Beraubung. Beraubung liegt vor, wenn Sachen unter Anwendung oder An- drohung tätlicher Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder andere Personen, die berechtigt in den Versicherungsräum- lichkeiten anwesend sind, weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
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Beraubung. Beraubung liegt vor, wenn Sachen unter Anwendung oder An- drohung Androhung tätlicher Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder andere Personen, die berechtigt in den Versicherungsräum- lichkeiten Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
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Beraubung. Beraubung liegt vor, wenn Sachen unter Anwendung oder An- drohung Androhung tätlicher Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder andere Personen, die berechtigt in den Versicherungsräum- lichkeiten versicherten Räumlichkeiten anwesend sind, weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
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Samples: durchblicker.at