Common use of Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern Clause in Contracts

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Insurance Policy, Kapital Unfallversicherung, Unfallversicherungsbedingungen

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6550. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt ge- kündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bür- gerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr voll- endet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersi- cherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6560. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 : Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 11.6.2 das 18. Lebensjahr vollendet. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung Premium Plus

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6560. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung 9.1 Eine Unfallversicherung zum Kindertarif wird mit dem den zu diesem die- sem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 9.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn für das 65jeweilige Kind das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6550. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 1.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Leistungsum- fang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte versi- cherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 1.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang gelten- den Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte versi- cherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war, – der Versicherungsschutz nicht unterbrochen oder außer Kraft gesetzt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bürgerkriegs- ereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ver- einbart ist.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2010)

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 12.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 12.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 10.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei bei- tragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 10.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. a) Tod des Versicherungsnehmers Wenn Sie der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer sterben stirbt und - Sie der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 6555. Lebensjahr noch nicht vollendet hattenhatte, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr der Tod des Versicherungsnehmers nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die : Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind das 11.6.2 das 18. Lebensjahr vollendet. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. 1. Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - ! Sie bei Versicherungsbeginn das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - ! und die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurdewar, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versiche- rungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 1O.6 beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versicherungs- jahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherungsvertrag

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ver- einbart ist.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub)

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 (1) Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 (2) Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.. Weitere Bestimmungen‌‌‌

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2012)

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht ver- ursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden gel- tenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebens- jahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung Gleichgewicht

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6550. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn für das 65jeweilige Kind das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.. Weitere Bestimmungen‌

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Samples: Gruppen Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. 11.7.1 Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht verur- sacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.2 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.3 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie die Kinder bei Versicherungsbeginn das 6518. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht verur- sacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterbei- tragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versicherungs- jahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet voll- endet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versi- cherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterbeitrags- frei weiter geführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Widerrufsbelehrung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie die Kinder bei Versicherungsbeginn das 6518. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versi- cherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterwei- tergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet voll- endet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht verur- sacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versicherungs- jahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Conceptif Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6555. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfall Versicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet vollen- det hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versi- cherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterbeitrags- frei weiter geführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 (1) Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet.‌‌‌ 11.6.2 (2) Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Ver- sicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterbei- tragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, wenn nichts nicht anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfall Versicherungsbedingungen

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - – und die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurdewar, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungs- summen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.6 beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Gruppen Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6560. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung 16.1 Eine Unfallversicherung zum Kindertarif wird mit dem den zu diesem die- sem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 16.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Sv Vereinspolice

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6550. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die 12.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterbei- tragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 12.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bürgerkriegsereig- nisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die 12.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 12.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVer- sicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Bedingungen Für Die Gruppen Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. 11.7.1 Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht verur- sacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.2 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.3 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVer- sicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Gvi Gruppen Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. 7002021247 Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherung

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bürgerkriegsereig- nisse verursacht wurde, die vom Versicherungs- schutz nach Ziffer 5.1.3 ausgeschlossen sind, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt Zeit- punkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Jahres Reiseschutzbrief

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6545. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: 11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Unfallversicherungsvertrag

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 6560. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes: 11.6.1 Wir führen die 11.7.1 Die Versicherung wird mit dem den zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres Versicherungsjah- res beitragsfrei weiterweitergeführt, in dem das versicherte Kind dasdas 18. Lebensjahr vollendet. 11.6.2 11.7.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Gruppen Unfallversicherungsvertrag