Common use of Beschlussfassung Clause in Contracts

Beschlussfassung. (1) Der Vorstand beschließt in der Regel in Sit- zungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds können Sitzungen auch in Form einer Tele- fonkonferenz oder mittels sonstiger elektroni- scher Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten und einzelne Vorstandsmitglieder telefonisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmit- tel (insbesondere Videoübertragung) zuge- schaltet werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren unverzüglich widerspricht; in diesen Fällen kann die Be- schlussfassung im Wege der Telefonkonfe- renz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Video- übertragung) erfolgen.

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Beschlussfassung. (1) Der Vorstand beschließt in der Regel in Sit- zungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds können Sitzungen auch in Form einer Tele- fonkonferenz oder mittels sonstiger elektroni- scher Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten und einzelne Vorstandsmitglieder telefonisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmit- tel (insbesondere Videoübertragung) zuge- schaltet werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren unverzüglich widerspricht; in diesen Fällen kann die Be- schlussfassung im Wege der Telefonkonfe- renz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Video- übertragung) erfolgen.Kommunikationsmit-

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Beschlussfassung. (1) Der Vorstand beschließt in der Regel in Sit- zungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds können Sitzungen auch in Form einer Tele- fonkonferenz oder mittels sonstiger elektroni- scher Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten und einzelne Vorstandsmitglieder telefonisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmit- tel (insbesondere Videoübertragung) zuge- schaltet werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren unverzüglich widerspricht; in diesen Fällen kann die Be- schlussfassung im Wege der Telefonkonfe- renz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Video- übertragung) erfolgen.einzelne

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Beschlussfassung. (1) Der Vorstand beschließt in der Regel in Sit- zungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds Vorstandsmit- glieds können Sitzungen auch in Form einer Tele- fonkonferenz Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektroni- scher elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere ins- besondere Videokonferenz) abgehalten und einzelne Vorstandsmitglieder telefonisch telefo- nisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmit- tel Kommunikationsmittel (insbesondere VideoübertragungVi- deoübertragung) zuge- schaltet zugeschaltet werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren unverzüglich widerspricht; in diesen die- sen Fällen kann die Be- schlussfassung Beschlussfassung im Wege der Telefonkonfe- renz Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel Kommunikations- mittel (insbesondere Video- übertragungVideoübertragung) erfolgener- folgen.

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