Berlin Musterklauseln

Berlin. Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam im Land Berlin (1) Frauen und Männer sind grundsätzlich in verschiedenen Einrichtungen des Abschiebungsgewahrsams oder in voneinander getrennten Teilen derselben baulichen Anlage unterzubringen. (2) Sofern mehrere Angehörige derselben Familie zusammen abgeschoben werden sollen, soll ihnen auch in der Abschiebungshaft abweichend von Absatz 1 auf Wunsch ein Zusammenleben ermöglicht werden. Läßt sich dies durch den Abschiebungsgewahrsam nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten realisieren, ist den betroffenen Abschiebungshäftlingen jedoch tagsüber das Zusammenleben zu ermöglichen. Das Nähere regelt die Gewahrsamsordnung. Im übrigen sollen Wünsche von Abschiebungshäftlingen, die einander nahestehen, nach einer gemeinsamen Unterbringung oder gemeinsamer Freizeitgestaltung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens bei Unterbringungsentscheidungen berücksichtigt werden. (3) Abschiebungshäftlinge werden grundsätzlich gemeinschaftlich untergebracht. Sie werden, sofern sich nicht aus Absatz 2 etwas anderes ergibt, bei einer Haftdauer von mehr als sechs Monaten, wenn sie dies wünschen, grundsätzlich allein in einem Haftraum untergebracht. Es bleibt bei der gemeinschaftlichen Unterbringung, wenn der Abschiebungshäftling ihr zustimmt, wenn er hilfsbedürftig ist oder sonst eine Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit besteht. (4) Bei der Unterbringung ist auf die religiöse und ethnische Zugehörigkeit zu achten. (…) (1) Der Abschiebungsgewahrsam bietet Möglichkeiten zur Freizeitbeschäftigung an. Soweit möglich ist dabei den Gegebenheiten der verschiedenen Kulturen Rechnung zu tragen. (2) Für die Religionsausübung im Abschiebungsgewahrsam gelten die §§ 53 bis 55 des Strafvollzugsgesetzes entsprechend. (…)
Berlin. Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Referat Pflegeausbildungsfonds (ZS F) Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx
Berlin. Gesetz über die Stiftung Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum (Stiftungsgesetz Neue Synagoge Berlin) (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur so- wie die Förderung der Volksbildung und der Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internatio- nalen Einrichtungen im Sinne der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens. Zur Verwirkli- chung dieser Zwecke ist es insbesondere Aufgabe der Stiftung, 1. das Zusammenleben der jüdischen und nichtjüdischen Menschen, das jüdische und nichtjüdische Miteinander in Deutschland, Europa und der Welt aktiv zu fördern, 2. Lehr-, Lern- und Forschungsort sowie ein von Deutschland, insbesondere von Berlin geprägtes Zentrum jüdischer Gelehrsamkeit und jüdischen Glaubens zu sein, 3. das Andenken an die jüdischen Menschen, vor allem in der Zeit des nationalsozialistischen Re- gimes, das Gedenken an ihre Verfolgung und ihren Widerstand zu bewahren sowie das Wirken jüdi- scher Bürgerinnen und Bürger in der deutschen Geschichte zu würdigen und ihre kulturellen und wis- senschaftlichen Leistungen als Teil deutschen kulturellen Xxxxx zu pflegen, zu erforschen und auf vielfältige Weise darzustellen, 4. ein Zentrum der Koordinierung, Erforschung und Publizierung wissenschaftlicher und kultureller Leistungen jüdischer Menschen in Deutschland zu schaffen, das Wissen über Geschichte und Herkunft zu bewahren und hierfür ein Archiv zu betreiben sowie eine ständige Ausstellung zu unterhalten, 5. eine Stätte jüdischen Lebens, der Pflege jüdischer Kultur und Tradition sowie der Begegnung mit entsprechenden Einrichtungen zu bilden, 6. die Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Einrichtungen, insbesondere israeli- schen und osteuropäischen Vereinigungen, auch im Bereich der Forschung zu pflegen.(…) (…) (1) Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. (2) Dem Stiftungsrat gehören an: 1. der oder die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, 2. das für Religionsgemeinschaften zuständige Mitglied des Senats, 3. ein weiteres Mitglied des Senats, 4. zwei weitere Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. (3) Der Stiftungsdirektor oder die Stiftungsdirektorin kann nicht zum Mitglied des Stiftungsrates beru- fen werden. (4) Die Mitglieder nach Absatz 2 Nr. 4 werden auf Vorschlag des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin durch das für Religionsgemeinschaften zuständige Senatsmitglied für die Dauer von fünf Jahren berufen. Nach Ablauf der Amtsperiode üben sie ihr Am...
Berlin. In jedem Apartment sind die Rauchsensoren und Spritzgeräte montiert. Sollte die Feuerwehr wegen Zigarettenrauch herbeigeholt werden, behalten wir uns vor die Kosten für die Intervention der Feuerwehr dem Mieter zu verrechnen. Sobald ihr Apartment in einem gekündigten Verhältnis ist, können ohne Voranmeldung Besichtigungstermine erfolgen. Die Besichtigungstermine mit potentiellen Nachmietern werden von Montag bis Xxxxxxx zwischen 9.00 Uhr –19.00 Uhr durchgeführt. Sollten Sie keinen unangemeldeten Zugang wünschen, so können wir allfällige Termine gerne in Ihrem Dabei sein durchführen. Wir bitten Sie in diesem Fall eine E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx für München und an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx für Berlin zu senden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass auch eine mündliche Zusage oder eine E-Mailbestätigung verbindlich ist und als Vertragsvereinbarung gilt. Deshalb bitten wir Sie, jede Art von Bestätigung nur dann zu senden, wenn Sie das Apartment auch wirklich mieten möchten. Wir ersuchen Sie auch, den Mietbeginn zu prüfen. Ob Parkplätze am entsprechenden Objekt verfügbar sind, sehen Sie am besten über die Auswahl der Liegenschaft. Sollten im gewünschten Zeitraum keine Parkplätze angezeigt werden, so sind auch keine verfügbar. Der monatliche Grundmietpreis für dieses Apartment beträgt € . Sollte der Mietpreis vom Grundmietpreis abweichen, behalten wir uns vor, den Mietpreis bei einer Vertragserneuerung anzupassen. Als integrierter Bestandteil jedes Vertrages gelten die sich im Apartment befindende Inventarliste sowie die Schlüssel-Quittung. Wenn Sie das Apartment kurzfristig mieten (kürzer als einen Monat), dann wird zu dem Mietpreis ein Aufschlag in Höhe von 30 % des gesamten Mietbetrages verrechnet. Nach einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen, wird das Apartment auf Anfrage und ohne Aufpreis verlängert. Die Kündigung eines Vertrages ist nur in untengenannten Fällen und mit folgenden Vorbehalten möglich: 1. Sollte der Kündigungswunsch bis zu 30 Tage vor Vertragsbeginn geäußert werden, wird der Vertrag ohne zusätzliche Kosten storniert. 2. Sollte der Kündigungswunsch später als 30 Tage bis 14 Tage vor Vertragsbeginn geäußert werden, so ist der Kunde dazu verpflichtet eine Verwaltungsgebühr von 10 % der Miete zu bezahlen. Die Gebühr beträgt Minimum € 200. 3. Sollte der Kündigungswunsch später als 14 Tage vor Vertragsbeginn oder nach Beginn, geäußert werden, ist eine Kündigung nur möglich, wenn ein Nachmieter gefunden wurde. In diesem Fa...
Berlin. Unser Techniker steht Ihnen rund um die Uhr unter +00 00 00 00 00 00 gerne zur Verfügung! Bitte beachten Sie, dass selbstverschuldete Notfälle, wie Schlüsselverlust, Schmuck im Waschbecken, zusätzliche Handtücher für Gäste bringen, oder Notfälle welche auch zu normalen Öffnungszeiten hätten erledigt werden können, zu einem Stundensatz von € 60 zuzüglich Wegpauschale verrechnet werden.
Berlin. Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde Berlin
Berlin. Entsprechend §24 Abs. 7 LKG Berlin gilt, dass Patientendaten „grundsätzlich im Krankenhaus oder im Auftrag durch ein anderes Krankenhaus zu verarbeiten“ sind. Andere Stellen, d. h. Stellen, die selbst kein Krankenhaus sind, dürfen Patientendaten im Auftrag eines Krankenhauses nur verarbeiten, wenn durch technische Schutzmaßnahmen gewährleistet ist, dass der Auftragnehmer keine Möglichkeit hat, beim Zugriff auf Patientendaten den Personenbezug herzustellen.
Berlin. − Protokollierungspflicht
Berlin. Protokollierungspflicht Die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Die bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen Berlin Sicherstellung, dass keine Datenübermittlung an andere Stellen durch den Auftragnehmer erfolgt, Verpflichtung des Auftragnehmers, Weisungen des Auftraggebers zum Umgang mit den Daten auszuführen und sich an dessen Weisungen zu halten, Daten dürfen ausschließlich für den Zweck der Wartung verwendet werden, sicherzustellen, dass nur dafür autorisiertes Personal die Wartung vornimmt, sicherzustellen, dass jeder Wartungsvorgang nur mit Wissen und Wollen der speichernden Stelle erfolgen kann, zu verhindern, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Wartung unbefugt entfernt oder übertragen werden, die Wartung so zu organisieren und zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Verschlüsselung von personenbezogenen Daten auf dem Übertragungsweg nach dem jeweiligen Stand der Technik und sicherzustellen, dass alle Wartungsvorgänge nach der Durchführung nachvollzogen werden können, zu verhindern, dass bei der Wartung Programme unbefugt aufgerufen werden können, die für die Wartung nicht benötigt werden, zu verhindern, dass bei der Wartung Datenverarbeitungsprogramme unbefugt verändert werden können Baden-Württemberg der Auftragnehmer erlegt seinen Mitarbeitern, soweit ihnen aus zwingenden Gründen eine Zugriffsberechtigung auf Patientendaten eingeräumt wird, eine §203 StGB entsprechende Schweigepflicht auf Nordrhein-Westfalen Patientendaten aus dem ärztlichen Bereich sind vom Auftragnehmer auf physisch getrennten Dateien zu verarbeiten Rheinland-Pfalz die Einhaltung einer §203 StGB entsprechenden Schweigepflicht beim Auftragnehmer muss sichergestellt sein.
Berlin. Bauordnung für Berlin (BauO Bln)