Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Musterklauseln

Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Soweit er hierzu berechtigt ist, stellt der Kunde die Räumlichkeiten für den Übergabepunkt zur Verfügung und ermöglicht nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Prüf-, Installations- und Wartungszwecken. Der Kunde trägt die laufenden Aufwendungen für Strom und Herstellung und Aufrechterhaltung der Erdung.
Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Die Inanspruchnahme des VoD-Dienstes setzt die Nutzung einer durch Vodafone zur Verfü- gung gestellten VOD-fähigen Hardware oder App voraus. Die Nutzung der Apps wird nur über ein WLAN mit Zugang zu einem Breitband-Internetanschluss oder einem mobilen Hochge- schwindigkeits-Internetzugang (mindestens 1 Mbits/s) und einem Flatrate-Tarif empfohlen. Bandbreiten unterhalb dieser Empfehlung erlauben die Nutzung des VoD-Dienstes nur mit erheblichen Qualitätsverlusten. Entsprechendes gilt, soweit einzelne Titel im VoD-Dienste- Portal von MAXDOME zur Nutzung mit höheren Bandbreiten vorgesehen sind. Je nach be- nutzter Internet-Verbindung können abhängig von Anbieter und Tarif, insbesondere bei Zeit- oder Volumentarifen, bei der Nutzung des VoD-Dienstes erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Es obliegt dem Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass sein End- gerät die Systemvoraussetzungen erfüllt, und sich über ggf. entstehende Mehrkosten zu informieren.
Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1. Bei der Nutzung eines für Vodafone Kabel-Produkte geeigneten Receivers, CI+ Moduls oder Digitalen Video-Recorders (nachstehend einheitlich Empfangsgerät genannt) und einer Smartcard gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes: Der Kunde ist verpflichtet,
Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1. Die Inanspruchnahme des Video-Dienstes setzt eine Internetverbindung des Kunden bei einem beliebigen Anbieter voraus. Es werden ein Breitbandinternetanschluss (mindestens 1 Mbits/s) und ein Flatratetarif ausdrücklich empfohlen. Bandbreiten unterhalb dieser Empfehlung erlauben die Nutzung des Video-Dienstes nur mit erheblichen Qualitätsverlusten. Je nach benutzter Internet-Verbindung können abhängig von Anbieter und Tarif, insbesondere bei Zeit- oder Volumentarifen, bei der Nutzung des Video-Dienstes erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Es obliegt dem Kunden, sich über ggf. entstehende Mehrkosten zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass sein Endgerät die jeweiligen technischen Systemvoraussetzungen, insbesondere zum Download von Inhalten (z.B. Softwareversion, Downloadmanager), erfüllt.
Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Soweit für die betreffende Leistung von VS Media die Installation eines separaten Übertragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde VS Media bzw. seinen Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnah- men nach Absprache eines geeignetes Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erfor- derlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.