Beitragsstundung. Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeit- raum von bis zu sechs Monaten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstundung ist, dass der Bei- trag für das vor der Beitragsstundung liegende Versicherungs- jahr vollständig gezahlt wurde. Die gestundeten Beiträge sind mit Ablauf des Stundungszeitraums nachzuzahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Monatsraten ausgleichen.
Beitragsstundung. (18) Unter nachfolgenden Voraussetzungen und mit unserer Zustimmung haben Sie die Möglichkeit auf Stundung der Beiträge bis zu 6 Mo- nate bei vollem Versicherungsschutz: • Der Versicherungsvertrag besteht bereits 3 Jahre, • die Beiträge für die ersten 3 Versicherungsjahre sind vollständig gezahlt, • der Auszahlungsbetrag bei einem Rückkauf ist höher als die zu stundenden Beiträge, • der Vertrag ist nicht gekündigt. Der Versicherungsnehmer zahlt den gestundeten Betrag unverzinst nach Ablauf des Stundungszeitraums innerhalb eines Monats in einem Betrag ein. Zahlen Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß oder nur teilweise zurück, verrechnen wir die offenen Beiträge mit dem vor- handenen Deckungskapital. Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Angebot, das wir Ihnen gern unterbreiten.
Beitragsstundung. Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver- sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu sechs Mo- naten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstun- dung ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Ver- sicherungsjahr vollständig gezahlt wurde. Die gestundeten Beiträge sind mit Ablauf des Stundungszeitraumes nachzuzahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Monatsraten ausglei- chen.
Beitragsstundung. 7. Bei Zahlungsschwierigkeiten innerhalb der ersten 60 Monate der Vertragslaufzeit können wir Ihnen eine Beitrags- stundung anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass Beiträge für mindestens zwölf Monate gezahlt wurden und die Stundung nicht länger als sechs Monate dauern soll. Die Nachzahlung der Beiträge hat am Ende des Stundungszeit- raums in einer Summe zu erfolgen. Bei Zahlungsschwierigkeiten außerhalb des 60-Monats-Zeitraums haben Sie die Möglichkeit der flexiblen Beitragszah- lung und von Beitragspausen nach den Voraussetzungen von § 12 dieser Bedingungen.
Beitragsstundung. (10) Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine Stun- dung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem Versicherungs- schutz: • Die Beiträge für die ersten beiden Versicherungsjahre sind vollständig gezahlt. • Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs nicht gekündigt. Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag am Ende des Stundungszeitraumes. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik herabsetzen, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die ausstehenden Beiträge nach- zahlen. Für Stundungszeiträume von mehr als sechs Monaten werden wir einen Stundungszins erheben. Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Stun- dungsangebot, das wir Ihnen unterbreiten. § 10 Wie werden die Abschluss- und Vertriebs- kosten verrechnet?
Beitragsstundung. (5) Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben Sie, sofern die rechtlichen Bestimmungen der Basisversorgung es zulassen, unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem Versiche- rungsschutz: ▪ Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig gezahlt. ▪ Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs nicht gekündigt. Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erfolgt unter Beach- tung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Betrag am Ende des Stundungszeitraumes. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik herab- setzen, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Stun- dungsangebot, das wir Ihnen unterbreiten. Der Anspruch besteht einmal, je überschrittener zehn Jahre Beitragszahlungsdauer ein weiteres Mal. § 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Fondsgebundene Versicherung in eine konventionelle Rentenversicherung umwandeln?
Beitragsstundung. Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszin- ses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem Versicherungsschutz: - Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll- ständig gezahlt und - das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträge und - es besteht kein Beitragsrückstand und - der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An- spruchs nicht gekündigt. Eine Zuführung von Beitragsanteilen in Fonds erfolgt jedoch nicht. Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform mit uns erforderlich, in der auch die Höhe des Stundungszinses vereinbart wird. Nach Vereinbarung haben Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag nachzuzahlen. Ist in Ihrem Vertrag keine Zusatzver- sicherung eingeschlossen, haben Sie zudem alternativ die Mög- lichkeit, die gestundeten Beiträge in Form eines Mehrbeitrags bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer zu entrichten. Für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten – sofern in den jeweiligen Besonderen Bedingungen keine geson- derten Vereinbarungen getroffen wurden – für den Fall der Bei- tragsstundung die vorstehenden Regelungen.
Beitragsstundung. 17. Wenn Sie aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Elternzeit) die Beiträge zu Ihrer Ver- sicherung nicht mehr zahlen können, haben Sie die Mög- lichkeit, für maximal 24 Monate (Elternzeit 36 Monate) eine Stundung oder Teilstundung der Beiträge unter Aufrechter- haltung des vollen Versicherungsschutzes zu verlangen, sofern - Sie die Beiträge zu Ihrer Versicherung für mindestens drei Jahre voll bezahlt haben, - eine anderweitige Beitragspause nicht vereinbart ist. Für die Stundung erheben wir Stundungszinsen, deren Hö- he sich nach unseren zum Beginn der Stundung gültigen Zinssätzen richtet. Nach Beendigung der Beitragsstundung setzt die Pflicht zur Beitragszahlung wieder ein. Die gestundeten Beiträge inklusive der darauf angefallenen Stundungszinsen können Sie am Ende des vereinbarten Stundungszeitraums in einem Betrag nachentrichten oder innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten in halbjährli- chen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten nachzahlen. Alternativ können Sie die Verrechnung der gestundeten Beiträge mit einem eventuell vorhandenen Überschussgut- haben beantragen oder die garantierten Leistungen ent- sprechend reduzieren. Die genauen Regelungen für die Stundung bzw. Teilstun- dung ergeben sich aus dem individuellen Stundungsange- bot, welches wir Ihnen gerne unterbreiten. Eine erneute Stundung ist frühestens nach vollständigem Ausgleich der gestundeten Beiträge inklusive Stundungs- zinsen möglich.
Beitragsstundung. (12) Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine Stun- dung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem Versicherungs- schutz: ▪ Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig gezahlt. ▪ Der Rückkaufswert ist höher als die zu stundenden Beiträge. ▪ Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs nicht gekündigt. Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag am Ende des Stundungszeitraumes oder durch Verrech- nung mit eventuellen Leistungen während des Stundungszeit- raums. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik herabsetzen, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Stun- dungsangebot, das wir Ihnen unterbreiten. Der Anspruch besteht einmal, je überschrittener zehn Jahre Beitragszahlungsdauer ein weiteres Mal. Entnahmemöglichkeit während der Rentenzahlungszeit
Beitragsstundung. Sie können für den Zeitraum von maximal 24 Monaten eine zinslose Stundung der Beiträge unter Aufrechterhal- tung des vereinbarten Versicherungsschutzes verlangen. Die zu stundenden Beiträge dürfen dabei maximal so hoch sein, wie das Deckungskapital zu Beginn des Stun- dungszeitraums. Auf Nachfrage weisen wir Ihnen den möglichen Stundungszeitraum aus. Die gestundeten Bei- träge können Sie nach Ablauf des Stundungszeitraums in Form einer einmaligen Zahlung oder in maximal 48 Mo- natsraten (Einzelrate mindestens 25,00 EUR) nachzahlen. Sofern Sie es wünschen, kann der Ausgleich gegebenen- falls auch durch eine Verrechnung mit einem eventuell vorhandenen Deckungskapital erfolgen. Hierbei können Sie gegebenenfalls zwischen einer Verringerung der Ver- sicherungsleistungen und einer Erhöhung des Beitrags wählen. Eine erneute Stundung ist nur möglich, wenn die ausstehenden Beiträge aus einer früheren Stundung voll- ständig beglichen wurden. Für eine Stundung der Beiträge ist eine vorherige Verein- barung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mit uns er- forderlich.