Common use of Besondere Vertragsformen Clause in Contracts

Besondere Vertragsformen. Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt gilt folgendes: Versichert ist im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs die gesetzliche Haftpflicht 1. bei Paaren: des Versicherungsnehmers und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche untereinander; 2. bei Singles mit Kind: des Versicherungsnehmers und des unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kindes des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekind), auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht, bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Ausbildung (berufliche Erstausbildung - Lehre und/oder Studium inkl. Masterstudium, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen, Praktika und dergleichen) befinden. Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen Jahres bleibt der Versicherungsschutz bestehen; 3. bei Singles: des Versicherungsnehmers.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen