Common use of Besondere Ausschlüsse Clause in Contracts

Besondere Ausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht für die Leistungen nach IV. und V., 1. sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist; 2. bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie bei Suchterkrankungen.

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Samples: Produktinformationsblatt, Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen

Besondere Ausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht für die Leistungen nach IV. und V., 1. sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist; 2. bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie bei Suchterkrankungen.;

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Samples: Versicherungsbedingungen