Besondere Vertragsformen. A1-2.6.1 Ist der versicherte Personenkreis „Single“ vereinbart, gilt folgendes: A1-2.6.1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. A1-2.6.1.2 Die Bestimmungen über mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. A1-2.6.1.3 Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß A1-8. A1-2.6.2 Ist der versicherte Personenkreis „Partner“ vereinbart, gilt folgendes: A1-2.6.2.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. A1-2.6.2.2 Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.3 und A1-2.1.4 (in Bezug auf die Kinder des Partners) sowie A1-2.1.5 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. A1-2.6.2.3 Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß A1-8. A1-2.6.3 Ist der versicherte Personenkreis „Single mit Kind“ vereinbart, gilt folgendes: A1-2.6.3.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie dessen Kinder gemäß A1- 2.1.2 und A1-2.1.3. A1-2.6.3.2 Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 sowie A1-2.1.4 und A1-2.1.5 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. A1-2.6.3.3 Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß A1-8.
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Besondere Vertragsformen. A1-2.6.1 Ist der versicherte Personenkreis „Single“ vereinbart, gilt folgendes:
A1-2.6.1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
A1-2.6.1.2 Die Bestimmungen über mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 2.1.4 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
A1-2.6.1.3 Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß A1-8.
A1-2.6.2 Ist der versicherte Personenkreis „Partner“ vereinbart, gilt folgendes:
A1-2.6.2.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
A1-2.6.2.2 Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.3 und A1-2.1.4 (in Bezug auf die Kinder des Partners) sowie A1-2.1.5 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
A1-2.6.2.3 Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß A1-8.
A1-2.6.3 Ist der versicherte Personenkreis „Single mit Kind“ vereinbart, gilt folgendes:
A1-2.6.3.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie dessen Kinder gemäß A1- 2.1.2 und A1-2.1.3.
A1-2.6.3.2 Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 sowie A1-2.1.4 und A1-2.1.5 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
A1-2.6.3.3 Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß A1-8.
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