Besteuerung der Gesellschaft. Die Gesellschaft gilt im steuerlichen Sinn als in Irland ansässig, sofern sie in Irland gegründet wurde und nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und einem anderen Land als in einem anderen Land als Irland ansässig gilt. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass sichergestellt ist, dass sie steuerlich in Irland ansässig ist. Der Verwaltungsrat hat die Auskunft erhalten, dass gemäß den aktuellen Gesetzen und Praktiken in Irland die Gesellschaft als Anlageorganismus nach Section 739B des TCA qualifiziert ist. Die Gesellschaft unterliegt auf dieser Grundlage keiner irischen Steuer auf ihre Erträge und Kapitalgewinne. Aufgrund von im Rahmen des Finance Xxx 0000 eingeführten Änderungen gilt eine neue Regelung für IREFs (Irish Real Estate Funds, d. h. irische Immobilienfonds), derzufolge bei „steuerpflichtigen Ereignissen in Bezug auf IREFs“ eine Quellensteuer in Höhe von 20 % erhoben wird. Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf Anleger, die für irische Steuerzwecke nicht in Irland ansässig sind. Da die Gesellschaft keine irischen Immobilienanlagen hält oder halten wird, sollten diese Bestimmungen nicht relevant sein und werden daher nicht näher erörtert. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Gesellschaft beim Eintreten eines steuerpflichtigen Ereignisses in der Gesellschaft eine Steuerpflicht in Bezug auf Anleger entstehen, die in Irland steuerpflichtige Personen sind. Steuerpflichtige Ereignisse sind unter anderem:
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Besteuerung der Gesellschaft. Die Gesellschaft gilt im steuerlichen Sinn als in Irland ansässig, sofern sie in Irland gegründet wurde und nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und einem anderen Land als in einem anderen Land als Irland ansässig gilt. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass sichergestellt ist, dass sie steuerlich in Irland ansässig ist. Der Verwaltungsrat hat die Auskunft erhalten, dass gemäß den aktuellen Gesetzen und Praktiken in Irland die Gesellschaft als Anlageorganismus nach Section 739B des TCA qualifiziert ist. Die Gesellschaft unterliegt auf dieser Grundlage keiner irischen Steuer auf ihre Erträge und Kapitalgewinne. Aufgrund von im Rahmen des Finance Xxx 0000 Act 2016 eingeführten Änderungen gilt eine neue Regelung für IREFs (Irish Real Estate Funds, d. h. irische Immobilienfonds), derzufolge bei „steuerpflichtigen Ereignissen in Bezug auf IREFs“ eine Quellensteuer in Höhe von 20 % erhoben wird. Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf Anleger, die für irische Steuerzwecke nicht in Irland ansässig sind. Da die Gesellschaft keine irischen Immobilienanlagen hält oder halten wird, sollten diese Bestimmungen nicht relevant sein und werden daher nicht näher erörtert. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Gesellschaft beim Eintreten eines steuerpflichtigen Ereignisses in der Gesellschaft eine Steuerpflicht in Bezug auf Anleger entstehen, die in Irland steuerpflichtige Personen sind. Steuerpflichtige Ereignisse sind unter anderem:
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Samples: Prospektnachtrag, Prospectus Supplement
Besteuerung der Gesellschaft. Die Gesellschaft gilt im steuerlichen Sinn wird als in Irland ansässigfür Steuerzwecke ansässig erachtet, sofern sie die Gesellschaft in Irland gegründet wurde eingetragen ist und nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und einem anderen Land als in einem anderen Land als Irland ansässig gebietsansässig gilt. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Geschäfte der Gesellschaft so in einer Weise zu führen, dass sichergestellt istdie gewährleistet, dass sie steuerlich in Irland ansässig die Gesellschaft für Steuerzwecke Gebietsansässige Irlands ist. Der Verwaltungsrat hat die Auskunft erhaltenDie Verwaltungsratsmitglieder sind dahingehend beraten worden, dass die Gesellschaft, gemäß den aktuellen Gesetzen und Praktiken in Irland Irland, die Gesellschaft als Anlageorganismus nach Section Kriterien der Definition einer Investmentgesellschaft in Abschnitt 739B des TCA qualifiziert isterfüllt. Die Auf dieser Basis unterliegt die Gesellschaft unterliegt auf dieser Grundlage keiner irischen Steuer auf ihre Erträge nicht der Besteuerung von Einkommen und KapitalgewinneGewinnen in Irland. Aufgrund von im Rahmen des Finance Xxx 0000 Act 2016 eingeführten Änderungen gilt eine neue Regelung für IREFs IREF (Irish Real Estate Funds, d. h. irische Immobilienfonds), derzufolge der zufolge bei „steuerpflichtigen Ereignissen in Bezug auf IREFsIREF“ eine Quellensteuer in Höhe von 20 % erhoben wird. Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf Anleger, die für irische Steuerzwecke die Zwecke der Besteuerung in Irland nicht in Irland ansässig gebietsansässig sind. Da die Gesellschaft keine irischen Immobilienanlagen hält oder halten wird, sollten diese Bestimmungen nicht relevant sein und werden daher nicht näher erörtert. Ungeachtet des Vorstehenden kann dessen können der Gesellschaft beim Eintreten bei Eintritt eines steuerpflichtigen Ereignisses „steuerpflichtiges Ereignisses“ in der Gesellschaft eine Steuerpflicht in Bezug auf Steuern für Anleger entstehenanfallen, die in Irland steuerpflichtige Personen sind. Steuerpflichtige Ereignisse sind unter anderem:
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