Beistellungen. 11.1. Sämtliche Beistellungen von Biersack, insbesondere Dokumentationen, Modelle, Materialien, Ausrüstungen, Komponenten, Fertigungsmittel, Verpackungen, Werkzeuge, Messinstrumente, Vorrichtungen, Muster oder sonstige, auch leihweise überlassene, Gegenstände, die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden ('Beistel- lung'), werden oder sind nicht Eigentum des Lieferanten, sondern bleiben Eigentum von Biersack, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Beistellungen sind vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren, zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind Biersack unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen nur für die Herstellung der Vertrags- gegenstände verwenden und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Biersack für andere Zwecke benutzen oder Dritten eine solche Benutzung gestatten. Auch eine Verschrottung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Biersack gestattet. 11.2. Beistellungen sind deutlich als Eigentum von Xxxxxxxx zu kennzeichnen und sicher und getrennt von anderen Gegenständen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns kostenlos für Biersack zu verwahren. Der Lieferant hat mit den Beistellungen vorsichtig und sachgerecht zu verfahren, sie auf eigene Kosten in gutem Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.), wenn nötig zu ersetzten und Biersack hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Kosten und Schäden, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Aufbewahrung, der Wartung / Pflege oder der Reparatur der Beistellungen folgen oder damit in Zusammenhang stehen, schadlos zu halten. Der Lieferant trägt die Gefahr für die Beistellungen solange sie sich in seinem Gewahrsam oder seiner Kontrolle befinden. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen auf eigene Kosten gegen alle versicherten Risiken ('all risk') in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu versichern. Der Lieferant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus an Biersack ab. Xxxxxxxx nimmt diese Abtretung hiermit an. 11.3. Biersack oder ein von Biersack benannter Dritter haben, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, das Zutritts- recht beim Lieferanten, um die Beistellungen und diesbe- züglichen Aufzeichnungen zu inspizieren. 11.4. Biersack steht das Recht zu, jederzeit ohne besonderen Grund die Beistellungen zu entfernen oder die Herausgabe zu verlangen. Auf ein solches Verlangen von Xxxxxxxx hat der Lieferant die Beistellungen unverzüglich herauszuge- ben, für den Versand vorzubereiten und an Biersack gegen Vergütung der angemessenen Transportkosten zu liefern. Dem Lieferanten stehen hinsichtlich der Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte oder Pfandrechte zu.
Appears in 1 contract
Samples: General Purchasing Conditions
Beistellungen. 11.1. Sämtliche Soweit ASP oder ein Dritter (z.B. ASP Kunde) Beistellungen an den Lieferanten leistet, gilt folgendes: Der Lieferant erkennt an, dass die von BiersackASP oder deren Kunden erbrachten Beistellungen, insbesondere DokumentationenEquipment, Modelle, MaterialienGeräte, AusrüstungenDokumente, KomponentenInformationen etc., Fertigungsmittel, Verpackungen, Werkzeuge, Messinstrumente, Vorrichtungen, Muster oder sonstige, auch leihweise überlassene, Gegenstände, die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden ('Beistel- lung'), ausschließlich zur Leistungserbringung unter dem Vertrag verwendet werden oder sind nicht dürfen und im Eigentum des Lieferanten, sondern bleiben Eigentum von Biersack, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Beistellungen sind vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren, zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind Biersack unverzüglich schriftlich mitzuteilender beistellenden Partei verbleiben. Der Lieferant darf stimmt zu, • dass er die Beistellungen nur für entsprechend als solche, im Fremdeigentum befindliche Gegenstände transparent markiert und diese in einer entsprechenden Inventarliste als Fremdeigentum aufnimmt • dass er die Herstellung Eignung und Qualität der Vertrags- gegenstände verwenden und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Biersack für andere Zwecke benutzen oder Dritten eine solche Benutzung gestattenBeistellungen eigens prüfen soll. Auch eine Verschrottung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Biersack gestattet.
11.2Die Kosten etwaig notwendiger Anpassungen trägt der Lieferant selbst. Beistellungen sind deutlich als • dass das Eigentum von Xxxxxxxx zu kennzeichnen und sicher und getrennt von anderen Gegenständen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns kostenlos für Biersack zu verwahren. Der Lieferant hat mit an den Beistellungen vorsichtig und sachgerecht zu verfahren, sie auf eigene Kosten in gutem Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.), wenn nötig zu ersetzten und Biersack hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Kosten und Schäden, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Aufbewahrung, der Wartung / Pflege oder der Reparatur der Beistellungen folgen oder damit in Zusammenhang stehen, schadlos zu haltenbei ASP bzw. hilfsweise beim entsprechenden Dritten verbleibt. Der Lieferant trägt die dafür Sorge, dass keine Rechte Dritter das Eigentumsrecht beeinträchtigen. Im Falle des Umbaus oder einer Veränderung von Beistellungen, behält ASP das Eigentum. Im Falle einer untrennbaren Integration oder Vermischung mit anderen Bauteilen oder (Teil-)Produkten erwirbt ASP anteilig Eigentum am entstehenden Produkt. In den letztgenannten Fällen gilt ASP als Hersteller. • dass der Übergang der Gefahr für die zufälligen Untergangs oder Beschädigung der Beistellungen solange sie sich in seinem Gewahrsam oder seiner Kontrolle befindenauf den Lieferanten bei Lieferung übergeht. Der Lieferant ist verpflichtetnachfolgend für die ordnungsgemäße Lagerung, • dass der Lieferant für etwaige Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verwendung der Beistellungen durch den Lieferanten oder seiner Unterlieferanten anfallen können, verantwortlich ist, und alle gesetzliche oder behördliche Anforderungen erfüllt; • soweit nicht anderweitig im Vertrag geregelt, die Beistellungen ordnungsgemäß und unverzüglich auf eigene Kosten gegen alle versicherten Risiken ('all risk') in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu versichernverpacken und an ASP am Ende der erforderlichen Verwendung der Beistellungen für die Leistungserfüllung oder nach Kündigung zurückzusenden. Der Lieferant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus an Biersack ab. Xxxxxxxx nimmt diese Abtretung hiermit an.
11.3. Biersack oder ein von Biersack benannter Dritter haben, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, das Zutritts- recht beim Lieferanten, um die Beistellungen und diesbe- züglichen Aufzeichnungen zu inspizieren.
11.4. Biersack steht das Recht zu, jederzeit ohne besonderen Grund die Beistellungen zu entfernen oder die Herausgabe zu verlangen. Auf ein solches Verlangen von Xxxxxxxx hat der Lieferant die Beistellungen unverzüglich herauszuge- ben, für den Versand vorzubereiten und an Biersack gegen Vergütung der angemessenen Transportkosten zu liefern. Dem Lieferanten stehen hinsichtlich Gefahrenübergang auf ASP findet bei Ankunft der Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte bei ASP statt. XXX oder Pfandrechte zuseine Kunden haften nicht für Schäden jeglicher Art, welche aus der Nutzung bzw. dem Besitz der Beistellungen herrühren.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Beistellungen. 11.11. Sämtliche Beistellungen von BiersackSWISSLOG, insbesondere Dokumentationen, ModelleDokumen- tationen, Materialien, AusrüstungenAusrüstung, Komponenten, FertigungsmittelTeile, Behäl- ter, Verpackungen, Werkzeuge, Messinstrumente, VorrichtungenVorrichtun- gen, Muster oder sonstige, auch leihweise überlassene, Gegenständeüberlassene Gegen- stände, die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden ('Beistel- lung')befinden, werden oder sind nicht Eigentum des Lieferanten, Lieferanten sondern bleiben blei- ben Eigentum von BiersackSWISSLOG, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Beistellungen werden vom Lie- feranten unverzüglich kontrolliert und überprüft - etwaige Bean- standungen sind vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren, zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind Biersack SWISSLOG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen nur für die Herstellung der Vertrags- gegenstände Vertragsgegenstände verwenden und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Biersack SWISSLOG für andere Zwecke benutzen oder Dritten anderen eine solche Benutzung gestatten. Auch eine Verschrottung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Biersack gestattet.
11.22. Beistellungen sind deutlich als Eigentum von Xxxxxxxx SWISSLOG zu kennzeichnen kenn- zeichnen und sicher und getrennt von anderen Gegenständen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns Kaufmanns kostenlos für Biersack SWISSLOG zu verwahren. Der Lieferant hat mit den Beistellungen vorsichtig und sachgerecht zu verfahren, sie auf eigene Kosten in gutem gu- tem Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.)erhalten, wenn nötig zu ersetzten ersetzen und Biersack SWISSLOG hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Kosten und Schäden, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Aufbewahrung, der Wartung / Pflege Aufbewahrung oder der Reparatur der Beistellungen folgen oder damit in Zusammenhang stehen, schadlos zu halten. Der Lieferant trägt die Gefahr für die Beistellungen Beistel- lungen, solange sie sich in seinem Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen Beistellun- gen auf eigene Kosten gegen alle versicherten versicherbaren Risiken ('all risk'All Risk) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu versichern. Der Lieferant Liefe- rant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus Vo- raus an Biersack SWISSLOG ab. Xxxxxxxx SWISSLOG nimmt diese Abtretung hiermit an.
11.33. Biersack Werden die Beistellungen mit anderen, nicht SWISSLOG gehö- renden Sachen verarbeitet oder vermischt, erwirbt SWISSLOG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Beistellungen zu den anderen verarbeiteten oder ver- mischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Lieferant SWISSLOG be- reits hiermit anteilmäßig Miteigentum an der Hauptsache. SWISSLOG nimmt die Übertragung bereits hiermit an. Der Liefe- rant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum kosten- los für den Besteller.
4. SWISSLOG oder ein von Biersack SWISSLOG benannter Dritter habensind jeder- zeit berechtigt, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, Geschäftszeiten das Zutritts- recht beim Lieferanten, um Betriebsgelände des Lieferanten zu betreten und die Beistellungen Beistellun- gen und diesbe- züglichen diesbezügliche Aufzeichnungen zu inspizierenkontrollieren.
11.45. Biersack SWISSLOG steht das Recht zu, jederzeit und ohne besonderen Grund Grund, die Beistellungen zu entfernen oder die deren Herausgabe zu verlangen. Auf ein solches Verlangen von Xxxxxxxx SWISSLOG hat der Lieferant Lie- ferant die Beistellungen unverzüglich herauszuge- benherauszugeben, für den Versand vorzubereiten und oder an Biersack SWISSLOG gegen Vergütung der angemessenen Transportkosten zu liefern. Dem Lieferanten stehen steht hinsichtlich der Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungs- rechte oder Pfandrechte zu.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Beistellungen. 11.11. Sämtliche Beistellungen von BiersackSWISSLOG, insbesondere Dokumentationen, ModelleDoku- mentationen, Materialien, AusrüstungenAusrüstung, Komponenten, FertigungsmittelTeile, Behälter, Verpackungen, Werkzeuge, Messinstrumente, VorrichtungenVor- richtungen, Muster oder sonstige, auch leihweise überlassene, überlassene Gegenstände, die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden ('Beistel- lung')befinden, werden oder sind nicht Eigentum des Lieferanten, Lieferanten sondern bleiben Eigentum von BiersackSWISSLOG, soweit nicht ausdrücklich aus- drücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Beistellungen sind Beistellun- gen werden vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren, zu überprüfen, kontrolliert und überprüft - etwaige Beanstandungen sind Biersack unverzüglich SWISSLOG unver- züglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen Beistellun- gen nur für die Herstellung der Vertrags- gegenstände verwenden Vertragsgegenstände verwen- den und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Biersack SWISSLOG für andere Zwecke benutzen oder Dritten anderen eine solche sol- che Benutzung gestatten. Auch eine Verschrottung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Biersack gestattet.
11.22. Beistellungen sind deutlich als Eigentum von Xxxxxxxx SWISSLOG zu kennzeichnen und sicher und getrennt von anderen Gegenständen Gegen- ständen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns kostenlos Kaufmanns kos- tenlos für Biersack SWISSLOG zu verwahren. Der Lieferant hat mit den Beistellungen vorsichtig und sachgerecht zu verfahren, sie auf eigene Kosten ei- xxxx Xxxxxx in gutem Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.)erhalten, wenn nötig zu ersetzten er- setzen und Biersack SWISSLOG hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Kosten und Schäden, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Aufbewahrung, der Wartung / Pflege Aufbewah- rung oder der Reparatur der Beistellungen folgen oder damit in Zusammenhang stehen, schadlos zu halten. Der Lieferant trägt die Gefahr für die Beistellungen Beistellungen, solange sie sich in seinem sei- nem Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden. Der Lieferant Lie- ferant ist verpflichtet, die Beistellungen auf eigene Kosten gegen ge- gen alle versicherten versicherbaren Risiken ('all risk'All Risk) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes Wieder- beschaffungswertes zu versichern. Der Lieferant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus an Biersack SWISSLOG ab. Xxxxxxxx SWISSLOG nimmt diese Abtretung hiermit an.
11.33. Biersack Werden die Beistellungen mit anderen, nicht SWISSLOG gehö- renden Sachen verarbeitet oder vermischt, erwirbt SWISSLOG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Beistellungen zu den anderen verarbeiteten oder ver- mischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Lieferant SWISSLOG bereits hiermit anteilmäßig Miteigentum an der Hauptsache. SWISSLOG nimmt die Übertragung bereits hiermit an. Der Lie- ferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum kos- tenlos für den Besteller.
4. SWISSLOG oder ein von Biersack SWISSLOG benannter Dritter habensind je- derzeit berechtigt, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, Geschäftszei- ten das Zutritts- recht beim Lieferanten, um Betriebsgelände des Lieferanten zu betreten und die Beistellungen und diesbe- züglichen diesbezügliche Aufzeichnungen zu inspizierenkontrol- lieren.
11.45. Biersack SWISSLOG steht das Recht zu, jederzeit und ohne besonderen Grund Grund, die Beistellungen zu entfernen oder die deren Herausgabe zu verlangen. Auf ein solches Verlangen von Xxxxxxxx SWISSLOG hat der Lieferant die Beistellungen unverzüglich herauszuge- benherauszugeben, für den Versand vorzubereiten und oder an Biersack SWISSLOG gegen Vergütung Vergü- tung der angemessenen Transportkosten zu liefern. Dem Lieferanten stehen Lie- feranten steht hinsichtlich der Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte Zurück- behaltungsrechte oder Pfandrechte zu.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Beistellungen. 11.113.1. Sämtliche Beistellungen von BiersackEME, insbesondere Dokumentationen, Modelle, Materialien, Ausrüstungen, Komponenten, Fertigungsmittel, VerpackungenVerpa- ckungen, Werkzeuge, Messinstrumente, Vorrichtungen, Muster oder sonstigesonsti- ge, auch leihweise überlassene, Gegenstände, die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden ('Beistel- lung'‚Beistellung‘), werden oder sind nicht Eigentum des Lieferanten, sondern bleiben Eigentum von BiersackEME, soweit nicht ausdrücklich ausdrück- lich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Beistellungen sind vom Lieferanten Lieferan- ten unverzüglich zu kontrollieren, zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind Biersack EME unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen Beistel- lungen nur für die Herstellung der Vertrags- gegenstände Vertragsgegenstände verwenden und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Biersack EME für andere Zwecke benutzen oder Dritten (auch mit dem Lieferanten verbundene Unternehmen) eine solche Benutzung gestatten. Auch eine Verschrottung ist nur nach vorheriger vor- heriger schriftlicher Zustimmung von Biersack EME gestattet.
11.213.2. Beistellungen sind deutlich als Eigentum von Xxxxxxxx EME zu kennzeichnen und sicher und getrennt von anderen Gegenständen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns Kaufmanns kostenlos für Biersack EME zu verwahren. Der Lieferant hat mit den Beistellungen vorsichtig und sachgerecht zu verfahren, sie auf eigene Kosten in gutem Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.), wenn nötig zu ersetzten ersetzen und Biersack EME hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Kosten und Schäden, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Aufbewahrung, der Wartung War- tung / Pflege oder der Reparatur der Beistellungen folgen oder damit in Zusammenhang Zu- sammenhang stehen, schadlos zu halten. Der Lieferant trägt die Gefahr für die Beistellungen solange sie sich in seinem Gewahrsam oder seiner Kontrolle Kon- trolle befinden. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen auf eigene Kosten gegen alle versicherten Risiken ('‚all risk'‘) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu versichernversichern und dies EME auf Verlangen nachzuweisen. Der Lieferant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus an Biersack EME ab. Xxxxxxxx XXX nimmt diese Abtretung hiermit an.
11.313.3. Biersack Soweit von EME überlassene Beistellungen auch mit anderen Gegen- ständen zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder umgebildet wer- den, erwirbt EME das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Im Falle der Verbindung oder untrennbaren Vermischung mit anderen Gegenständen er- wirbt EME das Miteigentum. Die Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben. § 947 Abs. 2 BGB gilt nicht.
13.4. EME oder ein von Biersack benannter EME beauftragter Dritter haben, haben während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, ge- wöhnlichen Geschäftszeiten das Zutritts- recht Zutrittsrecht beim Lieferanten, um die Beistellungen Bei- stellungen und diesbe- züglichen die diesbezüglichen Aufzeichnungen zu inspizieren.
11.413.5. Biersack EME steht das Recht zu, jederzeit ohne Nennung eines besonderen Grund Grundes die Beistellungen zu entfernen oder die Herausgabe zu verlangen. Auf ein solches Verlangen von Xxxxxxxx EME hat der Lieferant die Beistellungen unverzüglich herauszuge- benunver- züglich herauszugeben, für den Versand vorzubereiten und an Biersack EME gegen Vergütung der angemessenen Transportkosten zu liefern. Dem Lieferanten stehen hinsichtlich der Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte oder Pfandrechte zu, es sei denn, die Gegenstände sind unstreitig oder rechts- kräftig festgestellt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Beistellungen. 11.1. Sämtliche Beistellungen von Biersack, insbesondere Dokumentationen, Modelle, Dem Lieferanten beigestellte Materialien, AusrüstungenTeile, KomponentenBehälter, Fertigungsmittel(Spezial-) Verpackungen, VerpackungenZeichnungen, Skizzen, Werkzeuge, MessinstrumenteMessmittel, VorrichtungenDatenträger jeglicher Art oder ähnliches bleiben, Muster oder sonstigesofern nichts anderes vereinbart ist, auch leihweise überlassene, Gegenstände, für die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden ('Beistel- lung'), werden oder sind nicht Eigentum des Lieferanten, sondern bleiben gesamte Dauer der Beistellung Eigentum von Biersack, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Beistellungen sind vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren, zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind Biersack unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen nur für die Herstellung der Vertrags- gegenstände verwenden und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Biersack für andere Zwecke benutzen oder Dritten eine solche Benutzung gestatten. Auch eine Verschrottung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Biersack gestattet.
11.2. Beistellungen sind deutlich als Eigentum von Xxxxxxxx zu kennzeichnen und sicher und getrennt von anderen Gegenständen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns kostenlos für Biersack zu verwahrenZETKA. Der Lieferant hat mit den Beistellungen vorsichtig die ZETKA gehörenden Werkzeuge, Vorrichtungen und sachgerecht sonstige Fertigungsmittel in geeigneter Weise als Eigentum von ZETKA kenntlich zu verfahren, sie machen und zum Neuwert auf eigene Kosten in gutem Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.), wenn nötig zu ersetzten und Biersack hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Kosten und Schäden, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Aufbewahrung, der Wartung / Pflege oder der Reparatur der Beistellungen folgen oder damit in Zusammenhang stehen, schadlos zu haltenversichern. Der Lieferant trägt tritt an ZETKA bereits jetzt alle Entschädigungsansprüche ab; ZETKA nimmt die Gefahr für die Beistellungen solange sie sich in seinem Gewahrsam oder seiner Kontrolle befindenAbtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen an den Werkzeugen, Vorrichtungen und sonstigen Fertigungsmittel erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten gegen alle versicherten Risiken ('all risk') rechtzeitig durchzuführen. ZETKA kann die Werkzeuge, Vorrichtungen und sonstige Fertigungsmittel herausverlangen, wenn • dies in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu versichern. Der einem Werkzeugvertrag vereinbart ist, • der Lieferant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus an Biersack ab. Xxxxxxxx nimmt diese Abtretung hiermit an.
11.3. Biersack hinsichtlich der mit den Fertigungsmitteln gefertigten Teile lieferunfähig wird, • der Lieferant in Vermögensverfall gerät, insbesondere über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein von Biersack benannter Dritter habenAntrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt ist, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten• die Geschäftsbeziehung beendet ist. Die Beistellungen sowie Vervielfältigungen davon dürfen nur für die vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. ZETKA behält sich an den Beistellungen sämtliche Rechte, das Zutritts- recht beim Lieferanteninsbesondere Urheberrechte, um die Beistellungen vor. Die gesetzlichen Vorschriften zur Mängel- und diesbe- züglichen Aufzeichnungen zu inspizieren.
11.4. Biersack steht das Recht zu, jederzeit ohne besonderen Grund die Beistellungen zu entfernen oder die Herausgabe zu verlangen. Auf ein solches Verlangen von Xxxxxxxx Rügepflicht hat der Lieferant die im Falle von Beistellungen unverzüglich herauszuge- beneinzuhalten. Wertminderungen oder Verluste sind vom Lieferanten zu ersetzen. Bei Weiterbearbeitung, für den Versand vorzubereiten und Verbindung oder Vermischung solcher Beistellungen erhält ZETKA Miteigentum an Biersack gegen Vergütung dem neuen Erzeugnis, jeweils im Verhältnis des Wertes der angemessenen Transportkosten zu liefernBeistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses. Dem Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten stehen hinsichtlich der bei Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte oder Pfandrechte nicht zu.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Beistellungen. 11.113.1. Sämtliche Beistellungen von BiersackEME, insbesondere Dokumentationen, Modelle, Materialien, Ausrüstungen, Komponenten, FertigungsmittelFertigungsmit- tel, Verpackungen, Werkzeuge, MessinstrumenteMess-instrumente, Vorrichtungen, Muster oder sonstige, auch leihweise überlassene, Gegenstände, die sich bestimmungsgemäß beim Lieferanten befinden ('Beistel- lung'), werden oder sind nicht Eigentum des Lieferanten, sondern bleiben Eigentum von BiersackEME, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes Ab- weichendes vereinbart wurde. Beistellungen sind vom Lieferanten unverzüglich zu kontrollieren, zu überprüfen, etwaige Beanstandungen Beanstan- dungen sind Biersack EME unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant darf die Beistellungen nur für die Herstellung der Vertrags- gegenstände Vertragsgegen- stände verwenden und nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis Einver- ständnis von Biersack EME für andere Zwecke benutzen oder Dritten (auch mit dem Lieferanten verbundene Unternehmen) eine solche Benutzung Benut- zung gestatten. Auch eine Verschrottung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Biersack EME gestattet.
11.213.2. Beistellungen sind deutlich als Eigentum von Xxxxxxxx EME zu kennzeichnen kennzeich- nen und sicher und getrennt von anderen Gegenständen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns Kaufmanns kostenlos für Biersack EME zu verwahrenver- wahren. Der Lieferant hat mit den Beistellungen vorsichtig und sachgerecht zu verfahren, sie auf eigene Kosten in gutem Zustand zu erhalten (Pflege, Wartung, Teilerneuerung etc.), wenn nötig zu ersetzten und Biersack EME hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Kosten und Schäden, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Aufbewahrung, der Wartung / Pflege oder der Reparatur der Beistellungen folgen oder damit in Zusammenhang stehen, schadlos zu halten. Der Lieferant trägt die Gefahr für die Beistellungen solange sie sich in seinem Gewahrsam oder seiner Kontrolle befinden. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellungen auf eigene Kosten gegen alle versicherten Risiken ('all risk') in Höhe des Wiederbeschaffungswertes Wiederbe- schaffungswertes zu versichernversichern und dies EME auf Verlangen nach- zuweisen. Der Lieferant tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung im Voraus an Biersack EME ab. Xxxxxxxx XXX nimmt diese Abtretung hiermit an.
11.313.3. Biersack Soweit von EME überlassene Beistellungen auch mit anderen Gegenständen zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder umgebildet werden, erwirbt EME das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Im Falle der Verbindung oder untrennbaren Vermi- schung mit anderen Gegenständen erwirbt EME das Miteigentum. Die Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben. § 947 Abs. 2 BGB gilt nicht.
13.4. EME oder ein von Biersack benannter EME beauftragter Dritter haben, haben während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, Geschäftszeiten das Zutritts- recht Zutrittsrecht beim Lieferanten, um die Beistellungen und diesbe- züglichen die diesbezüglichen Aufzeichnungen zu inspizieren.
11.413.5. Biersack EME steht das Recht zu, jederzeit ohne besonderen Grund Nennung eines besonde- ren Grundes die Beistellungen zu entfernen oder die Herausgabe zu verlangen. Auf ein solches Verlangen von Xxxxxxxx EME hat der Lieferant die Beistellungen unverzüglich herauszuge- benherauszugeben, für den Versand vorzubereiten und an Biersack EME gegen Vergütung der angemessenen Transportkosten zu liefern. Dem Lieferanten stehen hinsichtlich der Beistellungen keinerlei Zurückbehaltungsrechte oder Pfandrechte zu, es sei denn, die Gegenstände sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen