Beschaffung von öffentlichen Verkehrsmitteln Musterklauseln

Beschaffung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Der folgende Abschnitt enthält grundlegende Empfehlungen, die durch weitere verfahrenstechnische Details und Erläuterungen im Anhang ergänzt werden. ▪ Transportmittel, besonders Schienenfahrzeuge, weisen eine lange Betriebs- /Gebrauchsdauer auf, innerhalb derer Wartungen, Nachbesserungen, Modernisierungen und Ersatzteile notwendig sind. Material- und Arbeitskosten sind hierbei viel höher als die Kosten der Fahrzeugbeschaffung. Folglich ist es besser, eine Zusammenarbeit mit dem Fahrzeughersteller/Anbieter bzw. eine langfristige Partnerschaft anzustreben. Diese Partnerschaft soll die o.g. Arbeiten oder wenigstens aktive technische Unterstützung über einen langen Zeitraum beinhalten. Für diese Aktivitäten sind eindeutige Bonus-/Malusbedingungen vorzusehen, die den Bedingungen und Parametern des Vertrages entsprechen. Der Lieferant ist somit in der Lage, innovative, tragfähige Lösungen bei möglichst geringem LCC anzubieten, um die Kontinuität der guten Partnerschaft zu gewährleisten. ▪ Für komplexe langfristige Lieferungen / Dienstleistungen wird empfohlen, ein wettbewerbsorientiertes Verfahren mit Verhandlung (Einladung von mindestens drei Kandidaten) anzuwenden, insbesondere wenn der Aufbau einer langfristigen, für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaft, vorgesehen ist. ▪ Anwendung von Verfahren für Innovative Partnerschaften (Kapitel 4.2.2.), um Neuerungen zu fördern und Partner gemäß vorab gesetzter Kriterien auszuwählen. ▪ Sollten diese Anschaffungen für regulierte Märkte des öffentlichen Verkehrs in Betracht gezogen werden, sollten unvereinbare staatliche Beihilfemaßnahmen durch klare öffentliche Dienstleistungsverpflichtungen, die dem vorgesehenen Stand der Technik entsprechen, vermieden werden. ▪ Infolge ihrer charakteristischen Tätigkeit sind die Hersteller von (öffentlichen / Personen- / Fracht- / Straßen- / Schienenfahrzeugen usw.) Transportfahrzeugen technisch meist versierter als der Auftraggeber. Daher sollte die Leistungsbeschreibung keine umfassenden Beschreibungen zu technischen Lösungen enthalten oder vorschreiben. Die spezifischen, grundlegenden, verbindlichen technischen Bedingungen sind festzulegen, während für die restlichen Aspekte der Bieter aufgefordert werden kann, Beschreibungen und technische Daten, unter Berücksichtigung der technischen und interoperablen Standards und Normen, denen das Produkt entsprechen soll, vorzulegen. ▪ Die technischen Vorgaben sollten nicht nur auf existierende Standards verweisen, sondern auch zu Vorschl...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.