Beitragsübernahme Musterklauseln

Beitragsübernahme. Nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre kann der Versicherungsnehmer einmalig mit einer Frist von einem Monat verlangen, ab der nächsten Versicherungsperiode bei vollem Versicherungsschutz für sechs Monate von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Nach Ablauf der sechs Monaten lebt die Beitragszahlungspflicht automatisch wieder auf.
Beitragsübernahme. Versicherungsende Versicherungsbeginn (Studiumsbeginn- Jahr + 6 Jahre) Den Beitrag übernimmt der Landesverband Versicherungsbestätigung zusätzlich in englisch französisch spanisch Antragsteller ist Beitragszahler und erteilt ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bitte anhängendes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler ist nicht Antragsteller und stimmt der Abbuchung zu (Bitte hier unterschreiben und angehängtes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler (Name, Vorname) Unterschrift Beitragszahler Ort/Datum Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzlicher Vertreter Vertragsinformationen (siehe Antragsrückseite) Information zur Verwendung Ihrer Daten (siehe Antragsrückseite) Produktinformationsblatt (PIB) zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Produktinformationsblatt (PIB) zur Privathaftpflichtversicherung Vertragsgrundlagen für die Haftpflicht-Versicherung von Ärzten, Zahnärzten, (Zahn-)Medizinstudenten und Tierärzten (VHV 04.2016) Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers/Antragstellers und ggf. die gesetzlichen Vertreter – Seite 1 von 4 – 21005631 (04.16) 1 Medizinstudent in den Vorklinischen Semestern 1 2 2 Medizinstudent in den Klinischen Semestern Krankenpflegepraktikum ✔ Famulatur ✔ ✔ Alle ambulanten und stationären Tätigkeiten ✔ Weltweiter Versicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten ✔ ✔ Freiberuflicher Geltungsbereich 1 2 Nachtwachen/Sitzwachen – ohne ärztliche Tätigkeiten ✔ ✔ OP-Assistenz („Hakenhalter“) ✔ Dienstlicher und/oder freiberuflicher Geltungsbereich 1 2 Erste-Hilfe-Leistungen – weltweit ✔ ✔ Freundschaftsdienste in Bekannten-/Verwandtenkreisen ✔ ✔ Abhandenkommen von fremden, beruflich genutzten Schlüsseln und Codekarten – ohne Selbstbeteiligung ✔ ✔ Erweiterter Strafrechtsschutz im Rahmen der gesamten ärztlichen Tätigkeit ✔ ✔ • für den Versicherungsnehmer; • für den Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder unverheirateten Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft; • für eigene unverheiratete Kinder oder unverheiratete Kinder des Lebenspartners. Bei Volljährigkeit längstens solange sie sich in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden; • Schäden bei der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht; • Forderungsausfalldeckung: 1 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2.500 Euro Selbstbehalt je Entschädigung; • Abhandenkommen von fremden, privat genutzten Schlüsseln/Code-Karten: 50.000 Euro je Versicherungsfall inkl. Objektschutz bis zu 14 Tagen; • Schäden durch mitversicherte nic...
Beitragsübernahme. Versicherungsbeginn Ab dem 01.01. beträgt der Jahresbeitrag 56,00 Euro inkl. Vst. Den Beitrag übernimmt der Marburger Bund Landesverband ab Versicherungsbeginn bis zum 01.01. Stempel des Landesverbandes Versicherungsbeginn Ja, ich beantrage als Assistenzarzt in der Weiterbildung eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung inklusive Privathaftpflicht Plus-Paket. Versicherungsbestätigung zusätzlich in Der Jahresbeitrag inkl. Vst. beträgt 56,00 Euro. englisch französisch spanisch Antragsteller ist Beitragszahler und erteilt ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bitte anhängendes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler ist nicht Antragsteller und stimmt der Abbuchung zu (Bitte hier unterschreiben und angehängtes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler (Name, Vorname) Unterschrift Beitragszahler Ort/Datum Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzlicher Vertreter Produktinformationsblatt (PIB) zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Vertragsinformationen (siehe Antragsrückseite) Produktinformationsblatt (PIB) zur Privathaftpflichtversicherung Information zur Verwendung Ihrer Daten Vertragsgrundlagen für die Haftpflicht-Versicherung von Ärzten, Zahnärzten, (Zahn-)Medizinstudenten und Tierärzten (VHV 04.2016) Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers/Antragstellers und ggf. die gesetzlichen Vertreter – Seite 1 von 4 – 21010305 (04.16) 1 Medizinstudent im Praktischen Jahr 2 2 Assistenzarzt in der Weiterbildung Dienstlicher Geltungsbereich 1 Alle ambulanten und stationären Tätigkeiten ✓ ✓ Bereitschaftsdienste, Notdienste, Notarzt-/Rettungsdienste ✓ ✓ Erstellung medizinischer Gutachten ✓ Beratung anderer Ärzte ✓ Nicht medizinisch indizierte kosmetische Behandlungen im Rahmen der Weiterbildungsordnung ✓ ✓ Gynäkologische Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildungsordnung ✓ ✓ Dienst-Haftpflichtversicherung nach § 24 Soldatengesetz ✓ ✓ Weltweiter Versicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten ✓ ✓ Freiberuflicher Geltungsbereich 1 2 Nachtwachen/Sitzwachen – ohne ärztliche Tätigkeiten ✓ ✓ OP-Assistenz („Hakenhalter“) ✓ ✓ Ambulante nicht-operative Praxisvertretung (soweit behördlich genehmigt) - bis 90 Tage pro Jahr ✓ Kassenärztliche Notfalldienste - bis 48 Dienste pro Jahr ✓ Nichtleitende Notarzt-/Rettungsdienste ohne Organisationsrisiko – bis 48 Dienste pro Jahr ✓ Erstellung medizinischer Gutachten - bis 36 Gutachten pro Jahr ✓ Beratung anderer Ärzte – bis 36 Beratungen pro Jahr ✓ Akupunkturen - bis 90 Tage pro Jahr ✓ Flugbegleitungen stabiler ...
Beitragsübernahme. Kann beim Jugendamt der Stadt Passau beantragt werden. Die erforderlichen Anträge erhalten Sie im Kindergarten.
Beitragsübernahme. In wirtschaftlichen und erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsbeiträge beim zuständigen Kreisjugendamt, durch die Erziehungs-/ Personensorgeberechtigten, beantragt werden. Auf Antrag kann der Betriebsbeirat, mit Rücksicht auf besondere familiäre Umstände bzw. Verhältnisse der Beitragspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen, auf eine Erhebung der Betreuungsbeiträge verzichten oder diese herabsetzen.

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  • Übernahme Das Angebot unterliegt keinem Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung.

  • Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

  • Annahme Eine Bestellung eines Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrages (insbesondere Kauf, Miete und sonstige Dienstleistung) zu qualifizieren ist, kann AMTANGEE innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

  • Aufnahme 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept. 1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. 1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten. 1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden. 1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Vertragsgrundlage Dem Versicherungsvertrag liegen die – R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (R+V AUB 2000, Ausgabe 01/16) – R+V Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent (R+V BB Mehrleistung 100) – R+V Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (R+V BB Direktanspruch) zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsgrundlagen Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind als Anlage 1 Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.