Common use of Beitragsregulierung Clause in Contracts

Beitragsregulierung. 7.1.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten ist. Diese Anzeige ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sind. 7.1.2 Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. Er darf jedoch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 Unterlässt es der Versicherungsnehmer, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeit, für welche die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung gemacht, so ist der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag des Beitrags zurückzuerstatten.

Appears in 10 contracts

Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei un- richtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetberück- sichtigt. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglichnachträglich ge- macht, aber noch findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versi- cherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurücker- stattet, wenn die Angaben innerhalb zweier Monate von zwei Monaten nach Empfang Zugang der Aufforderung zur Nachzahlung gemacht, so ist der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwen- dung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

Appears in 7 contracts

Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzutei- len, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Bei- tragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sindkein Verschul- den trifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versiche- rer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Zif- fer 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden wer- den berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zu- rückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Mona- ten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages er- folgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

Appears in 4 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 15.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes ver- langen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 15.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend berichtigt (Beitragsregulie- rung). Bei einer Erhöhung oder Erweiterung des Risikos erfolgt diese Be- richtigung ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltVeränderung, beim Wegfall versicherter Risiken ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunter- schritten werden. 7.1.3 15.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen warenwa- ren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rech- nung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungs- nehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 15.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versiche- rungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versi- cherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 9.1 zahlt. Der in Rech- nung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des er- sten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Ver- sicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Ver- sicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. 10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrech- nung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. 10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Ver- zug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schaden zu verlangen. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Ziff. 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. 10.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, be- steht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsauffor- derung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde. 10.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsneh- mer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zu- gang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 10.3 bleibt unberührt. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Bei- trag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift-Man- dat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftver- fahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. 13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des versi- cherten Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei un- richtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags Mindestbei- trags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeit- raum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten Beitrags diesen Zeitraum be- reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zu- rückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöh- ten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- zahlung für mehrere Jahre.

Appears in 3 contracts

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten frühe- ren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist innerhalb Aufforderung kann auch durch ei- nen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind in- nerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunter- schiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweistbe- weist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nach- träglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versi- cherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mit- teilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

Appears in 3 contracts

Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten ist. Diese Anzeige ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage Erfordern des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sind. 7.1.2 Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. Er darf jedoch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 HPB nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 Unterlässt es der Versicherungsnehmer, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeit, für welche die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.17.1.1 HPB) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung gemacht, so ist der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag des Beitrags zurückzuerstatten.

Appears in 3 contracts

Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 § 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

Appears in 2 contracts

Samples: Gewässerschaden Haftpflichtversicherung, Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzu- teilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitrags- rechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenBeitragunter- schiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Versicherungs- nehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss Versicherungs- abschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags Mindestbeitrages werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Anga- ben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurück- erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- zahlung für mehrere Jahre.‌‌‌‌‌‌

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko gegenüber Risikos ge- genüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitrags- rechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versiche- rungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeit- punkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunter- schritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen und Ermä- ßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben An- gaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsneh- mer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten diesen Zeitraum bereits‌‌‌‌‌‌ in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurück- erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- zahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Än- derungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe Hö- he des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenBeitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Versi- cherungsnehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen Fest- stellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregu- lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss Versicherungs- abschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer Versiche- rer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versiche- rungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben inner- halb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisennach- zuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versiche- rungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Weg- fall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versi- cherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen und Ermä- ßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird berücksichtigt.‌‌‌‌ 13.3 Unterlässt der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeit- raum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvor- auszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versi- cherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 9.1 zahlt. Der in Rech- nung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des er- sten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Ver- sicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. 10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. 10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Ver- zug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schaden zu verlangen. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Ziff. 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. 10.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde. 10.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 10.3 bleibt unberührt. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht einge- zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Text- form abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift- Mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. 13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des versi- cherten Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei un- richtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags Mindestbei- trags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeit- raum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten Beitrags diesen Zeitraum be- reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurück- erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszah- lung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten isteinge- treten sind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Bei- tragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versi- cherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Bei- tragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeit- punkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunter- schiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Un- richtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmit- zuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hin- weis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung Auffor- derung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungs- nehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sindkein Ver- schulden trifft. 7.1.2 Aufgrund 13.2. Auf Grund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versiche- rungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risi- ken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbar- te Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss Versi- cherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetberück- sichtigt. 7.1.3 13.3. Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzah- lung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rech- nung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung An- gaben nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregu- lierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch An- wendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszah- lung für mehrere Jahre.

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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Än- derungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Angaben Bei unrichtigen An- gaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlan- gen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Un- richtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Bei- tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindest- beitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer Versi- cherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags verlangenin Rechnung gestellten Beitrages verlan- gen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurücker- stattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzu- teilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hin- weis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung Aufforde- rung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitrags- regulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 entspre- chend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen ein- getretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags Min- destbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwen- dung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten frühe- ren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist innerhalb Aufforderung kann auch durch ei- nen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind in- nerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunter- schiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweistbe- weist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags Mindestbeitrages werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nach- träglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versi- cherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mit- teilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzutei- len, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Bei- tragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sindkein Verschul- den trifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versiche- rer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch da- durch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mit- teilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zu- rückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Mona- ten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages er- folgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten ist. Diese Anzeige ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage Erfordern des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sind. 7.1.2 Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. Er darf jedoch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 Unterlässt es der Versicherungsnehmer, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeit, für welche die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung gemacht, so ist der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag des Beitrags zurückzuerstatten.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Beitragsregulierung. 7.1.1 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung Aufforde- rung des Versicherers, welche die auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung Änderungen in dem versicherten Risiko gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind (z.B. zuschlagspflichtige Personen, Umsatzänderungen, Überschreiten von Umsatzgrenzen, Änderungen einer Nebentätigkeit, der bei einem anderen Versicherer bestehende Versicherungsschutz für eine höhere Ver- sicherungssumme oder der erstmalige Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages). Diese Anzeige ist Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisennachzu- weisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom festgestell- ten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 Aufgrund 2. Auf Grund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versiche- rungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mittei- lung beim Versicherer. Er Ein vertraglich vereinbarter Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten wer- den. 7.1.3 3. Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzei- tige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzah- lung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rech- nung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung Anga- ben nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulie- rung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel ge- zahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die An- gaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 4. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch An- wendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszah- lung für mehrere Jahre.

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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Anga- ben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Min- destbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 ent- sprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen einge- tretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeit- raum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden Wer- den die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsre- gulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Bei- trages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten frühe- ren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist innerhalb Aufforderung kann auch durch ei- nen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind in- nerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunter- schiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweistbe- weist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nach- träglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versi- cherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mit- teilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzu- teilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Auf- forderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitrags- rechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsneh- mer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenBeitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Ver- sicherungsnehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunter- schritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss Ver- sicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen und Ermäßi- gungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mit- teilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben An- gaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags verlangenin Rechnung gestellten Beitrages ver- langen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die An- gaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mittei- lung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwen- dung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für meh- rere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzutei- len, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Bei- tragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sindkein Verschul- den trifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versiche- rer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch da- durch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Er- höhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zu- rückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Mona- ten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages er- folgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung er- folgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenBeitragsunter- schiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Versicherungs- nehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeit- punkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Veränderung richtig gestelltMitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich ver- einbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags Mindest- beitrages werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Bei- tragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung Aufforde- rung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann die- ser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Min- destbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 ent- sprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen eingetre- tenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden wer- den berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeit- raum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulie- rung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattener- folgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, 13.1 Sie haben nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Ände- rungen des versicherten Risiko Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege machen und auf unseren Wunsch nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum zu unserem Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenverlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht beweistwenn Sie beweisen, dass die unrichtigen Sie an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger Feststellungen Feststel- lungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltbe- richtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen Ermäßi- gungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 Unterlässt es der Versicherungsnehmer13.3 Unterlassen Sie die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer können wir für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nach- zahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Anga- ben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hin- weis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung Auffor- derung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom festge- stellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend Bei- trag ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben in- nerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Umweltschadensversicherung (Usv)

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten frühe- ren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versiche- rungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenfestgestell- ten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Versi- cherungsnehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltVer- änderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstat- tet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versi- cherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Versicherungsvertrag

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweistbe- weist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risi- ken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbar- te Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss Versi- cherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetberück- sichtigt. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rech- nung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregu- lierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer dem Versicherer auf Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenhin mitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf W unsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesenist dieser berechtigt, vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Belehrung Über Die Folgen Einer Anzeigepflichtverletzung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderun- gen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher dreifa- cher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen Feststel- lungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss Versiche- rungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Ver- sicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Anga- ben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Bei- tragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 8.2.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtetverpflich- tet, nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen auf der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber dar- über zu machen, ob und welche Änderung Ände- rung in dem versicherten Risiko gegenüber gegen- über den zum Zwecke der Beitragsbemessung Beitragsbe- messung gemachten Angaben eingetreten eingetre- ten ist. Diese Anzeige ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage Aufforderung des Versicherers Versi- cherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher Ge- schäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds Beitragsunter- schieds vom Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes vertretendes Verschulden gemacht worden sind. 7.1.2 8.2.2 Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag Bei- trag entsprechend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. Er darf jedoch je- doch nicht geringer werden als der MindestbeitragMin- destbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers Ver- sicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses Versicherungsab- schlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos Risi- kos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 8.2.3 Unterlässt es der Versicherungsnehmer, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstattenerstat- ten, so kann der Versicherer für die Zeit, für welche die Angaben zu machen waren, an Stelle anstelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.18.2.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb in- nerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung gemachtge- macht, so ist der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag des Beitrags zurückzuerstattenBeitrag zu er- statten. 8.2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf Versicherungen mit Beitrags- vorauszahlungen für mehrere Jahre An- wendung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung Für Vermögensschäden

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurück- erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- zahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Än- derungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe Hö- he des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenBeitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Versiche- rungsnehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen Fest- stellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitrags- regulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein- gangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss Versiche- rungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer Versi- cherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden Wer- den die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Anga- ben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages er- folgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten diesen Zeitraum bereits‌‌‌‌‌‌ in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurück- erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags- vorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung Für Tierärzte

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer dem Versicherer auf Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenhin mitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesenist dieser berechtigt, vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Insurance Information Sheet

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzutei- len, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Bei- tragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats M onats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf W unsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes Verschulden gemacht worden sindkein Verschul- den trifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmi tteilung des Versicherungsneh- mers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), bei W egfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Teil B Zif- fer 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden wer- den berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehm er die rechtzeitige M ittei- lung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum , für welche den die Angaben An- gaben zu machen m achen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden W erden die Angaben nachträglichnachträglich gem acht, aber noch fin- det eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungs- nehm er zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb zweier Monate von zwei M onaten nach Empfang Zu- gang der Aufforderung zur Nachzahlung gemacht, so ist der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag M itteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen m it Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.‌‌‌‌‌‌

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist innerhalb Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind inner- halb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsneh- mer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe Hˆhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenBei- tragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Versiche- rungsnehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltVer- ‰nderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen Erhˆhungen und Erm‰fligungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 Unterlässt es 13.3 Unterl‰sst der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe Hˆhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachtr‰glich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstat- tet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhˆhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versi- cherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Jagd Versicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 Der Ergänzend zu 4 des Allgemeinen Teils gilt: Gemäß 4 des Allgemeinen Teils hat der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherersmitzuteilen, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten ist. Diese Anzeige ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige sind. 1 Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit berichtigt (Beitragsregulierung), bei Hinzukommen neuer Risiken ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltVeränderung, beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten frü- heren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunter- schiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweistbe- weist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbar- te Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 ent- sprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetberück- sichtigt. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nach- träglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versi- cherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Haftpflicht Versicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung Aufforde- rung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisennachzuwei- sen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlan- gen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Min- destbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 ent- sprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen eingetre- tenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden wer- den berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeit- raum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden Wer- den die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregu- lierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Bei- trag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 19.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem versicherten Risiko Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 19.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 19.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeit- raum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des erhöhten Beitrags zurückzuerstattenerfolgten. 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- zahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzutei- len, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Bei- tragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2 Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungs- nehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulie- rung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Ver- sicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden wer- den berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Insurance Contract

Beitragsregulierung. 7.1.1 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche die auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung Änderungen in dem versicherten Risiko gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind (z. B.: zuschlagspflichtige Personen, Umsatz- änderungen, Überschreiten von Umsatzgrenzen, Änderungen einer Nebentätigkeit, der bei einem ande- ren Versicherer bestehende Versicherungsschutz für eine hhere Versicherungssumme oder der erstmali- ge Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages). Diese Anzeige ist Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe Hhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Versicherungsnehmer zu erhebenBeitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, sofern letzterer nicht wenn der Versiche- rungsnehmer beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 Aufgrund 2. Auf Grund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Ein vertraglich ver- einbarter Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnetunterschritten werden. 7.1.3 3. Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe Hhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Bei- tragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhhten Beitrages erfolgten. 4. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszah- lung für mehrere ∫ahre.

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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Beitragsregulierung. 7.1.1 8.2.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen auf der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machen, ob und welche Änderung Ände- rung in dem versicherten Risiko gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten ist. Diese Anzeige ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage Aufforderung des Versicherers Versiche- rers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher GeschäLsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Angaben zum Nachteil Nach- teil des Versicherers berechtigen diesen, eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds Beitragsunter- schieds vom Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer Letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes vertretendes Verschulden gemacht worden sind. 7.1.2 8.2.2 Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend dem Zeitpunkt der Veränderung Ver- änderung richtig gestellt. Er darf jedoch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers Versiche- rers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang Ein- gang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 8.2.3 Unterlässt es der Versicherungsnehmer, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeit, für welche die Angaben zu machen waren, an Stelle anstelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.18.2.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag in Höhe des für diese Zeit bereits gezahlten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung gemacht, so ist der Versicherer verpflichtetver- pflichtet, den etwa zuviel zu viel gezahlten Betrag des Beitrags zurückzuerstattenBeitrag zu erstatten. 8.2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlungen für mehrere Jahre Anwendung.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenAufforde- rung mitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlan- gen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 Aufgrund 13.2 Auf Grund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versiche- rungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der Beitrag darf jedoch nicht geringer werden als der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galt. Alle entsprechend Ziffer 7.2 ent- sprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags Mindestbeitrages werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3 Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsre- gulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszah- lung für mehrere Jahre.

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Samples: Jahres Reiseschutzbrief

Beitragsregulierung. 7.1.1 13.1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, hat nach Erhalt einer Aufforderung des Versicherers, welche auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, Mitteilung darüber zu machenmitzuteilen, ob und welche Änderung in dem Änderungen des versicherten Risiko Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemessung gemachten früheren Angaben eingetreten istsind. Diese Anzeige ist Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Erhalt Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Nachfrage machen und auf Wunsch des Versicherers sind die Angaben durch die Geschäftsbücher oder sonstige Belege nachzuweisen. Unrichtige Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds vom Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer zu erheben, sofern letzterer nicht beweist, dass die unrichtigen ihn an der Unrichtigkeit der Angaben ohne ein von ihm zu vertretenes kein Verschulden gemacht worden sindtrifft. 7.1.2 13.2. Aufgrund der Änderungsanzeige Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag entsprechend ab dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestelltberichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Er Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf jedoch dadurch nicht geringer werden als der Mindestbeitrag, der nach dem Tarif des Versicherers zur Zeit des Versicherungsabschlusses galtunterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 7.2 Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen oder und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Beim Fortfall eines Risikos wird der etwaige Minderbeitrag vom Eingang der Anzeige ab berechnet. 7.1.3 13.3. Unterlässt es der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, die obige Anzeige rechtzeitig zu erstatten, so kann der Versicherer für die Zeitden Zeitraum, für welche den die Angaben zu machen waren, an Stelle der Beitragsregulierung (Ziffer 7.1.1) als nachzuzahlenden Beitrag einen Betrag eine Nachzahlung in Höhe des für diese Zeit diesen Zeitraum bereits gezahlten Beitrags in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich, aber noch innerhalb zweier Monate nach Empfang der Aufforderung zur Nachzahlung nachträglich gemacht, so ist findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Versicherer verpflichtet, den etwa zuviel gezahlten Betrag Mitteilung des Beitrags zurückzuerstattenerhöhten Beitrages erfolgten. 13.4. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

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Samples: Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung