Common use of Besicherung Clause in Contracts

Besicherung. Die Hausbank tritt die aus der Gewährung des Kredits entstehenden Forderungen gegen den Endkreditnehmer bereits mit ihrer Entstehung an die KfW ab. Die Hausbank ist solange zur Einziehung der an die KfW abgetretenen Forderungen berechtigt, bis die KfW den Widerruf der Einzugsermächtigung gegenüber dem Endkreditnehmer erklärt. Soweit Sicherheiten für die Forderungen haften und nicht infolge der Abtretung auf die KfW übergegangen sind, hält die Hausbank diese treuhänderisch für die KfW. Die Hausbank ist berechtigt, die für den Kredit bestellten Sicherheiten auf die KfW zu übertragen. Auch nach der Sicherungsabtretung an die KfW werden die betreffenden Forderungen von dem zwischen der Hausbank und dem Endkreditnehmer vereinbarten Sicherungszweck erfasst.

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Samples: www.kfw.de, www.bab-bremen.de, media.frag-den-staat.de