BESCHREIBUNG DER GARANTIE Musterklauseln

BESCHREIBUNG DER GARANTIE. BNP Paribas S.A., Paris, Frankreich, (die „Garantin“ oder „BNPP“, wobei die BNPP gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen auch als „BNP Paribas Gruppe“ bezeichnet wird) hat, unter anderem, in Bezug auf die Wertpapiere für den Fall, dass die Emittentin an einem dafür bestimmten Zeitpunkt (i) einen in Bezug auf die Wertpapiere fälligen Betrag nicht bezahlt oder (ii) eine andere in Bezug auf diese zu bewirkende Leistung nicht erbringt und/oder eine andere Zusage (Undertaking) nicht einhält, gegenüber bestimmten Personen, insbesondere den Inhabern der Wertpapiere, eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie (die „Garantie“) übernommen, in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wertpapiere, eines IPED Vertrags, des Scheme bzw. der Deed (wie jeweils in der Garantie definiert), den betreffenden Betrag in der Währung, in welcher dieser fällig ist, mit sofort verfügbaren Mitteln auf Verlangen unverzüglich zu bezahlen bzw. die relevante Verpflichtung, welche die Emittentin nicht erfüllt hat, an dem Tag ihrer Fälligkeit auf Verlangen unverzüglich zu erfüllen oder deren Erfüllung sicherzustellen. Ein Verlangen muss den Voraussetzungen nach Ziffer 12. der Garantie genügen. Die Garantie begründet eine unmittelbare, nicht nachrangige Verbindlichkeit der Garantin. THIS GUARANTEE is made by way of deed on 16 November 2015 by BNP Paribas S.A. (“BNPP”) in favour of the Holders and the Accountholders (each as defined below), the counterparties to the IPED Agreements (as defined below) and the beneficiaries for the time being of any Undertaking (as defined below). This Guarantee shall take effect from the Securities Issuer Role Transfer Time (as defined in the Scheme). On 19 February 2014, The Royal Bank of Scotland plc (“RBS plc”) announced that it had reached an agreement with BNPP for the disposal of certain assets and liabilities related to its structured retail investor products and equity derivatives (“IPED”) business, as well as associated market-making activities (the “Proposed Transaction”). It was also announced in February 2014 that as part of the Proposed Transaction, where available, statutory transfer schemes would be used to effect a legal transfer of eligible transactions (including securities) to BNPP or one of its affiliates. In particular, it was announced that RBS plc and BNPP would work together with the aim of implementing a banking business transfer scheme pursuant to Part VII of the UK Financial Services and Markets Act 2000 (the “Scheme”). Provide...
BESCHREIBUNG DER GARANTIE. 5.1. Art und Anwendungsbereich der Garantie über die Wertpapiere
BESCHREIBUNG DER GARANTIE. Die Garantin garantiert unbedingt und unwiderruflich für die Schuldverschreibungen. Die Garantie stellt eine unmittelbare, unbedingte, nicht-nachrangige, unwiderrufliche und unbesicherte Verpflichtung der Garantin dar und ist gleichrangig mit allen anderen bestehenden, unbesicherten und nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Garantin, mit Ausnahme von Verpflichtungen, die aufgrund von anwendbarem zwingenden Recht vorranging sind.
BESCHREIBUNG DER GARANTIE. Die von der UniCredit Irland begebenen Schuldverschreibungen werden von der Garantin unbedingt und unwiderruflich garantiert. Die Verbindlichkeiten der Garantin aus der Garantie sind unmittelbare, unbedingte und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Garantin, die mit allen anderen jeweils ausstehenden, unbesicherten (und nicht nachrangigen) Verbindlichkeiten der Garantin (ausgenommen bestimmte Verbindlichkeiten, die kraft Gesetzes Vorrang haben) gleichrangig sind.
BESCHREIBUNG DER GARANTIE. Die Zahlung des Kapitals und der Zinsen für zwei Jahre in Bezug auf jede Schuldverschreibung wird unbedingt und unwiderruflich von der Garantiegeberin garantiert. Jede Garantie begründet eine unmittelbare, unbedingte, unbesicherte (vorbehaltlich der Negativerklärung in Bedingung 3) und nicht nachrangige Verpflichtung der Garantiegeberin und ist gleichrangig mit allen anderen gegenwärtig oder zukünftig ausstehenden unbesicherten und nicht nachrangigen ausstehenden Verpflichtungen der Garantiegeberin (außer den Verpflichtungen, denen durch zwingende gesetzliche Bestimmungen, die für Unternehmen allgemein gelten, ein Vorrang eingeräumt wird).
BESCHREIBUNG DER GARANTIE. Die von der UniCredit Irland begebenen Schuldverschreibungen werden von der Garantin unbedingt und unwiderruflich garantiert. Die Verbindlichkeiten der Garantin aus der Garantie sind unmittelbare, unbedingte und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Garantin, die mit allen anderen jeweils ausstehenden, unbesicherten (und nicht nachrangigen) Verbindlichkeiten der Garantin (ausgenommen bestimmte Verbindlichkeiten, die kraft Gesetzes Vorrang haben) gleichrangig sind. B.19 Angaben über die Garantin B.19 B.1 Juristischer und kommerzieller Name der Garantin UniCredit S.p.A. (UniCredit) B.19 B.2 Sitz/Rechtsform/geltendes Recht/Land der Gründung Die Garantin ist eine nach dem Recht der Republik Italien errichtete und dort ansässige Società per Azioni mit Sitz in Xxx X. Xxxxxxx 00, 00000, Xxx, Xxxxxxx. B.19 B.4b

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.