Freistellungsanspruch. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten oder Handlungen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem Anbieter alle Schäden zu ersetzen, die aus einer diesbezüglichen Verletzung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters.
Freistellungsanspruch. Der Partner stellt Xxxxx und deren Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Lykon Partner Programm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die Lykon durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Freistellungsanspruch. 10.1. Der Dienstleister stellt Careship und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform bzw. Leistungen von Careship durch den Dienstleister geltend gemacht werden. Der Dienstleister verpflichtet sich Careship von Ansprüchen der Nutzer freizustellen, die diese im Zusammenhang mit Dienstverträgen und/oder der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Betreuung, Hauswirtschaft und Pflege durch den Dienstleister gegenüber Careship geltend machen.
10.2. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die Careship durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die Careship zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Careship informiert in diesem Falle den betroffenen Dienstleister unverzüglich über vorzunehmende Maßnahmen der Rechtsverteidigung.
10.3. Die Ansprüche gemäß dieser Ziffer 10 gelten nicht, soweit Careship die Ansprüche Dritter zu vertreten hat.
Freistellungsanspruch. Der Partner stellt wkda für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit der Teilnahme am wkda-Partnerprogramm vorgenommene Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die wkda durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Freistellungsanspruch. Der Partner stellt AUTO1 für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung vorgenommene Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die AUTO1 durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Freistellungsanspruch. Wird BAIER von einem Dritten wegen der Fehlerhaftigkeit der Lieferung des Lieferanten in Anspruch genommen, stellt der Lieferant BAIER von diesen Ansprüchen unverzüglich frei.
Freistellungsanspruch. 8.1. Reiner IT-Systems GmbH wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Reiner IT-Systems GmbH in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, wenn der Xxxxx Xxxxxx IT-Systems GmbH von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Reiner IT-Systems GmbH alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Reiner IT-Systems GmbH entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Reiner IT-Systems GmbH gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
Freistellungsanspruch. Der Affiliate stellt HostPress und die Mitarbeiter bzw. Beauftragten von HostPress für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Affiliate im Zusammenhang mit dem Affiliate-Pro- gramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Affiliate, alle Kosten zu ersetzen, die HostPress durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche Dritter, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch HostPress beruhen.
Freistellungsanspruch. Wird KTY von einem Dritten wegen der Fehlerhaftigkeit der Lieferung des Lieferanten in Anspruch genommen, stellt der Lieferant KTY von diesen Ansprüchen unverzüglich frei.
Freistellungsanspruch. Der Nutzer stellt SPEKTRA und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruch- nahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rech- ten Dritter durch von dem Nutzer im Zusammen- hang mit der Nutzung der „SPEKTRA Cloud“ vor- genommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, alle Kosten zu ersetzen, die SPEKTRA durch die Inan- spruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kos- ten einer angemessenen Rechtsverteidigung.