Berufsträgergesellschaft als Versicherungsnehmer. 1. Versicherungsschutz für Repräsentanten Nimmt eine anerkannte oder zugelassene Berufsträger- gesellschaft für sich selbst Versicherung, bezieht sich der Versicherungsschutz für diese Gesellschaft auf die den Organen, Geschäftsführern, Gesellschaftern von Per- sonengesellschaften, Partnern und Angestellten oder sonstigen Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Be- rufstätigkeit bedient, zur Last fallenden Verstöße.
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Berufsträgergesellschaft als Versicherungsnehmer. 1. Versicherungsschutz für Repräsentanten Nimmt eine anerkannte oder zugelassene Berufsträger- gesellschaft Berufsträgergesellschaft für sich selbst VersicherungVersi- cherung, bezieht sich der Versicherungsschutz für diese Gesellschaft auf die den Organen, Geschäftsführern, Gesellschaftern von Per- sonengesellschaftenPersonenge- sellschaften, Partnern und Angestellten oder sonstigen Personen, derer deren sie sich zur Erfüllung ihrer Be- rufstätigkeit Berufstätigkeit bedient, zur Last fallenden Verstöße.
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Berufsträgergesellschaft als Versicherungsnehmer. 1. Versicherungsschutz für Repräsentanten Nimmt eine anerkannte oder zugelassene Berufsträger- gesellschaft Berufsträgergesellschaft für sich selbst Versicherung, bezieht sich der Versicherungsschutz für diese Gesellschaft auf die den Organen, GeschäftsführernGeschäftsfüh- rern, Gesellschaftern von Per- sonengesellschaftenPersonengesellschaften, Partnern Part- nern und Angestellten oder sonstigen Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Be- rufstätigkeit Berufstätigkeit bedient, zur Last fallenden Verstöße.
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Berufsträgergesellschaft als Versicherungsnehmer. 1. a) Versicherungsschutz für Repräsentanten Nimmt eine anerkannte oder zugelassene Berufsträger- gesellschaft Berufsträgergesellschaft für sich selbst Versicherung, bezieht sich der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für diese Gesellschaft auf die den Organen, Geschäftsführern, Gesellschaftern von Per- sonengesellschaftenPersonengesell- schaften, Partnern und Angestellten oder sonstigen Personen, derer deren sie sich zur Erfüllung ihrer Be- rufstätigkeit Berufstätigkeit bedient, zur Last fallenden Verstöße.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung