge auf ihre Registrierung. - Lieferung von Produkten: die Lieferung von Produkten, wozu auch alle Werk- und Dienstleistungen zählen, die mit der Lieferung von Produkten im Zusammenhang stehen, soweit sie nicht unter die „Durchführung von Werkleistungen“ fallen. - Auftraggeber: Die Heijmans N.V. und/oder eine oder mehrere ihrer Tochtergesellschaften. - Auftragnehmer: jede natürliche oder juristische Person, mit der der Auftraggeber über das Zustandekommen eines Vertrages verhandelt und/oder einen Vertrag abschließt.
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. (1) Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Subvention“
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. 1.1 „Abgebende Clubs“ und „Aufnehmende Clubs“ im Sinne dieser Vereinbarung sind die Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (einschließlich deren Muttervereine sofern und soweit diese das Leistungszentrum führen) und diejenigen Vereine und Kapitalgesellschaf- ten der 3. Liga, der Regionalligen und der Junioren-Bundesligen, die nach Feststellung des DFB ein Leistungszentrum nach den jeweils vorgesehenen Kriterien des Anhangs V zur LO führen, soweit diese Clubs Vertragspartner dieser Vereinbarung sind. Sämtliche Regelun- gen aus dieser Vereinbarung wirken daher ausschließlich zwischen abgebenden und aufneh- menden Clubs in diesem Sinne und damit nicht gegenüber dritten Clubs, die nicht Vertrags- partner dieser Vereinbarung sind.
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich. 1.1. Diese AGB gelten zwischen der xxxxxx.xx services AG, Roll- nerstr. 8, 90408 Nürnberg („xxxxxx.xx“) und dem Anwalt bzw. der Anwältin bzw. der Gesellschaft („Kunde”), die/der einen Profileintrag („Profil“) auf einer Internetseite von xxxxxx.xx gebucht hat.