Common use of Beistellungen Clause in Contracts

Beistellungen. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messmittel oder ähnliches (Beistellungen) bleiben unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung, Ver- mischung dieser Materialien erhalten wir im Verhältnis des Wertes dieser Materialien zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Vervielfältigungen von Beistellungen dürfen nur nach unserer vorheri- gen Zustimmung angefertigt werden. Die Ver- vielfältigungen gehen mit ihrer Herstellung in unser Eigentum über. Ein Zurückbehaltungs- recht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu. Bei- stellungen sowie Vervielfältigungen davon dür- fen Dritten (auch Unterlieferanten) nicht zu- gänglich gemacht und nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

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Samples: mez.de

Beistellungen. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messmittel oder ähnliches Ähnliches (Beistellungen) bleiben unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung, Ver- mischung dieser Materialien Vermischung von Beistellungen erhalten wir im Verhältnis des Wertes dieser Materialien der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Vervielfältigungen von Beistellungen dürfen nur nach unserer vorheri- gen vorherigen schriftlichen Zustimmung angefertigt werden. Die Ver- vielfältigungen Vervielfältigungen gehen mit ihrer Herstellung Herstel- lung in unser Eigentum über. Ein Zurückbehaltungs- rechtZurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen Beistellun- gen nicht zu. Bei- stellungen Beistellungen sowie Vervielfältigungen davon dür- fen dürfen Dritten (auch Unterlieferanten) nicht zu- gänglich zugänglich gemacht und nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

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Samples: www.finoba-automotive.de

Beistellungen. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter, SpezialverpackungenSpezialverpa- ckungen, Werkzeuge, Messmittel Mess- mittel oder ähnliches (BeistellungenBeistel- lungen) bleiben unser EigentumEigen- tum. Bei Verarbeitung, VerbindungVerbin- dung, Ver- mischung dieser Materialien Vermischung von Bei- stellungen erhalten wir im Verhältnis Ver- hältnis des Wertes dieser Materialien der Beistel- lung zum Wert des Gesamterzeugnisses Gesamter- zeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Vervielfältigungen Verviel- fältigungen von Beistellungen dürfen nur nach unserer vorheri- gen vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung angefertigt werden. Die Ver- vielfältigungen gehen mit ihrer Herstellung in unser Eigentum über. Ein Zurückbehaltungs- recht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu. Bei- stellungen Beistellungen sowie Vervielfältigungen Vervielfäl- tigungen davon dür- fen dürfen Dritten (auch Unterlieferanten) nicht zu- gänglich zugänglich gemacht und nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

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Beistellungen. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messmittel oder ähnliches Ähnliches (Beistellungen) bleiben unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung, Ver- mischung dieser Materialien Vermischung von Beistellungen erhalten wir im Verhältnis des Wertes dieser Materialien der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Vervielfältigungen von Beistellungen dürfen nur nach unserer vorheri- gen vorherigen schriftlichen Zustimmung angefertigt werden. Die Ver- vielfältigungen Vervielfältigungen gehen mit ihrer Herstellung in unser Eigentum über. Ein Zurückbehaltungs- rechtZurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu. Bei- stellungen Beistellungen sowie Vervielfältigungen davon dür- fen dürfen Dritten (auch Unterlieferanten) nicht zu- gänglich zugänglich gemacht und nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

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Beistellungen. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messmittel oder ähnliches Ähnliches (Beistellungen) bleiben unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung, Ver- mischung dieser Materialien Vermischung von Beistellungen erhalten wir im Verhältnis des Wertes dieser Materialien der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Vervielfältigungen von Beistellungen dürfen nur nach unserer vorheri- gen vorherigen schriftlichen Zustimmung angefertigt werden. Die Ver- vielfältigungen Vervielfältigungen gehen mit ihrer Herstellung in unser Eigentum über. Ein Zurückbehaltungs- rechtZurückbehal- tungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu. Bei- stellungen Beistellungen sowie Vervielfältigungen davon dür- fen dürfen Dritten (auch UnterlieferantenUnterauftragnehmer) nicht zu- gänglich zugänglich gemacht und nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

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