Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen Musterklauseln

Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. 1. Die Vertragsparteien bemühen sich, die Einführung handelsbeschränkender Massnahmen aus Zahlungsbilanzgründen zu vermeiden.
Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Absatz 2 Buchstabe a von Artikel XII GATS keine Anwendung findet auf Beschränkungen bezüglich besonderer Verpflichtungen in Sektoren, die über die im GATS verpflichteten Sektoren hinausgehen, sofern solche Beschränkungen bezüglich Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringer derjenigen Länder, die in diesen Sektoren den gleichen Marktzugang besitzen, auf einer nicht-diskriminierenden Basis angewendet werden. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. 21 SR 0.632.20 Anhang 1B
Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Absatz 2 Buchstabe a von Artikel XII GATS keine Anwendung findet auf Beschränkungen bezüglich besonderer Verpflichtungen in Sektoren, die über die im GATS verpflichteten Sektoren hinausgehen, sofern solche Beschränkungen bezüglich Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringer derjenigen Länder, die in diesen Sektoren den gleichen Marktzugang besitzen, auf einer nicht-diskriminierenden Basis angewendet werden. Zu Xxxxxx dessen haben die hierzu gebührend bevollmächtigten Unterzeichner das vorliegende Verständigungsprotokoll unterzeichnet. Geschehen zu Hongkong, am 15. Dezember 2005, in einer Originalausfertigung in englischer Sprache, die bei der Regierung Norwegens hinterlegt wird. Der Depositar lässt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Kopien zukommen. Inhaltsverzeichnis Zielsetzung Art. 1.1 Räumlicher Anwendungsbereich Art. 1.2 Umfang der unterstellten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen Art. 1.3 Investitionen Art. 1.4 Verhältnis zu anderen Abkommen Art. 1.5 Regionale und lokale Regierungen Art. 1.6 Meistbegünstigungsabkommen Art. 1.7

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in auf Onshore-Renminbi (CNY) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen. Der Fonds kann auch in auf Offshore-Renminbi (CNH) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen sowie in auf andere Währungen lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von chinesischen staatlichen oder staatsnahen oder Unternehmen (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Unternehmen) mit eingetragenem Sitz, hauptsächlicher oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Festlandchina investieren. Der Fonds kann über den chinesischen Interbank-Rentenmarkt, über das QFI-Regime oder über andere verfügbare Mittel maximal 100 % seines Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des FTSE World Government Bond Extended China (1-10 Year) Index (CNH), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Grundlage für die Festlegung von Risikobeschränkungen eingesetzt, jedoch verwendet der Fonds keine Benchmark für die Portfoliokonstruktion. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich 150 % der potenziellen Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement des Fonds in einen Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds investiert in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere, einschließlich Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität. Das Fondsportfolio kann daher einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Der Fonds investiert in chinesische Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind. Daher kann der Wert des Fonds abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. • Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe um einen vorab festgelegten Schwellenwert sinkt, kann die Anleihe zu einem erheblichen oder Totalverlust des Kapitals führen. (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.