Bemessung. 13 (1) Der Kirchenbeitrag bemisst sich nach den im Anhang enthaltenen Tarifen und den dort festgesetzten Familienermäßigungen (für Ehegatten und Kinder).
Bemessung. Bei der Bemessung von festen Teilen, Lagern u. ä. ist die zulässige Betonpressung von C20/25 zu- grunde zu legen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine höheren oder niedrigeren Festigkeiten vorgegeben sind.
Bemessung. In entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Vorschriften dürfen Leistungsprämien bei - Angestellten die Summe aus Anfangsgrundvergütung der Vergütungsgruppe des Angestellten, Ortszuschlag der Stufe 1 der Tarifklasse, der die Vergütungsgruppe des Angestellten zugeteilt ist, und allgemeiner Zulage nach § 2 Abs. 2 Buchst. d des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte (TV Zulagen Ang-O) vom 8. Mai 1991, - Arbeitern den Monatstabellenlohn der Lohnstufe 1 der Lohngruppe des Arbeiters nicht übersteigen. Auf die Haushaltsbeschränkungen (Ziffer 2 Allgemeines Abs. 2 und 3) wird hingewiesen. In entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Vorschriften dürfen Leistungszulagen bei - Angestellten monatlich 7 v. H. der Summe aus Anfangsgrundvergütung der Vergütungsgruppe des Angestellten, Ortszuschlag der Stufe 1 der Tarifklasse, der die Vergütungsgruppe des Angestellten zugeteilt ist, und allgemeiner Zulage nach § 2 Abs. 2 Buchst. d des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte (TV Zulagen Ang-O) vom 8. Mai 1991, - Arbeitern monatlich 7 v. H. des Monatstabellenlohnes der Lohnstufe 1 der Lohngruppe des Arbeiters nicht übersteigen. Auf die Haushaltsbeschränkungen (Ziffer 2 Allgemeines, Abs. 2 und 3) wird hingewiesen. Maßgebend ist die Vergütungsgruppe und die Tarifklasse bzw. die Lohngruppe, in die der Arbeitnehmer bei der Festsetzung der Leistungsprämie oder der Leistungszulage eingruppiert bzw. eingereiht ist. Bei nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmern sind die Beträge zugrunde zu legen, die dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprechen.
Bemessung. Die EVA bestimmt die Art der Ausführung, die Leitungsführung, den Kabelquerschnitt nach Massgabe der vom Kunden ge- wünschten Anschlussleistung, den Ort der Hauseinführung sowie den Standort des Anschlussüberstromunterbrechers und der Mess-, Signal- und Datenübertragungsgeräte. Dabei nimmt die EVA nach Absprache mit dem Kunden auf dessen Inte- ressen Rücksicht. Insbesondere legt die XXX die Spannungsebene fest, auf welcher der Kunde angeschlossen wird. Die Details für den Anschluss an die Verteilanlagen sind separat geregelt.
Bemessung. 1 Die Verpflichtungskredite sind auf Grund sorgfältiger, nach fachmännischen Regeln erstellter Berechnungen zu bemessen.
2 Der Bundesrat ist für die Ermittlung des Finanzbedarfs verantwortlich. Die mit der Vorbereitung des Kreditbegehrens betraute Verwaltungseinheit hat im Kredit- begehren die Berechnungsgrundlagen und die Unsicherheitsfaktoren darzulegen; nötigenfalls hat sie angemessene Reserven vorzusehen, die offen auszuweisen sind. 4 SR 171.10
3 Zur Abklärung der Tragweite und der finanziellen Auswirkungen umfangreicher Vorhaben muss die Verwaltungseinheit nötigenfalls Projektierungskredite verlangen.
Bemessung. Die Invalidenkinderrente richtet sich bezüglich Beginn und Er- werbsunfähigkeitsgrad nach der Invalidenrente der versicherten Person. Leistungsdauer
Bemessung. 2 Nummer 2 Xxxxxxxxxxxxxxx 0 Nummer 3 Zahlungsfrist
3.1 Vereinbarung einer verlängerten Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und Fälligkeit der Schlusszahlung
3.2 Mögliche Gründe für eine Verlängerung
Bemessung. Bemessungsgrundlage sind der dannzumalige Marktwert der Liegenschaft, der dannzumalige Substanzwert der Baute und der dannzumalige absolute Bodenwert. Die Heimfallentschädigung entspricht jenem Anteil am Marktwert der Liegenschaft, welcher dem Anteil des Substanzwertes der Baute an der Wertsumme von Substanzwert der Baute und absolutem Bodenwert entspricht und mit Hilfe der nachfolgenden Formel ermittelt wird: HFE = MWLt x SWBt SWBt + ABWt Dabei ist verstanden unter HFE Heimfallentschädigung MWLt Marktwert der Liegenschaft: der Preis, der bei einem Verkauf der Liegenschaft als Ganzes (das heisst Boden und Baute) unter normalen Verhältnissen jedoch unter Berücksichtigung des Quartierplanes, im Heimfallzeitpunkt erzielt würde. SWBt Substanzwert der Baute: der um den branchenüblichen Prozentsatz für Altersentwertung und Abnutzung (Abschreibungen) geminderte Preis, der für die Wiedererstellung der Bauten und Anlagen unter normalen Verhältnissen im Heimfallzeitpunkt zu zahlen wäre. ABWt absoluter Bodenwert: der Preis, den ein Dritter für den Erwerb eines gleichen oder ähnlichen Grundstücks in unbebautem Zustand unter normalen Verhältnissen, jedoch unter Berücksichtigung des Quartierplanes, im Heimfallzeitpunkt zahlen würde. Die Ermittlung von Marktwert der Liegenschaft, Substanzwert der Baute und absolutem Bodenwert soll partnerschaftlich erfolgen. Auf schriftlichen Antrag einer Partei erfolgen die allenfalls notwendigen Bewertungen durch einen gemeinsam zu bestimmenden, neutralen Experten oder neutrale Expertin. Können sich die Parteien nicht innert Monatsfrist, ab Datum des Bewertungsantrags gerechnet, auf einen gemeinsamen Experten einigen, so bestimmt der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Arlesheim auf Antrag einer Partei endgültig den Experten / die Expertin. Die Bewertung des Experten ist für beide Parteien verbindlich und abschliessend, sofern nicht eine Partei innert Monatsfrist, ab Datum der Zustellung des Bewertungsergebnisses gerechnet, das Verfahren gemäss Ziffer 9. hiernach (Schiedsgericht) beschreitet. Die Parteien tragen die Kosten des vorstehenden Bewertungsverfahrens (Experten, allenfalls Gericht) je zur Hälfte.
Bemessung. Zu Ermittlung der Höhe der Heimfallentschädigung verweisen die Parteien auf die Regelung beim ordentlichen Heimfall (Ziffer 5.1.2.1. hiervor), welche analog für den vorzeitigen Heimfall anzuwenden ist. Das schuldhafte Verhalten der Baurechtsnehmerin wird als Herabsetzungsgrund berücksichtigt.
Bemessung. Für die Bemessung und den Aufbau der elektrischen Ausrüstung von Stahlwasserbauten gelten insbesondere die Normen DIN VDE 0100 und DIN EN 60204-1.