Platzierung. Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stel- len. Im Interesse einer optimalen Einteilung der Ausstellung kann der Veranstalter dem Aussteller jedoch jederzeit eine andere Fläche der gleichen Kategorie und Größe zuteilen. Der Aussteller muss damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes auf- treten kann. Diese kann maximal in der Breite und Tiefe 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete.
Platzierung. Die Inhaberschuldverschreibungen können bei der Kreissparkasse Köln, Xxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxx bezogen werden.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen können bei der Kreissparkasse Köln, Neumarkt 18-24, 50667 bezogen werden. Zahl- und Hinterlegungsstelle Die bestellte Zahlstelle für die Schuldverschreibungen ist die Kreissparkasse Köln, Neumarkt 18-24, 00000 Xxxx.
Platzierung. Platzierungswünsche können für Allgemeinstellen nicht angenommen werden. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angebracht.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen können bei der Die Sparkasse Bremen AG, Xx Xxxxx 0-0, 00000 Xxxxxx bezogen werden.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen werden von der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx begeben. Sofern eine Platzierung durch ein oder mehrere Kreditinstitute erfolgt, wird dies in den Endgültigen Bedingun- gen angegeben.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen, die im Rahmen einer Emission unter diesem Angebotsprogramm emittiert werden, werden von der Emittentin platziert.
Platzierung. (1) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für die Werbung geäußert, kommt der Vertrag durch die Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die DZT nach billigem Ermessen und unter weitestgehender Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
(2) Für die Platzierung von Werbung kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste der DZT und den technischen Richtlinien ausgewiesen sind.
Platzierung. 4.1 Die Platzierung wird vom MV eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die zeitliche Reihenfolge des Ein- gangs der Anmeldung ist für die Platzierung nicht allein maßgebend.
4.2 Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung des MV mit Angabe des bereitgestellten Standes (Standbestätigung). Hierdurch wird der Teilnahmevertrag zwischen dem Aussteller und dem MV rechtsverbindlich abgeschlossen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.
Platzierung. Die Schuldverschreibungen können [bei der Die Sparkasse