Common use of Beitragsregulierung Clause in Contracts

Beitragsregulierung. 4.1.1 Über die gesetzlichen und einzelvertraglichen Obliegenheiten hinaus hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen sich in Bezug auf die zur Beitragsbemessung gemachten Angaben ergeben haben. Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit angepasst. Wegen gesetzlicher – insbesondere steuerrechtlicher – Vorschriften können in einzelnen Verträgen abweichende Regelungen zum Zeitpunkt der Beitragsregulierung gelten.

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