Beitragsübernahme Musterklauseln

Beitragsübernahme. Nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre kann der Versicherungsnehmer einmalig mit einer Frist von einem Monat verlangen, ab der nächsten Versicherungsperiode bei vollem Versicherungsschutz für sechs Monate von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Nach Ablauf der sechs Monaten lebt die Beitragszahlungspflicht automatisch wieder auf. Besitzt die versicherte Person einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen einen gesetzlichen Krankenversicherer, gewähren wir auf Ihren entsprechenden Antrag in Textform als Überbrückungshilfe die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung ab dem Zeit- punkt, zu dem die Krankengeldzahlungen des gesetzlichen Krankenversicherers entfallen, weil die versicherte Person eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, bis zum auf den Abschluss unserer Leistungsprüfung folgenden Monats- ersten, längstens aber für die Dauer von sechs Monaten. Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdauer nur einmal in An- spruch genommen werden und nur dann, wenn nicht bereits Berufsunfähigkeitsleistungen gemäß § 6 Absatz 1 dieser Bedingungen oder Leis- tungen aus der Option Dread Disease erbracht werden. Zum Nachweis genügt die Mitteilung des gesetzlichen Krankenversicherers über die Leistungseinstellung; geht uns diese Mitteilung erst zu einem nach der Leistungseinstellung des gesetzlichen Krankenversicherers liegenden Zeitpunkt zu, wird die Überbrückungshilfe mit Beginn des Monats, in dem uns die Mitteilung zuging, erbracht. Führt unsere Leistungsprüfung zu dem Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmungen vorliegt, verzichten wir auf eine Rückforderung der bereits erbrach- ten Überbrückungshilfe, wenn die versicherte Person bis zum Abschluss unserer Leistungsprüfung nicht erneut Krankengeld von seinem ge- setzlichen Krankenversicherer bezieht oder noch beziehen wird. Die Zahlung einer Überbrückungshilfe hat keinen Einfluss auf unsere Rechte aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. AVB (10.2021) – BBuz-D Besitzt die versicherte Person einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld gegen einen privaten Krankenversicherer, gewähren wir auf Ihren entsprechenden Antrag in Textform als Überbrückungshilfe die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung ab dem Zeit- punkt, zu dem die Krankentagegeldzahlungen des Krankenversicherers entfallen, weil aus medizinischen Gründen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der ...
Beitragsübernahme. Nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre kann der Versicherungsnehmer einmalig mit einer Frist von einem Monat verlangen, ab der nächsten Versicherungsperiode bei vollem Versicherungsschutz für sechs Monate von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Nach Ablauf der sechs Monaten lebt die Beitragszahlungspflicht automatisch wieder auf. Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags beraten und unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne. Wir geben Auskünfte zu Ihrem Versiche- rungsschutz allgemein und wenn Sie Leistungen beanspruchen. Wir erläutern Ihnen zum Beispiel, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um Leistungen zu erhalten. Außerdem unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen dazu haben: − Wie und wann wir die Leistungen prüfen, − wie Sie die bisherige berufliche Tätigkeit beschreiben können, − welche Unterlagen Sie einreichen müssen, um die gesundheitliche Beeinträchtigung nachzuweisen, − welche Ansprechpartner geeignet sind, um Maßnahmen für die medizinische und berufliche Rehabilitation zu ergreifen, − welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten, − welche Möglichkeiten grundsätzlich zur beruflichen Wiedereingliederung bestehen, − wie Selbständige ihren Betrieb grundsätzlich umorganisieren können.
Beitragsübernahme. Versicherungsbeginn Ab dem 01.01. beträgt der Jahresbeitrag 56,00 Euro inkl. Vst. Den Beitrag übernimmt der Marburger Bund Landesverband ab Versicherungsbeginn bis zum 01.01. Stempel des Landesverbandes Versicherungsbeginn Ja, ich beantrage als Assistenzarzt in der Weiterbildung eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung inklusive Privathaftpflicht Plus-Paket. Versicherungsbestätigung zusätzlich in Der Jahresbeitrag inkl. Vst. beträgt 56,00 Euro. englisch französisch spanisch Antragsteller ist Beitragszahler und erteilt ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bitte anhängendes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler ist nicht Antragsteller und stimmt der Abbuchung zu (Bitte hier unterschreiben und angehängtes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler (Name, Vorname) Unterschrift Beitragszahler Ort/Datum Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzlicher Vertreter Produktinformationsblatt (PIB) zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Vertragsinformationen (siehe Antragsrückseite) Produktinformationsblatt (PIB) zur Privathaftpflichtversicherung Information zur Verwendung Ihrer Daten Vertragsgrundlagen für die Haftpflicht-Versicherung von Ärzten, Zahnärzten, (Zahn-)Medizinstudenten und Tierärzten (VHV 04.2016) Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers/Antragstellers und ggf. die gesetzlichen Vertreter – Seite 1 von 4 – 21010305 (04.16) 1 Medizinstudent im Praktischen Jahr 2 2 Assistenzarzt in der Weiterbildung Dienstlicher Geltungsbereich 1 Alle ambulanten und stationären Tätigkeiten ✓ ✓ Bereitschaftsdienste, Notdienste, Notarzt-/Rettungsdienste ✓ ✓ Erstellung medizinischer Gutachten ✓ Beratung anderer Ärzte ✓ Nicht medizinisch indizierte kosmetische Behandlungen im Rahmen der Weiterbildungsordnung ✓ ✓ Gynäkologische Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildungsordnung ✓ ✓ Dienst-Haftpflichtversicherung nach § 24 Soldatengesetz ✓ ✓ Weltweiter Versicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten ✓ ✓ Freiberuflicher Geltungsbereich 1 2 Nachtwachen/Sitzwachen – ohne ärztliche Tätigkeiten ✓ ✓ OP-Assistenz („Hakenhalter“) ✓ ✓ Ambulante nicht-operative Praxisvertretung (soweit behördlich genehmigt) - bis 90 Tage pro Jahr ✓ Kassenärztliche Notfalldienste - bis 48 Dienste pro Jahr ✓ Nichtleitende Notarzt-/Rettungsdienste ohne Organisationsrisiko – bis 48 Dienste pro Jahr ✓ Erstellung medizinischer Gutachten - bis 36 Gutachten pro Jahr ✓ Beratung anderer Ärzte – bis 36 Beratungen pro Jahr ✓ Akupunkturen - bis 90 Tage pro Jahr ✓ Flugbegleitungen stabiler ...
Beitragsübernahme. Versicherungsende Versicherungsbeginn (Studiumsbeginn- Jahr + 6 Jahre) Den Beitrag übernimmt der Landesverband Versicherungsbestätigung zusätzlich in englisch französisch spanisch Antragsteller ist Beitragszahler und erteilt ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bitte anhängendes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler ist nicht Antragsteller und stimmt der Abbuchung zu (Bitte hier unterschreiben und angehängtes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen) Beitragszahler (Name, Vorname) Unterschrift Beitragszahler Ort/Datum Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzlicher Vertreter Vertragsinformationen (siehe Antragsrückseite) Information zur Verwendung Ihrer Daten (siehe Antragsrückseite) Produktinformationsblatt (PIB) zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Produktinformationsblatt (PIB) zur Privathaftpflichtversicherung Vertragsgrundlagen für die Haftpflicht-Versicherung von Ärzten, Zahnärzten, (Zahn-)Medizinstudenten und Tierärzten (VHV 04.2016) Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers/Antragstellers und ggf. die gesetzlichen Vertreter – Seite 1 von 4 – 21005631 (04.16) 1 Medizinstudent in den Vorklinischen Semestern 1 2 2 Medizinstudent in den Klinischen Semestern Krankenpflegepraktikum ✔ Famulatur ✔ ✔ Alle ambulanten und stationären Tätigkeiten ✔ Weltweiter Versicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten ✔ ✔ Freiberuflicher Geltungsbereich 1 2 Nachtwachen/Sitzwachen – ohne ärztliche Tätigkeiten ✔ ✔ OP-Assistenz („Hakenhalter“) ✔ Dienstlicher und/oder freiberuflicher Geltungsbereich 1 2 Erste-Hilfe-Leistungen – weltweit ✔ ✔ Freundschaftsdienste in Bekannten-/Verwandtenkreisen ✔ ✔ Abhandenkommen von fremden, beruflich genutzten Schlüsseln und Codekarten – ohne Selbstbeteiligung ✔ ✔ Erweiterter Strafrechtsschutz im Rahmen der gesamten ärztlichen Tätigkeit ✔ ✔ • für den Versicherungsnehmer; • für den Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder unverheirateten Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft; • für eigene unverheiratete Kinder oder unverheiratete Kinder des Lebenspartners. Bei Volljährigkeit längstens solange sie sich in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden; • Schäden bei der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht; • Forderungsausfalldeckung: 1 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2.500 Euro Selbstbehalt je Entschädigung; • Abhandenkommen von fremden, privat genutzten Schlüsseln/Code-Karten: 50.000 Euro je Versicherungsfall inkl. Objektschutz bis zu 14 Tagen; • Schäden durch mitversicherte nic...
Beitragsübernahme. In wirtschaftlichen und erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsbeiträge beim zuständigen Kreisjugendamt, durch die Erziehungs-/ Personensorgeberechtigten, beantragt werden. Auf Antrag kann der Betriebsbeirat, mit Rücksicht auf besondere familiäre Umstände bzw. Verhältnisse der Beitragspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen, auf eine Erhebung der Betreuungsbeiträge verzichten oder diese herabsetzen.
Beitragsübernahme. Kann beim Jugendamt der Stadt Passau beantragt werden. Die erforderlichen Anträge erhalten Sie im Kindergarten. Ab September 2019 erhalten Eltern je Kind ab 3 Jahren einen monatlichen Zuschuss von 100,-- € seitens der Bayerischen Staatsregierung. Für Kinder unter 3 Jahren kann ein Zuschuss von monatlich 100,-- € beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt werden. Dieser ist einkommensabhängig. Sobald Sie uns Ihr Kind in der Gruppe übergeben haben, geht die Aufsichtspflicht an uns. Kommen Sie zum Abholen und wir haben Sie im Haus oder Spielplatz gesehen, übergeht diese wieder an Sie. Sie können sich gerne noch mit anderen Eltern unterhalten, doch vergessen Sie dabei nicht, Sie haben die Aufsichtspflicht. Datum: Unterschrift

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.