Common use of Beschwerdemöglichkeiten Clause in Contracts

Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an die DR-WALTER GmbH. So erreichen Sie uns: Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx T +49 (0) 2247 9194 -0 F +00 (0) 0000 0000 -306 E-Mail: xxxx@xx-xxxxxx.xxx Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter wenden: Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden, die nicht die Krankenversicherung betreffen, an den Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Sei- ne Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Beschwerden können Sie außerdem richten an die Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Beschwerden, die die Auslandskrankenversicherung betreffen, richten Sie bitte per Brief oder E-Mail an • Allianz Partners, AWP Health & Life SA – Relations Clients, Eurosquare 0, 0 Xxx Xxxx Xxxx, 93400 Saint-Ouen, Frankreich. E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx Allianz Partners ist Mitunterzeichnender des Vermittlungs-Charters des Fran- zösischen Verbandes der Versicherungsgesellschaften (FFSA). Daher können, im Falle einer anhaltenden und endgültigen Meinungsverschiedenheit und nach Erschöpfung aller unten aufgeführten innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die Versicherungsnehmergemeinschaft, die Mitgliedsgesellschaft oder die versicherten Personen den Mediator des FFSA in Anspruch nehmen, der – ohne Nachteil für andere mögliche Rechtswege – per Post kontaktiert werden kann unter: XX 000 – 00000 Xxxxx cedex 09. Als Ausland gelten alle Länder, jedoch nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Auf- enthaltes zuletzt hatte. Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlag- nahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere). Eine chronische Erkrankung liegt vor, wenn sich die versicherte Person auf- grund eines Grundleidens regelmäßig und über einen Zeitraum von mindes- tens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Zu chronischen Erkrankungen zählen auch solche, die schubweise auftreten. Die Reise ist mit dem Verlassen der Wohnung angetreten. Als Aufenthaltsland gilt das Land im Ausland bzw. das Gastland, in dem sich die versicherte Person beispielsweise zum Zweck des Studiums, der Au-pair- Tätigkeit, des Praktikums, des Schulbesuchs oder der Teilnahme an einem Work-and-Travel-Programm vorübergehend aufhält. Heimatland ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte. Als Heimaturlaub gilt die Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen vorübergehenden Besuch / Urlaub im Heimatland. Als Gastland gelten alle Länder weltweit. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.

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Samples: www.aiesec-student-insurance.com, www.dr-walter.com

Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an die DR-WALTER Xx. Xxxxxx GmbH. So erreichen Sie uns: Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx T +49 (0) 2247 9194 -0 F +00 +49 (0) 0000 0000 -306 2247 9194 -40 E-Mail: xxxx@xx-xxxxxx.xxx Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter wenden: Bitte wenden Sie sie sich bei Beschwerden, die nicht die Krankenversicherung betreffen, an den Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Sei- ne Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Beschwerden können Sie außerdem richten an die Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Beschwerden, die die Auslandskrankenversicherung betreffen, richten Sie bitte per Brief oder E-Mail email an • Allianz PartnersXxxx Xxxxxxxx XX, AWP Health & Life SA – Relations Clients00 place de Seine, Eurosquare 0, 0 Xxx Xxxx Xxxx, 93400 Saint-Ouen, Frankreich92086 Paris La Défense Cedex. E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx Allianz Partners Worldwide Care SA ist Mitunterzeichnender des Vermittlungs-Charters des Fran- zösischen Char- ters der Französischen Verbandes der Versicherungsgesellschaften (FFSA). Daher können, können im Falle einer anhaltenden und endgültigen Meinungsverschiedenheit Meinungsverschie- denheit, und nach Erschöpfung aller unten aufgeführten innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die Versicherungsnehmergemeinschaft, die Mitgliedsgesellschaft Mitgliedsgesell- schaft oder die versicherten Personen den Mediator des FFSA in Anspruch zu nehmen, der – ohne Nachteil für andere mögliche Rechtswege – per Post kontaktiert werden kann unter: XX 000 – 00000 Xxxxx cedex 09. Als Ausland gelten alle Länder, jedoch nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Auf- enthaltes zuletzt hatte. Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlag- nahme des Zolls von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreiseverweigerung aufgrund auf- grund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere). Eine chronische Erkrankung liegt vor, wenn sich die versicherte Person auf- grund eines Grundleidens regelmäßig und über einen Zeitraum von mindes- tens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Zu chronischen Erkrankungen zählen auch solche, die schubweise auftreten. Die Reise ist mit dem Verlassen der Wohnung angetreten. Als Aufenthaltsland gilt das Land im Ausland bzw. das Gastland, in dem sich die versicherte Person beispielsweise zum Zweck des Studiums, der Au-pair- Tätigkeit, des Praktikums, des Schulbesuchs oder der Teilnahme an einem Work-and-Travel-Programm vorübergehend aufhält. Heimatland ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat hat, bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte. Als Heimaturlaub gilt die Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen vorübergehenden Besuch / Urlaub im Heimatland. Als Gastland gelten alle Länder weltweit. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.

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Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an die DR-WALTER GmbH. So erreichen Sie uns: Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx T +49 (0) 2247 9194 -0 F +00 (0) 0000 0000 -306 E-Mail: xxxx@xx-xxxxxx.xxx Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter wenden: Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden, die nicht die Krankenversicherung betreffen, an den Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Sei- ne Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Beschwerden können Sie außerdem richten an die Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Beschwerden, die die Auslandskrankenversicherung betreffen, richten Sie bitte per Brief oder E-Mail an • Allianz Partners, AWP Health & Life SA – Relations Clients, Eurosquare 0, 0 Xxx Xxxx Xxxx, 93400 Saint-Ouen, Frankreich. E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx Allianz Partners ist Mitunterzeichnender des Vermittlungs-Charters des Fran- zösischen Verbandes der Versicherungsgesellschaften (FFSA). Daher können, im Falle einer anhaltenden und endgültigen Meinungsverschiedenheit und nach Erschöpfung aller unten aufgeführten innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die Versicherungsnehmergemeinschaft, die Mitgliedsgesellschaft oder die versicherten Personen den Mediator des FFSA in Anspruch nehmen, der – ohne Nachteil für andere mögliche Rechtswege – per Post kontaktiert werden kann unter: XX 000 – 00000 Xxxxx cedex 09. Als Ausland gelten alle Länder, jedoch nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Auf- enthaltes zuletzt hatte. Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlag- nahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll gesetzlich zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere)anderen Therapeuten erbracht werden. Eine chronische Erkrankung liegt vorAnsprüche / Kosten werden nur bezahlt / erstattet, wenn sich die medi- zinische Diagnose und / oder die verschriebene Behandlung mit allgemein akzeptierten medizinischen Verfahren übereinstimmt. Nicht medizinisch notwendig sind insbesondere Behandlungen, die die versicherte Person auf- grund eines Grundleidens regelmäßig und über einen Zeitraum von mindes- tens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Zu chronischen Erkrankungen zählen auch solche, die schubweise auftreten. Die Reise ist mit dem Verlassen der Wohnung angetreten. Als Aufenthaltsland gilt das Land im Ausland bzw. das Gastland, in dem sich die versicherte Person beispielsweise zum Zweck des Studiums, der Au-pair- Tätigkeit, des Praktikums, des Schulbesuchs oder der Teilnahme an einem Work-and-Travel-Programm vorübergehend aufhält. Heimatland ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte. Als Heimaturlaub gilt die Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen vorübergehenden Besuch / Urlaub im Heimatland. Als Gastland gelten alle Länder weltweit. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hattegegen ärztlichen Rat vornehmen lässt.

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Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an die DR-WALTER Xx. Xxxxxx GmbH. So erreichen Sie uns: Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx T +49 (0) 2247 9194 -0 F +00 +49 (0) 0000 0000 -306 2247 9194 -40 E-Mail: xxxx@xx-xxxxxx.xxx Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter wenden: Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden, die nicht die Krankenversicherung betreffen, an den Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Sei- ne Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Beschwerden können Sie außerdem richten an die Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Beschwerden, die die Auslandskrankenversicherung betreffen, richten Sie bitte per Brief oder E-Mail an • Allianz Partners, AWP Health & Life SA – Relations Clients, Eurosquare 0, 0 Xxx Xxxx Xxxx, 93400 Saint-Ouen, Frankreich. E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx Allianz Partners ist Mitunterzeichnender des Vermittlungs-Charters des Fran- zösischen Verbandes der Versicherungsgesellschaften (FFSA). Daher können, im Falle einer anhaltenden und endgültigen Meinungsverschiedenheit und nach Erschöpfung aller unten aufgeführten innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die Versicherungsnehmergemeinschaft, die Mitgliedsgesellschaft oder die versicherten Personen den Mediator des FFSA in Anspruch nehmen, der – ohne Nachteil für andere mögliche Rechtswege – per Post kontaktiert werden kann unter: XX 000 – 00000 Xxxxx cedex 09. Als Ausland gelten alle Länder, jedoch nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Auf- enthaltes zuletzt hatte. Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlag- nahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere). Eine chronische Erkrankung liegt vor, wenn sich die versicherte Person auf- grund eines Grundleidens regelmäßig und über einen Zeitraum von mindes- tens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Zu chronischen Erkrankungen zählen auch solche, die schubweise auftreten. Die Reise ist mit dem Verlassen der Wohnung angetreten. Als Aufenthaltsland gilt das Land im Ausland bzw. das Gastland, in dem sich die versicherte Person beispielsweise zum Zweck des Studiums, der Au-pair- Tätigkeit, des Praktikums, des Schulbesuchs oder der Teilnahme an einem Work-and-Travel-Programm vorübergehend aufhält. Heimatland ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte. Als Heimaturlaub gilt die Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen vorübergehenden Besuch / Urlaub im Heimatland. Als Gastland gelten alle Länder weltweit. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.

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