Besondere Vereinbarungen. 1. Die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten. Eine Belästigung von Anwohnern und Nachbarn ist nicht statthaft. 2. Auf dem Flur im Eingangsbereich der 1. Etage befindet sich ein Münztelefon! 3. Den Beauftragten des SSV Lichtenrade ist der Zugang zu den angemieteten Räumen jederzeit möglich. Den Anweisungen der Beauftragten des SSV Lichtenrade ist Folge zu leisten. 4. Offenes Grillen und ähnliches ist in den Räumen verboten! 5. Das Ausheben der Deckenplatten sowie das Befestigen von Girlanden etc. mit Reis- zwecken oder Nägeln ist unbedingt zu unterlassen. Etwaiges Benutzen von Klebeband ist nur bedingt möglich, sofern keine Beschädigung des Untergrundes zu befürchten ist (z. B. nicht an den Tapeten, Lack, Deckenplatten etc.). 6. Für die Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Er darf nicht in den Mülltonnen auf dem Vereinsgelände entsorgt werden! 7. Als Ein- bzw. Ausgang soll nur der Wintergarten benutzt werden! 8. Der Ausgang zum Treppenhaus sollte nur als Fluchtweg bzw. zum Telefonieren benutzt werden! 9. Der Aufenthalt im Treppenhaus aus anderen Gründen ist nicht gestattet. 10. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Ein- und Ausfahrt zum und auf dem Gelände gewährleistet ist. Besonders geben wir zu bedenken, dass Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr ungehindert auf das Grundstück kommen müssen. Es kann nicht nur etwas bei Ihrer Feier passieren, beim VfL und auch bei uns können Arbeits- bzw. Sportun- fälle u. a. vorkommen. 11. Die Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände sehr begrenzt und für beide Vereine vorgesehen. Deshalb können wir n u r dem Mieter gestatten, auf dem Gelände zu parken, möglichst auf dem ersten Parkplatz hinter der Einfahrt. 12. Ihre Gäste finden auf dem Kirchhainer Damm sicher genügend Möglichkeiten! 13. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderer Haustiere ist nicht gestattet. 14. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet! 15. Für den Aufbau eines Büffets o.ä. sind die Schränke im Flur zu benutzen. Um Beschädigungen des Parkettbodens zu vermeiden, darf im Saal kein Büffet aufgebaut und keine Bierzapfanlage aufgestellt werden. 16. Je zerbrochenem Glas sind 2,-- € zu erstatten, für zerbrochenes Geschirr nach ausliegender Preisliste. Schön wäre es, wenn Xxxxxx und ihre Gäste die Vereinsräumlichkeiten und das Inventar wie ihr eigenes Eigentum behandeln würden. Wir haben leider schon so manches erlebt, so dass wir den Mietvertrag häufig erweitert haben und es steht bei weitem noch nicht alles drin. Wenn die Nichtbeachtung, insbesondere auch bezüglich der Außenanlagen und der Lärmbelästigung, allerdings weiter stetig zunimmt, werden wir 1. die Mietpreise kaum halten können (Renovierungen, Erneuerungen usw.), 2. nur noch bedingt vermieten können und 3. im schlimmsten Fall nicht mehr vermieten dürfen!
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Samples: Mietvertrag
Besondere Vereinbarungen. 1. Die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten. Eine Belästigung von Anwohnern und Nachbarn ist nicht statthaft.
2. Auf dem Flur Der Mieter ist für das Einhalten der für seine Nutzung geltenden feuerpolizeilichen Bestimmungen ( insbesondere Personenobergrenze im Eingangsbereich der 1. Etage befindet sich ein Münztelefon!Saal ) verantwortlich.
3. Den Beauftragten des SSV Lichtenrade Dem Vermieter ist der Zugang zu den angemieteten Räumen jederzeit möglich. Den Anweisungen der Beauftragten des SSV Lichtenrade Vermieters ist Folge zu leisten.
4. Offenes Grillen und ähnliches ist in den Räumen verboten!
5. Das Ausheben der Deckenplatten sowie das Befestigen von Girlanden etc. mit Reis- zwecken Reißzwecken oder Nägeln ist unbedingt zu unterlassen. Etwaiges Benutzen von Klebeband ist nur bedingt möglich, sofern keine Beschädigung des Untergrundes zu befürchten ist (z. B. nicht an den Tapeten, Lack, Deckenplatten etc.).
5. Das Rauchen in den Räumen ist nicht gestattet! Vor der Tür ist ein Raucherbereich eingerichtet.
6. Offenes Grillen und ähnliches ist in den Räumen verboten!
7. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich nicht gestattet!
8. Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Er darf nicht in den Die privaten Mülltonnen auf dem Vereinsgelände entsorgt werden!Grundstück stehen dafür NICHT zur Verfügung.
79. Als Ein- bzw. Ausgang soll ist nur der Wintergarten benutzt Haupteingang des Saales zu benutzen werden!
810. Der Ausgang zum Treppenhaus sollte Seitenausgang ist nur als Fluchtweg bzw. zum Telefonieren benutzt werden!
9. Der Aufenthalt im Treppenhaus aus anderen Gründen ist nicht gestattetzu nutzen.
1011. Bitte Die in Ziffer I dieses Vertrages vereinbarte Verantwortung des Mieters für die Nutzung des Mietobjekt gilt gleichermaßen für die Einhaltung aller mit dem Nutzungszweck des Mieters in Zusammenhang stehenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Fragen der Versicherungspflicht für unterstützendes Personal sowie der möglichen Entrichtung von GEMA-Gebühren.
12. Es ist unbedingt darauf achten, dass die Ein- und Ausfahrt zum und auf dem Gelände gewährleistet ist. Besonders geben wir zu bedenken, dass Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr müssen ungehindert auf das Grundstück kommen müssen. Es kann nicht nur etwas bei Ihrer Feier passieren, beim VfL und auch bei uns können Arbeits- bzw. Sportun- fälle u. a. vorkommenkönnen.
11. Die Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände sehr begrenzt und für beide Vereine vorgesehen. Deshalb können wir n u r dem Mieter gestatten, auf dem Gelände zu parken, möglichst auf dem ersten Parkplatz hinter der Einfahrt.
12. Ihre Gäste finden auf dem Kirchhainer Damm sicher genügend Möglichkeiten!
13. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderer Haustiere ist nicht gestattet.
14. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet!
15. Für den Aufbau eines Büffets o.ä. sind die Schränke im Flur zu benutzen. Um Beschädigungen des Parkettbodens zu vermeiden, darf im Saal kein Büffet aufgebaut und keine Bierzapfanlage aufgestellt werden.
16. Je zerbrochenem Glas sind 2,-- € zu erstatten, für zerbrochenes Geschirr nach ausliegender Preisliste. Schön wäre es, wenn Xxxxxx und ihre Gäste die Vereinsräumlichkeiten und das Inventar wie ihr eigenes Eigentum behandeln würden. Wir haben leider schon so manches erlebt, so dass wir den Mietvertrag häufig erweitert haben und es steht bei weitem noch nicht alles drin. Wenn die Nichtbeachtung, insbesondere auch bezüglich der Außenanlagen und der Lärmbelästigung, allerdings weiter stetig zunimmt, werden wir
1. die Mietpreise kaum halten können (Renovierungen, Erneuerungen usw.),
2. nur noch bedingt vermieten können und
3. im schlimmsten Fall nicht mehr vermieten dürfen!
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Samples: Mietvertrag
Besondere Vereinbarungen. 1Im Blumhardt-Haus und im Xxxxxxxxx-Xxxxx-Haus als Jugendwohnheim kann keine intensive Einzelbetreuung im Zusammenhang mit persönlichen, sozialen oder finanziellen Schwierigkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg geleistet werden. Die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen Häuser dienen nicht der Unterstützung psychisch Kranker, Suchtkranker oder geistig behinderter Personen bzw. solchen, die der Pflege oder Krankenpflege bedürfen. Die aufgenommenen Personen müssen grundsätzlich zu einer eigenständigen und selbstorganisierten Lebensführung und einem verantwortlichen Gemeinschaftsverhalten fähig sein. Zur Einhaltung des allgemeinen Nichtraucherschutzes sind einzuhaltendie Jugendwohnheime rauchfrei. Eine Belästigung Sowohl in den gemeinschaftlich genutzen Räumen als auch in den Zimmern ist das Rauchen nicht gestattet. Im Außenbereich des Geländes sowie auf den Balkonen ist die Möglichkeit des Rauchens gegeben, Der Gebrauch von Anwohnern und Nachbarn illegalen Drogen ist nicht statthaft.
2. Auf dem Flur im Eingangsbereich der 1. Etage befindet sich ein Münztelefon!
3. Den Beauftragten des SSV Lichtenrade ist der Zugang zu den angemieteten Räumen jederzeit möglich. Den Anweisungen der Beauftragten des SSV Lichtenrade ist Folge zu leisten.
4. Offenes Grillen und ähnliches ist in den Räumen verboten!
5. Das Ausheben der Deckenplatten sowie das Befestigen Halten von Girlanden etc. mit Reis- zwecken oder Nägeln ist unbedingt zu unterlassen. Etwaiges Benutzen von Klebeband ist nur bedingt möglich, sofern keine Beschädigung des Untergrundes zu befürchten ist (z. B. nicht an den Tapeten, Lack, Deckenplatten etc.).
6. Für die Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Er darf nicht in den Mülltonnen auf dem Vereinsgelände entsorgt werden!
7. Als Ein- bzw. Ausgang soll nur der Wintergarten benutzt werden!
8. Der Ausgang zum Treppenhaus sollte nur als Fluchtweg bzw. zum Telefonieren benutzt werden!
9. Der Aufenthalt im Treppenhaus aus anderen Gründen Haustieren ist nicht gestattet.
10. Bitte unbedingt darauf achtenDiese Untersagung bezieht sich auch auf Klein- und Käfigtiere. Die vorhandene Telefoninstallation ermöglicht einen privaten analogen Festnetzanschluss. Die seitens des Wohnheimträgers zur Verfügung gestellten Gemeinschaftseinrichtungen, wie Waschmaschinen, Fernseher, Fitnessgeräte..., die DSL-Technik, Internetzugang sind ausschließlich zum privaten persönlichen Gebrauch der Bewohnerin bestimmt. Die Bewohnerin übernimmt die Haftung für die Nutzung. Eine Betreiberhaftung wird nicht begründet. Das Angebot des vorhandenen DSL für die Bewohnerinnen ist kostenlos. Der Wohnheimträger kann jedoch keine Gewähr bzw. Haftung dafür übernehmen, dass die Ein- und Ausfahrt zum und auf dem Gelände gewährleistet Funktion jederzeit gegeben ist. Besonders geben wir zu bedenken, dass Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr ungehindert auf das Grundstück kommen müssen. Es kann nicht nur etwas bei Ihrer Feier passieren, beim VfL und auch bei uns können Arbeits- bzw. Sportun- fälle u. a. vorkommen.
11Die Mieträume sind zur ausschließlichen Nutzung als Wohnraum bestimmt. Die Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände sehr begrenzt und für beide Vereine vorgesehenAusübung eines Gewerbebetriebs ist ausgeschlossen. Deshalb können wir n u r dem Mieter gestatten, auf dem Gelände zu parken, möglichst auf dem ersten Parkplatz hinter Untervermietung ist nicht zulässig. Die Überlassung der Einfahrt.
12. Ihre Gäste finden auf dem Kirchhainer Damm sicher genügend Möglichkeiten!
13. Das Mitbringen Räume auch kurzfristig an dritte Personen sowie die Aufnahme von Hunden, Katzen oder anderer Haustiere dritten Personen in die Räume ist nicht gestattet.
14. Bei Übernachtung Dritter muss grundsätzlich vorher die Zustimmung der Hausleitung eingeholt werden. Die Bewohnerin haftet für das Verhalten ihrer Besucher. Die Mietsache einschließlich der Gemeinschaftseinrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Die Mieterin haftet für alle durch eine außergewöhnliche Abnutzung entstandenen Schäden. Die Mieterin haftet für verschuldete Beschädigungen an der Mietsache sowie für den etwaigen Verlust von übergebenem Inventar einschließlich der Schlüssel (vgl. Übergabeprotokoll). Der Vermieter haftet nicht für die von der Bewohnerin eingebrachten Sachen, eine entsprechende Sicherung ist Sache der Bewohnerin. Ein Zimmerwechsel innerhalb der Wohnheime ist nur nach Zustimmung durch die Hausleitung möglich. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung und Verwaltungsgebühr von derzeit 40,-- € erhoben. Das Abbrennen Zimmer darf nur nach vorheriger Rücksprache mit und vorheriger Zustimmung seitens der Hausleitung gestalterisch verändert werden. Bei Auszug muss der ursprüngliche Zustand des Zimmers wie bei Vertragsbeginn wiederhergestellt sein. Jede Bewohnerin ist für die Pflege und Sauberkeit ihres Zimmers einschließlich der zur Verfügung gestellten Geräte selbst verantwortlich. Die Reinigung der Verkehrsflächen wird vom Vermieter übernommen. Die Bewohnerin achtet darauf, dass unnötige Verunreinigungen vermieden werden (vgl. Hausordnung) Zum Vertragsende hat die Bewohnerin das Zimmer und die mitbenutzten Gemeinschaftsräume vollständig von Feuerwerkskörpern den eigenen Sachen geräumt und sauber gereinigt zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel müssen ebenfalls zurückgegeben werden. Beauftragte des Vermieters dürfen das Zimmer nach Vorankündigung betreten. Bei notwendigen Reparaturen, drohender Gefahr oder unangemeldeter Abwesenheit darf das Zimmer auch ohne Vorankündigung betreten werden. Sie sind berechtigt, bei Verdacht einer drohenden Zimmerverwahrlosung, das Zimmer zu besichtigen, die Bewohnerin zur Beseitigung der Gefährdung aufzufordern und bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands das Zimmer in monatlichem Abstand zu kontrollieren. Die diesem Vertrag beigefügte Hausordnung ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrags. Der Vermieter ist berechtigt, diese Hausordnung zu ändern, soweit dadurch nicht gestattet!
15unverhältnismäßig in die vertraglichen Rechte der Mieterin eingegriffen wird. Für den Aufbau eines Büffets o.ä. sind Jede Bewohnerin erhält eine Brandschutzordnung, die Schränke die Vorgehensweisen im Flur zu benutzen. Um Beschädigungen des Parkettbodens zu vermeidenAlarm-, darf im Saal kein Büffet aufgebaut Brandfall informiert und keine Bierzapfanlage aufgestellt werdenregelt.
16. Je zerbrochenem Glas sind 2,-- € zu erstatten, für zerbrochenes Geschirr nach ausliegender Preisliste. Schön wäre es, wenn Xxxxxx und ihre Gäste die Vereinsräumlichkeiten und das Inventar wie ihr eigenes Eigentum behandeln würden. Wir haben leider schon so manches erlebt, so dass wir den Mietvertrag häufig erweitert haben und es steht bei weitem noch nicht alles drin. Wenn die Nichtbeachtung, insbesondere auch bezüglich der Außenanlagen und der Lärmbelästigung, allerdings weiter stetig zunimmt, werden wir
1. die Mietpreise kaum halten können (Renovierungen, Erneuerungen usw.),
2. nur noch bedingt vermieten können und
3. im schlimmsten Fall nicht mehr vermieten dürfen!
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Samples: Wohnheimvertrag
Besondere Vereinbarungen. 1Bei größeren Aufträgen sollte verein- bart werden, dass einzelne Teile des Werkes vor dem oben genannten Termin vorliegen müssen. Diese kön- nen dann nach entsprechender Ab- nahme bereits vorab vergütet werden (sog. Abschlagszahlungen). Im Inte- resse des Auftragnehmers kann an dieser Stelle die Höhe der Abschlags- zahlung festgelegt werden. Xx. Xxxxx Xxxxxxx Seger, Projekt OpenC3S Darmstadt, den Erhebt der Auftragnehmer Umsatzsteuer (Angaben bitte vom Auftragnehmer er- fragen)? Umsatzsteuer wird erhoben Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Begründung: § 19 UStG Kleinunternehmer § 4 Nr. 21b UStG Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer sonstiges, bitte angeben: 1 Abgrenzung zum Arbeitsvertrag: Maßgebend dafür, ob es sich um fremdbestimmte Arbeit (Arbeitsvertrag) oder um selbständige Arbeit (Werkvertrag, Dienstvertrag) handelt, ist vor allem der Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Leistung Verpflichtete befindet. Entscheidend kommt es hierbei auf die charakteristischen Merkmale an, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchfüh- rung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben. Anknüpfungspunkt im Rahmen dieser Abgrenzung sind insbesondere der Umfang der Weisungsgebundenheit des Verpflichteten hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste, die Eingliederung in den Betrieb des Dienstberechtigten, die Notwendigkeit einer ständigen engen Zusammenarbeit mit anderen im Dienst des Berechtigten stehenden Personen und die Unterordnung unter solche Personen. Abgrenzung zum Dienstvertrag: Beim Dienstvertrag wird eine Tätigkeit als solche, beim Werkvertrag ein bestimmter Erfolg, und zwar entweder ein Leistwerk oder ein Sachwerk unabhängig von der dazu notwendigen Arbeit geschuldet (vgl. § 631 BGB). Beim Werkvertrag ist die Arbeit nur das Mittel für den Erfolg. Beim Dienstvertrag bemisst sich die zu leistende Tätigkeit zumeist nach der Zeitdauer, beim Werkvertrag nach dem herbeizuführenden Erfolg. Die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten. Eine Belästigung von Anwohnern und Nachbarn ist nicht statthaft.
2. Auf dem Flur im Eingangsbereich Gefahr des Erfolges trägt beim Dienstvertrag der 1. Etage befindet sich ein Münztelefon!
3. Den Beauftragten des SSV Lichtenrade ist der Zugang zu den angemieteten Räumen jederzeit möglich. Den Anweisungen der Beauftragten des SSV Lichtenrade ist Folge zu leisten.
4. Offenes Grillen und ähnliches ist in den Räumen verboten!
5. Das Ausheben der Deckenplatten sowie das Befestigen von Girlanden etc. mit Reis- zwecken oder Nägeln ist unbedingt zu unterlassen. Etwaiges Benutzen von Klebeband ist nur bedingt möglich, sofern keine Beschädigung des Untergrundes zu befürchten ist (z. B. nicht an den Tapeten, Lack, Deckenplatten etc.).
6. Für die Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Er darf nicht in den Mülltonnen auf dem Vereinsgelände entsorgt werden!
7. Als Ein- bzw. Ausgang soll nur der Wintergarten benutzt werden!
8. Der Ausgang zum Treppenhaus sollte nur als Fluchtweg bzw. zum Telefonieren benutzt werden!
9. Der Aufenthalt im Treppenhaus aus anderen Gründen ist nicht gestattet.
10. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Ein- und Ausfahrt zum und auf dem Gelände gewährleistet ist. Besonders geben wir zu bedenken, dass Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr ungehindert auf das Grundstück kommen müssen. Es kann nicht nur etwas bei Ihrer Feier passierenDienstberechtigte, beim VfL und auch bei uns können Arbeits- bzw. Sportun- fälle u. a. vorkommenWerkvertrag der Ver- pflichtete.
11. Die Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände sehr begrenzt und für beide Vereine vorgesehen. Deshalb können wir n u r dem Mieter gestatten, auf dem Gelände zu parken, möglichst auf dem ersten Parkplatz hinter der Einfahrt.
12. Ihre Gäste finden auf dem Kirchhainer Damm sicher genügend Möglichkeiten!
13. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderer Haustiere ist nicht gestattet.
14. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet!
15. Für den Aufbau eines Büffets o.ä. sind die Schränke im Flur zu benutzen. Um Beschädigungen des Parkettbodens zu vermeiden, darf im Saal kein Büffet aufgebaut und keine Bierzapfanlage aufgestellt werden.
16. Je zerbrochenem Glas sind 2,-- € zu erstatten, für zerbrochenes Geschirr nach ausliegender Preisliste. Schön wäre es, wenn Xxxxxx und ihre Gäste die Vereinsräumlichkeiten und das Inventar wie ihr eigenes Eigentum behandeln würden. Wir haben leider schon so manches erlebt, so dass wir den Mietvertrag häufig erweitert haben und es steht bei weitem noch nicht alles drin. Wenn die Nichtbeachtung, insbesondere auch bezüglich der Außenanlagen und der Lärmbelästigung, allerdings weiter stetig zunimmt, werden wir
1. die Mietpreise kaum halten können (Renovierungen, Erneuerungen usw.),
2. nur noch bedingt vermieten können und
3. im schlimmsten Fall nicht mehr vermieten dürfen!
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Samples: Werkvertrag
Besondere Vereinbarungen. 1191 080.000 So D1 (Fassung Aug. 2013) - 1 Zahlung der Sparkasse auf erstes Anfordern Der Auftraggeber weist die Sparkasse an, gegenüber dem Begünstigten selbst oder durch eine Zweitbank in deren Namen (vgl. Nr. 1 der Avalbedingungen) eine Garantie auf erstes Anfordern zu übernehmen. Hinweis: Die Sparkasse ist damit berechtigt, auf die schlüssig vorgetragene Behauptung des Garantiefalles durch den Begünstigten die Garantiesumme sofort auszuzahlen. Dafür reicht bereits aus, dass der Begünstigte die in der Garantieurkunde genannten Bedin- gungen schriftlich darlegt, ohne irgendwie auf Einzelheiten des Geschäftsverhältnisses zwischen ihm und dem Auftraggeber hinzu- weisen. Die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen sind einzuhaltenSparkasse kann bei Übernahme einer solchen Garantieverpflichtung gegen ihre Inanspruchnahme nämlich grundsätzlich keine Einreden oder Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Begünstigtem erheben. Eine Belästigung Die Frage, ob die Inanspruchnahme zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, bleibt dann gerichtlich zu klären, was für den Auftraggeber ein beträchtliches Risiko beinhalten kann. Die Sparkasse wird den Auftraggeber von Anwohnern der Zahlungsaufforderung und Nachbarn der Absicht zu zahlen, unterrichten. 2 Pflichten des Auftraggebers Wird die Sparkasse aus der Garantie in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Sparkasse die auf die Garantie gezahlten Beträge umgehend zu erstatten. Die Sparkasse ist berechtigt, ihren Erstattungsanspruch in das laufende Konto des Auftragge- bers einzustellen. 3 Mehrere Auftraggeber Xxxxxxx Auftraggeber haften für die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. 4 Garantietext nach Weisung des Auftraggebers Erstellt die Sparkasse den Garantietext nach Weisung des Auftraggebers abweichend von ihrer Musterurkunde, trifft die Sparkasse keine Prüfungs- und Hinweispflicht. Die sich aus den Abweichungen des Textes gegenüber der Musterurkunde ergebenden Nachteile trägt der Auftraggeber. 5 Standby Letters of Credit Die Bedingungen für das Avalgeschäft gelten auch für Standby Letters of Credit. Wenn nichts anderes vereinbart ist, unterliegen die von der Sparkasse erstellten Standby Letters of Credit den "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive" der Internationalen Handelskammer Paris in der jeweils gültigen Fassung, die - soweit sie nicht statthaft.
2von den Bedingungen für das Avalgeschäft abweichen - ergänzend gelten. Auf dem Flur 6 Werbewiderspruch Der Auftraggeber kann der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. 7 Gesetzliche Mitwirkungspflicht Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige sich im Eingangsbereich Laufe der 1Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Abs. Etage befindet sich ein Münztelefon!
36 GwG). Den Beauftragten Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift(en) - (Name der Firma/des SSV Lichtenrade ist Unterzeichners) - Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Zugang zu den angemieteten Räumen jederzeit möglich. Den Anweisungen Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Beauftragten des SSV Lichtenrade ist Folge zu leisten.
4. Offenes Grillen und ähnliches ist in den Räumen verboten!
5. Das Ausheben der Deckenplatten sowie das Befestigen von Girlanden etc. mit Reis- zwecken Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von) oder Nägeln ist unbedingt zu unterlassen. Etwaiges Benutzen von Klebeband ist nur bedingt möglich, sofern keine Beschädigung des Untergrundes zu befürchten ist (z. B. nicht an den Tapeten, Lack, Deckenplatten etc.).
6. Für die Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Er darf nicht in den Mülltonnen Verweis auf dem Vereinsgelände entsorgt werden!
7. Als Ein- bzw. Ausgang soll nur der Wintergarten benutzt werden!
8. Der Ausgang zum Treppenhaus sollte nur als Fluchtweg bzw. zum Telefonieren benutzt werden!
9. Der Aufenthalt im Treppenhaus aus anderen Gründen ist nicht gestattet.
10. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Ein- und Ausfahrt zum und auf dem Gelände gewährleistet ist. Besonders geben wir zu bedenken, dass Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr ungehindert auf das Grundstück kommen müssen. Es kann nicht nur etwas bei Ihrer Feier passieren, beim VfL und auch bei uns können Arbeits- bzw. Sportun- fälle u. a. vorkommen.
11. Die Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände sehr begrenzt erfolgte Legitimation/Identifizierung: Angaben geprüft und für beide Vereine vorgesehen. Deshalb können wir n u r dem Mieter gestatten, auf dem Gelände zu parken, möglichst auf dem ersten Parkplatz hinter die Richtigkeit der Einfahrt.
12. Ihre Gäste finden auf dem Kirchhainer Damm sicher genügend Möglichkeiten!
13. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderer Haustiere ist nicht gestattet.
14. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet!
15. Für den Aufbau eines Büffets o.ä. sind die Schränke im Flur zu benutzen. Um Beschädigungen des Parkettbodens zu vermeiden, darf im Saal kein Büffet aufgebaut und keine Bierzapfanlage aufgestellt werden.
16. Je zerbrochenem Glas sind 2,-- € zu erstatten, für zerbrochenes Geschirr nach ausliegender Preisliste. Schön wäre es, wenn Xxxxxx und ihre Gäste die Vereinsräumlichkeiten und das Inventar wie ihr eigenes Eigentum behandeln würden. Wir haben leider schon so manches erlebt, so dass wir den Mietvertrag häufig erweitert haben und es steht bei weitem noch nicht alles drin. Wenn die Nichtbeachtung, insbesondere auch bezüglich der Außenanlagen und der Lärmbelästigung, allerdings weiter stetig zunimmt, werden wir
1. die Mietpreise kaum halten können (Renovierungen, Erneuerungen usw.),
2. nur noch bedingt vermieten können und
3. im schlimmsten Fall nicht mehr vermieten dürfen!Unterschriften: am: 05.03.2019
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Samples: Garantieauftrag