Besondere Verwirkungsgründe. 13.1 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. 13.2 Führt der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 13.3 Versucht der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
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Samples: Insurance Agreement, Reisegepäckversicherung
Besondere Verwirkungsgründe. 13.1 16.1 Führt der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/Versicherte den Schaden vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
13.2 16.2 Führt der Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmer/Versicherte den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
13.3 16.3 Versucht der Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmer/Versicherte den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Besondere Verwirkungsgründe. 13.1 15.1 Führt der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Schaden vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht Entschädi- gungspflicht frei.
13.2 15.2 Führt der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
13.3 15.3 Versucht der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Versicherer Ver- sicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck