Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt. D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs? D.1.1 Bei allen Versicherungsarten D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen und im Anhang 4 erläuterten Zweck verwendet werden. D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wis- sen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvertrags- gesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag angegebenen und im Anhang 4 erläuterten Zweck verwendet werden. Hinweis: siehe Anhang 6 Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs. D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wis- sen Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz- Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung gemäß A.1.5.2, A.2.9.2, A.3.8.2, A.4.12.3, A.5.6.6 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten Drit- ten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz Ver- sicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen und im Anhang 4 erläuterten ange- gebenen Zweck verwendet werdenwerden (siehe Anhang 5 zur Be- griffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs). D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht ge- braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wis- sen Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug Fahr- zeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer Eigentü- mer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haft- pflicht-, Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall-, Fahrerschutzver- sicherung und beim Ausland-Schadenschutz gemäß A.1.5.2, A.2.9.3, A.3.8.2, A.4.10.3, A.5.7.5, A.6.7.1 vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung