Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine dem Lieferanten Produkte, Rohstoffe oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum"). Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namen. 15.3 voestalpine ist berechtigt, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzen.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine 12.1. Sämtliche Beistellungen von MTM, insbesondere Dokumentationen, Modelle, Materialien, Ausrüstungen, Komponenten, Fertigungsmittel, Verpackungen, Werkzeuge, Messinstrumente, Vorrichtungen, Muster oder sonstige, auch leihweise überlassene Gegenstände, die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden (nachfolgend „Beistellungen“), sind und werden nicht Eigentum des Lieferanten, sondern bleiben Eigentum von MTM, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. Beistellungen sind vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren und zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind MTM unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen nur für die Herstellung der Vertragsgegenstände verwenden und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von MTM für andere Zwecke benutzen oder Dritten (auch mit dem Lieferanten Produkteverbundene Unternehmen) eine solche Benutzung gestatten. Auch eine Vernichtung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MTM gestattet.
12.2. Beistellungen sind deutlich als Eigentum von MTM zu kennzeichnen und vom Lieferanten kostenlos für MTM zu verwahren. Der Lieferant hat die Beistellungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt zu behandeln, Rohstoffe oder sonstiges Material für dessen Herstellung sie auf eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.) und wenn nötig zu ersetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen auf eigene Kosten gegen alle versicherbaren Risiken („all risks“) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu versichern und dies MTM auf Verlangen nachzuweisen. Der Lieferant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus an MTM ab. MTM nimmt diese Abtretung hiermit an.
12.3. MTM ist berechtigt, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten die Beistellungen und diesbezüglichen Aufzeichnungen durch einen von Teilen zur Verfügung stelltMTM beauftragten Mitarbeiter inspizieren zu lassen. Xxxxxxxxxxxx 00, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor 00000 Xxxxx, Xxxxxxx Telefon +00 ("Vorbehaltseigentum")0)0000 0000-0 · Telefax +00 (0)0000 0000-000 xxx.xx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Mainz Registergericht: Amtsgericht Mainz, HRB 40821
12.4. Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen Soweit von MTM überlassene Beistellungen auch mit anderen Gegenständen zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befindenoder umgebildet werden, erwirbt voestalpine MTM das Miteigentum alleinige Eigentum an dem der neuen Produkt iSache. Im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit Falle der Verarbeitung.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar Verbindung oder untrennbaren Vermischung mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werdenerwirbt MTM das Miteigentum, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu Wertes, den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen die Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischunghaben. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namen§ 947 Abs. 2 BGB gilt nicht.
15.3 voestalpine ist berechtigt12.5. Die Beistellungen sind auf jederzeitig mögliches Verlangen von MTM zu entfernen oder an MTM herauszugeben. Der Nennung von Gründen bedarf es für das Verlangen nicht. Die Herausgabe oder Entfernung hat unverzüglich zu erfolgen. Dem Lieferanten stehen hinsichtlich der Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte oder Pfandrechte zu, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaigees sei denn, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzendie Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine dem Lieferanten Produkte, Rohstoffe (16.1) Beistellungen bleiben Eigentum des Bestellers und dürfen nur bestim- mungsgemäss verwendet werden.
(16.2) Verarbeitung oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum"). Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums Umbildung durch den Lieferanten erfolgt werden für voestalpineden Be- steller vorgenommen. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen Wird die Beistellung mit anderen anderen, nicht dem Besteller ge- hörenden Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befindenverarbeitet, erwirbt voestalpine das der Besteller Miteigentum an dem der neuen Produkt Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) der Beistellung zu den anderen verarbeiteten verarbei- teten Gegenständen zur Zeit zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum (16.3) Wird die Beistellung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Gegen- ständen untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, die nicht im Eigentum von voestalpine stehenvermischt, erwirbt voestalpine das der Besteller Miteigentum an dem der neuen Produkt Sache im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) der Beistellung zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit Ge- genständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder VermischungVerarbeitung. Sofern Erfolgt die Verbindung oder Vermischung so erfolgtin der Weise, dass die Gegenstände Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sindist, wird so gilt als vereinbart, dass der Lieferant das dem Besteller anteilsmässig Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgtüber- trägt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine Alleineigentum oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namenfür den Besteller.
15.3 voestalpine ist berechtigt, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzen.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine dem Lieferanten Produkte8.1 Das von uns beigestellte Material darf nur für unsere Bestellung verwendet werden.
8.2 Auf Mängel des beigestellten Materials, Rohstoffe oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stelltdie bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, behält kann sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")der Auftragnehmer nach Verarbeitung des Materials nicht mehr berufen. Die Be-/VerarbeitungBereitstellung von Material durch uns entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleis- tungsverpflichtung. Sofern sich bei den gestellten Materialien Abweichungen ergeben, z. B. zwi- schen Muster und Zeichnung, hat uns der Umbau oder Einbau Auftragnehmer vor Aufnahme der Produktion auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen.
8.3 Der Auftragnehmer haftet für den Verlust oder die Umformung des Vorbehaltseigentums Beschädigung beigestellten Materials. Er hat uns von Verlust oder Beschädigung unverzüglich zu unterrichten. Außerdem hat uns der Auftragnehmer zu unterrichten, wenn beigestelltes Material gepfändet wird, eine Pfändung droht oder in sonstiger Weise gefährdet wird. Der Auftragnehmer hat für einen angemessenen Versicherungsschutz auf eigene Kosten Sorge zu tragen.
8.4 Das von uns beigestellte Material bleibt in jeder Verarbeitungsstufe unser Eigentum. Verarbei- tungen oder Umbildungen durch den Lieferanten erfolgt Auftragnehmer werden für voestalpineuns vorgenommen. Sofern Wird unser Material mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum Mitei- gentum an dem der neuen Produkt Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) unseres Materials zu den anderen verarbeiteten verarbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
15.2 Sofern das 8.5 Wird die von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werdenvermischt, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine so erwerben wir das Miteigentum an dem der neuen Produkt Sache im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) unseres Materials zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern Erfolgt die Verbindung oder Vermischung so erfolgtin der Weise, dass die Gegenstände Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so geht die bestellte Ware anteilig in Höhe der geleisteten Vorauszahlung in unser Miteigentum über. Der Auftragnehmer verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich.
8.6 Werkzeuge, die dem Auftragnehmer leihweise überlassen worden sind, wird vereinbartwerden von Lieferanten pfleglich behandelt und gelagert sowie auf den neuesten Zeichnungsstand einsatzfähig gehalten. Die Werkzeuge werden ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Ware eingesetzt. Der Auftragnehmer hat die Werkzeuge auf seine Kosten gegen Feuer, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert Diebstahl und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namensonstige Schä- den zu versichern.
15.3 voestalpine ist berechtigt8.7 Auftragsbezogene Fertigungsmittel, mehrmals im Jahr die auf unsere Kosten vom Auftragnehmer hergestellt oder beschafft werden, gehen nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten Bezahlung in unser Eigentum über und sind uns zu fordernübergeben. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzenDer Auftragnehmer verwahrt bis zur Übergabe die Fertigungsmittel für uns unentgeltlich.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine 13.1 Sämtliche Beistellungen von uns, Abbildungen, Ausrüstungen, Berechnungen, Dokumentationen, Fertigungsmittel Komponenten, Materialien, Messinstrumente, Modelle, Muster, Pläne, Produktbeschreibungen, Verpackungen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Zeichnungen oder sonstige Informationen, Unterlagen oder Gegenstände, die wir dem Lieferanten Produktezur Herstellung der Ware überlassen, Rohstoffe („Beistellungen“), sind und bleiben unser Eigentum und unterfallen der Geheimhaltung gemäß Ziffer 12, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. Beistellungen sind vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren und zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen nur für die Herstellung und Lieferung der Ware verwenden und nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung für andere Zwecke benutzen oder sonstiges Material für dessen Herstellung Dritten eine solche Benutzung gestatten.
13.2 Wir verbleiben Inhaber der Urheber- und gewerblichen Schutzrechte an Beistellungen.
13.3 Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen als unser Eigentum zu kennzeichnen und auf eigene Kosten gesondert zu verwahren. Zudem hat der Lieferant die Beistellungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt zu behandeln, sie auf eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten (u. a. zu pflegen, warten und in Teilen zu erneuern) und wenn nötig zu ersetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen auf eigene Kosten in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
13.4 Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum"). Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums Beistellungen durch den Lieferanten erfolgt wird für voestalpineuns vorgenommen. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und spätestens mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen am Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitungerwerben.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass 13.5 Auf unser jederzeit mögliches Verlangen hat der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig die Beistellungen unverzüglich an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert uns herauszugeben oder diese zu vernichten und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namenuns die Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
15.3 voestalpine ist berechtigt, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzen.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine 10.1 Sofern Elopak dem Lieferanten ProdukteMaterialien, Rohstoffe Werkzeuge oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen sonsti- ge Fertigungsmittel (gemeinsam „Beistellungen“) zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine Elopak hieran das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")vor. Der Vertrags- partner darf die Beistellungen nur für die Bestellungen von Elopak verwenden. Vervielfältigungen von Beistellungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Elopak angefertigt werden. Die Be-/VerarbeitungVervielfältigungen gehen mit ihrer Herstellung in das Eigentum von Elopak über.
10.2 Die Beistellungen sind unentgeltlich getrennt zu lagern, zu kenn- zeichnen und zu verwahren. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Umbau zufälligen Verschlechterung der Beistellungen trägt der Ver- tragspartner. Wartungs- und Reparaturarbeiten an Beistellungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten durchzuführen. Von einer Pfändung der Beistellungen oder Einbau anderen Eingriffen Dritter muss der Vertragspartner Elopak unverzüglich benachrichtigen.
10.3 Zur Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder die Umformung des Vorbehaltseigentums Umbildung der Beistellungen ist der Vertragspartner nur nach vorheriger schriftli- cher Zustimmung von Elopak berechtigt. Eine Verarbeitung oder Umbildung (gemeinsam „Verarbeitung“) der Beistellungen durch den Lieferanten Vertragspartner erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht Elopak als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne Elopak zu verpflichten. Die verarbeiteten Beistellungen, an denen Elopak Eigentum von voestalpine befindenerwirbt, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt gelten ebenfalls als Beistellun- gen im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzglSinne dieser Ziffer 10. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit Bei der Verarbeitung.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar Verbindung oder Vermischung der Beistellungen mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werdenWaren, die nicht im Eigentum von voestalpine stehenElopak ste- hen, erwirbt voestalpine Elopak das Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Netto-Rechnungswertes der Beistellungen zum Netto- Rechnungswert der übrigen Ware. Erlischt das Eigentum von Elo- pak durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, so überträgt der Vertragspartner Elopak bereits jetzt die ihm zustehenden Eigen- tumsrechte an der neuen Produkt Sache im Verhältnis Umfang des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit Netto- Rechnungswertes der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert Beistellungen und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namendiese unentgelt- lich für die Auftraggeberin. Die Miteigentumsrechte gelten als Bei- stellungen im Sinne dieser Ziffer 10.
15.3 voestalpine 10.4 Der Vertragspartner ist berechtigtverpflichtet, mehrmals im Jahr die Beistellungen auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahls- und Bruchschäden zu versichern und Elopak die Versicherung nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordernAufforderung nach- zuweisen. EtwaigeGleichzeitig tritt der Vertragspartner Elopak bereits jetzt alle Ansprüche aus dieser Versicherung ab. Elopak nimmt die Abtre- tung hiermit an.
10.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine Beistellungen jederzeit auf Kosten des Lieferanten ersetzenVerlangen von Elopak herauszugeben, soweit nicht abweichend vereinbart.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine dem Lieferanten Produkte, Rohstoffe oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum"). Die Be-/VerarbeitungBe-/ Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namen.
15.3 voestalpine ist berechtigt, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzen.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine dem Lieferanten Produkte, Rohstoffe oder sonstiges Material 8.1. Falls der AG für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat bzw. Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet abschließen wird, in welcher die sich nicht Leistungen des AN mitversichert sind, wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie im Eigentum von voestalpine befindenSchadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. Risiken, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werdenSelbstbehalte und Haftungsausschlüsse, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen dieser Polizze gedeckt sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namengehen zu Lasten des AN.
15.3 voestalpine 8.2. Mit einer Beauftragung ist berechtigtkein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der Lieferant voestalpine ersetzen vereinbarten Höhe verrechnet bzw. bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableiten.
8.3. Die laufende Baureinigung wird voestalpine auf Kosten nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der TR bzw. SR in Abzug gebracht.
8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen.
8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des Lieferanten ersetzenAG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.
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Samples: Werkvertrag
Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine 10.1 Sämtliche Beistellungen von uns, beispielsweise Abbildun- gen, Ausrüstungen, Berechnungen, Dokumentationen, Komponenten, Materialien, Messinstrumente, Modelle, Mus- ter Pläne, Fertigungsmittel, Verpackungen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Zeichnungen oder sonstige Gegenstände, die wir dem Lieferanten Produktezur Herstellung der Ware / Erbringung der Leistungen überlassen, Rohstoffe („Beistellungen“), sind und blei- ben unser Eigentum, soweit nicht ausdrücklich etwas Ab- weichendes vereinbart wird. Beistellungen sind vom Liefe- ranten unverzüglich zu kontrollieren und zu überprüfen, et- waige Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen nur für die Erbringung der Leistung / Herstellung der Ware verwenden und nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung für andere Zwecke benutzen oder sonstiges Material für dessen Herstellung Dritten eine solche Benut- zung gestatten.
10.2 Wir verbleiben Inhaber der Urheber- und gewerblichen Schutzrechte an Beistellungen.
10.3 Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen als unser Eigentum zu kennzeichnen und auf eigene Kosten geson- dert zu verwahren. Zudem hat der Lieferant die Beistellun- gen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt zu behandeln, sie auf eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu erhal- ten (u. a. zu pflegen, warten und in Teilen zu erneuern) und wenn nötig zu ersetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen auf eigene Kosten in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
10.4 Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiter- verarbeitung) von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum"). Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums Beistellungen durch den Lieferanten erfolgt wird für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitunguns vorgenommen.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass 10.5 Auf unser jederzeit mögliches Verlangen hat der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig die Beistellungen unverzüglich an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert uns herauszugeben oder diese zu vernichten und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namenuns die Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
15.3 voestalpine ist berechtigt, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzen.
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Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beistellungen des Auftragge- bers unter Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt auf er- kennbare Mängel zu überprüfen und, falls solche vorliegen, diese dem Lieferanten ProdukteAuftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(2) Beistellungen bleiben Eigentum des Auftraggebers und sind un- entgeltlich getrennt zu lagern, Rohstoffe oder sonstiges Material zu bezeichnen und zu verwalten. Sie dürfen ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistun- gen verwendet werden.
(3) Wurden die Beistellungen mit werthaltigen Lademitteln (z.B. Git- terboxen, Europaletten, Kippbehälter) durch den Logistikanbieter des Auftraggebers an den Auftragnehmer geliefert, hat der Auf- tragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass diese Lademittel an den Logistikanbieter mit dem Lademittelkontrollschein zurückgelie- fert werden.
(4) Der Auftragnehmer hat die ihm vom Auftraggeber für dessen Herstellung von Teilen die Ausfüh- rung übergebenen Gegenständen/Materialien bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Werden Beistellun- gen direkt an den Auftragnehmer geliefert, hat der Auftragneh- mer die Annahme entsprechend zu dokumentieren. Erhält der Auf- tragnehmer Beistellungen nicht zum vereinbarten Termin, ist er verpflichtet, dies spätestens am darauffolgenden Werktag zu re- klamieren.
(5) Der Auftraggeber kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer Messgeräte zur Erbringung der Leistung des Auftragnehmers an den Auftraggeber zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")stellen. Die Be-/VerarbeitungBeistellung der Messgeräte beinhaltet folgende Leistungen:
a. Überlassung von Messgeräten für die Auftragsbearbeitung des Auftraggebers
b. Kalibrierung und Service für die Messgeräte
c. Service/Tausch bei Defekt, ggf. Überbrückungsgerät
(6) Im Fall der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum Beistellung von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der VerarbeitungMessgeräten gilt:
a. Der Auftraggeber stellt geprüfte Messgeräte zum vereinbar- ten Termin bei.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, die b. Die Auftragnehmer-Gesamtverantwortung wird durch Bei- stellungen nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Nameneingeschränkt.
15.3 voestalpine c. Der Auftragnehmer haftet für durch ihn oder seine Erfül- lungsgehilfen verschuldete Beschädigung und Verlust der beigestellten Messgeräte. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes erhebt der Auftraggeber eine Pauschale von 1000€ pro Messgerät.
d. Die beigestellten Messgeräte bleiben Eigentum des Auftrag- gebers.
e. Die beigestellten Messgeräte sind ausschließlich für die Leis- tungserbringung für Aufträge des Auftraggebers zu verwen- den. Eine Nutzung für andere Auftraggeber ist berechtigt, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzenausgeschlos- sen.
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Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Montage Und Serviceleistungen
Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine dem Lieferanten Produkte7.1. Die Kosten für Beistellungen (Bauwasser, Rohstoffe Baustrom, Bauaufzüge, Baukräne, usw.) sind vom AN bereits von jeder seiner Rechnungen abzuziehen; Skonti und Haftrücklässe sind jedoch von der Rechnungssumme vor Abzug der Bei- stellungen zu berechnen.
7.2. Die Beistellungen erfolgen - nach Ermessen des AG - nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder sonstiges Material Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benötigt werden. Die Abnahmestellen wer- den vom AG festgelegt.
7.3. Der AN kann aus zeitweiligen Störungen von Beistel- lungen keinerlei Ansprüche ableiten.
7.4. Die Beistellungen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der beauftragten Leistungen verwendet werden. Bei miss- bräuchlicher oder vorschriftswidriger Verwendung der bei- gestellten Anlagen oder Geräte haftet der AN für alle dar- aus entstehenden Nachteile einschließlich Folgeschäden.
7.5. Die Zuteilung von Flächen für Lager-, Unterkunfts- und Werkstättenräume erfolgt durch den AG auf jederzeitigen Widerruf; in diesem Fall sind diese Flächen ohne Anspruch auf Entschädigung unverzüglich zu räumen. In allen Räumen hat der AN geeignete Handfeuerlöschgeräte in der erforder- lichen Anzahl bereitzuhalten.
7.6. Der Waagriss wird vom AG zentral je Geschoß einmal kostenlos hergestellt. Sollte der AN den Waagriss öfter be- nötigen, hat er für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")Übertragung selbst Sorge zu tra- gen. Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namen.
15.3 voestalpine ist berechtigt, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzen.Version/Datum: Dateiname: Inhaltsverantwortlich/Ersteller: Druckdatum: Seite
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Samples: Construction Contract
Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine MEUSBURGER behält sich an allen dem Lieferanten Produktebeigestellten Teilen, Rohstoffe oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stelltMustern, behält sich voestalpine Modellen, Werkzeugen, Plänen, Zeichnungen etc. das Eigentum vor. Dem Lieferanten werden keinerlei Rechte welcher Art auch immer, insbesondere keine Nutzungsrechte, an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")den von MEUSBURGER beigestellten Teilen, Mustern, Modellen, Werkzeugen, Plänen, etc. Die Be-/Verarbeitungeingeräumt. Verarbeitung oder Umbildung beim Lieferanten werden ausschließlich für MEUSBURGER vorgenommen. Wird die beigestellte Ware mit anderen, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wirdverarbeitet, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, so erwirbt voestalpine das MEUSBURGER Miteigentum an dem der neuen Produkt Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) der beigestellten Ware zu den dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenständen Gegenstände zur Zeit der VerarbeitungVerarbeitung und erhält exklusiv das Verfügungsrecht.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werdenBeigestelltes Material ist vom Lieferanten unentgeltlich gesondert zu lagern, die nicht im zu verwalten und deutlich erkennbar als Eigentum von voestalpine stehenMEUSBURGER zu kennzeichnen.
15.3 Bei Wertminderungen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) Ausschuss oder Verlust von Beistellungen durch den Lieferanten, ist von diesem Ersatz zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt leisten.
15.4 MEUSBURGER behält sich das alleinige Eigentum sowie jegliche Schutzrechte an von voestalpine MEUSBURGER in Auftrag gegebenen oder das Miteigentum gestellten Sachen vor. Der Lieferant ist verpflichtet, die von voestalpine in dessen Namen.
15.3 voestalpine ist berechtigtMEUSBURGER zur Verfügung gestellten Muster, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Werkzeuge, Pläne, Zeichnungen etc. ausschließlich für die Herstellung der von MEUSBURGER bestellten Waren einzusetzen. Ebenso sind alle von MEUSBURGER dem Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums bereitgestellten Informationen vom Lieferanten streng vertraulich zu fordernbehandeln. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzenPunkt 16 gilt sinngemäß.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine dem Lieferanten Produkte27.1 Etwaig zur Herstellung der Lohnfertigungsprodukte erforderli- che Beistellungen des Bestellers sind der GWW rechtzeitig und in ausreichender Stückzahl zu übergeben, Rohstoffe oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum"). Die Be-/Verarbeitung, der Umbau oder Einbau oder sodass die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wirdGWW imstande ist, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) vereinbarten Mengen zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitungliefern und vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, 27.2 Der Besteller trägt die nicht im Eigentum von voestalpine stehen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgtalleinige Verantwortung dafür, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sindBeistellungen keine Mängel in Konstruktion und/oder Materi- albeschaffenheit aufweisen. Die Beistellungen dürfen keine Beschaffenheiten aufweisen, wird vereinbartdie geeignet sind oder sein könnten, dass bei den Lohnfertigungsprodukten Mängel hervorzu- rufen, die Herstellung der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine Lohnfertigungsprodukte zu verteu- ern oder das Miteigentum von voestalpine in dessen Namenzu verzögern.
15.3 voestalpine 27.3 Der Transport und die Lieferung von Beistellungen erfolgen für die GWW kostenfrei. Der Besteller trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Beistellungen ab der Ablieferung bei der GWW.
27.4 Die GWW ist berechtigtzu einer Wareneingangskontrolle in Bezug auf Identität und Menge der Beistellungen, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung nicht jedoch in Bezug auf die Qualität der Beistellungen verpflichtet.
27.5 Der Besteller wird zugunsten der GWW für die Beistellungen eine Bestandsaufnahme (Inventur) Allgefahrenversicherung zum Neuwert abschließen und auf Verlangen nachweisen.
27.6 Falls sich die Beistellungen während der Herstellung der Lohnfertigungsprodukte als unbrauchbar erweisen, kann die GWW einen der bereits erbrachten Vertragsleistung entspre- chenden Teil der Vergütung verlangen.
27.7 Auf Anforderung des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordern. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen Bestellers wird die GWW diesen kosten- frei bei Erfassung der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzenBestände an Beistellungen unterstüt- zen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine MEUSBURGER behält sich an allen dem Lieferanten Produktebeigestellten Teilen, Rohstoffe oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen zur Verfügung stelltMustern, behält sich voestalpine Modellen, Werkzeugen, Plänen, Zeichnungen etc. das Eigentum vor. Dem Lieferanten werden keinerlei Rechte welcher Art auch immer, insbesondere keine Nutzungsrechte, an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")den von MEUSBURGER beigestellten Teilen, Mustern, Modellen, Werkzeugen, Plänen, etc. Die Be-/Verarbeitungeingeräumt. Verarbeitung oder Umbildung beim Lieferanten werden ausschließlich für MEUSBURGER vorgenommen. Wird die beigestellte Ware mit anderen, der Umbau oder Einbau oder die Umformung des Vorbehaltseigentums durch den Lieferanten erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wirdverarbeitet, die sich nicht im Eigentum von voestalpine befinden, so erwirbt voestalpine das MEUSBURGER Miteigentum an dem der neuen Produkt Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) der beigestellten Ware zu den dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der VerarbeitungVerarbeitung und erhält exklusiv das Verfügungsrecht.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werdenBeigestelltes Material ist vom Lieferanten unentgeltlich gesondert zu lagern, die nicht im zu verwalten und deutlich erkennbar als Eigentum von voestalpine stehenMEUSBURGER zu kennzeichnen.
15.3 Bei Wertminderungen, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer) Ausschuss oder Verlust von Beistellungen durch den Lieferanten, ist von diesem Ersatz zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt leisten.
15.4 MEUSBURGER behält sich das alleinige Eigentum sowie jegliche Schutzrechte an von voestalpine MEUSBURGER in Auftrag gegebenen oder das Miteigentum gestellten Sachen vor. Der Lieferant ist verpflichtet, die von voestalpine in dessen Namen.
15.3 voestalpine ist berechtigtMEUSBURGER zur Verfügung gestellten Muster, mehrmals im Jahr nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Werkzeuge, Pläne, Zeichnungen etc. ausschließlich für die Herstellung der von MEUSBURGER bestellten Waren einzusetzen. Ebenso sind alle von MEUSBURGER dem Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums bereitgestellten Informationen vom Lieferanten streng vertraulich zu fordernbehandeln. Etwaige, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine auf Kosten des Lieferanten ersetzenPunkt 16 gilt sinngemäß.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Beistellungen. 15.1 Soweit voestalpine 10.1 Sofern Elopak dem Lieferanten ProdukteMaterialien, Rohstoffe Werkzeuge oder sonstiges Material für dessen Herstellung von Teilen sonstige Fertigungsmittel (gemeinsam „Beistellungen“) zur Verfügung stellt, behält sich voestalpine Elopak hieran das Eigentum an diesen Waren vor ("Vorbehaltseigentum")vor. Der Vertragspartner darf die Beistellungen nur für die Bestellungen von Elopak verwenden. Vervielfältigungen von Beistellungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Elopak angefertigt werden. Die Be-/VerarbeitungVerviel- fältigungen gehen mit ihrer Herstellung in das Eigentum von Elopak über.
10.2 Die Beistellungen sind unentgeltlich getrennt zu lagern, zu kennzeich- nen und zu verwahren. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Umbau zufälligen Verschlechterung der Beistellungen trägt der Vertrags- partner. Wartungs- und Reparaturarbeiten an Beistellungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten durchzuführen. Von einer Pfän- dung der Beistellungen oder Einbau anderen Eingriffen Dritter muss der Ver- tragspartner Elopak unverzüglich benachrichtigen.
10.3 Zur Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder die Umformung des Vorbehaltseigentums Umbildung der Bei- stellungen ist der Vertragspartner nur nach vorheriger schriftlicher Zu- stimmung von Elopak berechtigt. Eine Verarbeitung oder Umbildung (gemeinsam „Verarbeitung“) der Beistellungen durch den Lieferanten Vertrags- partner erfolgt für voestalpine. Sofern das Vorbehaltseigentum zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet wird, die sich nicht Elopak als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne Elopak zu verpflichten. Die verarbeiteten Beistellungen, an denen E- lopak Eigentum von voestalpine befindenerwirbt, erwirbt voestalpine das Miteigentum an dem neuen Produkt gelten ebenfalls als Beistellungen im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzglSinne dieser Ziffer 10. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit Bei der Verarbeitung.
15.2 Sofern das von voestalpine bereitgestellte Vorbehaltseigentum untrennbar Verbindung oder Vermischung der Beistel- lungen mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werdenWaren, die nicht im Eigentum von voestalpine Elopak stehen, erwirbt voestalpine Elopak das Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Netto-Rechnungs- wertes der Beistellungen zum Netto-Rechnungswert der übrigen Ware. Erlischt das Eigentum von Elopak durch Verbindung, Vermi- schung, Verarbeitung, so überträgt der Vertragspartner Elopak be- reits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Produkt Sache im Verhältnis Umfang des Wertes ihres Vorbehaltseigentums (Kaufpreis zzglNetto-Rechnungswertes der Beistellungen und ver- wahrt diese unentgeltlich für die Auftraggeberin. Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung so erfolgt, dass die Gegenstände des Lieferanten Die Miteigentums- rechte gelten als Hauptsache anzusehen sind, wird vereinbart, dass der Lieferant das Miteigentum anteilsmäßig an voestalpine überträgt; der Lieferant lagert und verwahrt das alleinige Eigentum von voestalpine oder das Miteigentum von voestalpine in dessen NamenBeistellungen im Sinne dieser Ziffer 10.
15.3 voestalpine 10.4 Der Vertragspartner ist berechtigtverpflichtet, mehrmals im Jahr die Beistellungen auf seine Kos- ten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahls- und Bruchschäden zu versi- chern und Elopak die Versicherung nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Bestandsaufnahme (Inventur) des beim Lieferanten vorhandenen Vorbehaltseigentums vom Lieferanten zu fordernAufforderung nachzuwei- sen. EtwaigeGleichzeitig tritt der Vertragspartner Elopak bereits jetzt alle An- sprüche aus dieser Versicherung ab. Elopak nimmt die Abtretung hiermit an.
10.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, dabei festgestellte Differenzen wird der Lieferant voestalpine ersetzen bzw. wird voestalpine Beistellungen jederzeit auf Kosten des Lieferanten ersetzenVer- langen von Elopak herauszugeben, soweit nicht abweichend verein- bart.
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