Beraubung. Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, seine Arbeitnehmer und mit ihm in Hausgemeinschaft lebende Familienangehörige sowie Dieb- stahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Tod, Ohnmacht oder Unfall.
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Samples: Betriebsinventarversicherung
Beraubung. Als solcher gilt Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, seine Arbeitnehmer Arbeitneh- mer und mit ihm in Hausgemeinschaft lebende Familienangehörige sowie Dieb- stahl Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge von Tod, Ohnmacht oder Unfall.
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Samples: Projektversicherung
Beraubung. Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den VersicherungsnehmerGeschäftsinhaber, seine Arbeitnehmer und sein Personal oder mit ihm diesen in Hausgemeinschaft lebende Familienangehörige Haus- gemeinschaft lebenden Personen sowie Dieb- stahl Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge als Folge von Tod, Ohnmacht oder Unfall.
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Samples: Versicherungsvertrag
Beraubung. Als solcher gilt Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, seine Arbeitnehmer Arbeit- nehmer und mit ihm in Hausgemeinschaft lebende Familienangehörige Familienangehörige, sowie Dieb- stahl Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge von Tod, Ohnmacht oder Unfall.
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Samples: Projektversicherung
Beraubung. Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, seine Arbeitnehmer und mit ihm in Hausgemeinschaft lebende Familienangehörige sowie Dieb- stahl Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Tod, Ohnmacht oder UnfallUn- fall.
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Samples: Gebäude Sachversicherung