Betragliche Begrenzung Des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Betragliche Begrenzung Des Versicherungsschutzes. 1. Die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicherungsfall im Sinne des Art. 8 und gleichzeitig pro Versicherungsjahr wird durch die in der Polizze genannten Versicherungssummen bezeichnet, dies auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere zum Schadenersatz verpflichtete Personen erstreckt. 00454 Major Version 2 released. Effective on 2024-09-16 2. Für Schadenersatzverpflichtungen aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften gilt unbeschadet der Bestimmungen gemäß 1. folgendes: Besteht ein Solidarschuldverhältnis mit einem oder mehreren anderen, bleibt die Deckungspflicht des Versicherers auf den Teil des Schadens beschränkt, welcher der prozentuellen Beteiligung des Versicherungsnehmers im Innenverhältnis entspricht. Sind prozentuelle Anteile nicht vereinbart, so gilt der verhältnismäßige Anteil entsprechend der Anzahl der Partner des Solidarschuldverhältnisses. 3. An einer Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, die der Versicherungsnehmer kraft Gesetzes oder gerichtlicher Anordnung zur Deckung einer Schadenersatzverpflichtung zu erbringen hat, beteiligt sich der Versicherer in demselben Umfang wie an der Ersatzleistung. 4. Hat der Versicherungsnehmer Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus demselben Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem Zwecke auf Grund der österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33 und eines Zinsfußes von jährlich 3 % ermittelt. 5. Die Versicherung umfasst ferner die den Umständen nach gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht, und zwar auch dann, wenn sich der Anspruch als unberechtigt erweist. 6. Die Versicherung umfasst auch die Kosten der über Weisung des Versicherers (siehe Art. 9, Pkt. 1.3) geführten Verteidigung in einem Strafverfahren. 7. Kosten gemäß Pkte. 5. und 6. werden auf die Versicherungssumme angerechnet. 8. Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung Extract from General Terms and Conditions (H 928) of UNIQA for liability insurance of accredited bodies – compulsory liability insurance pursuant to the Accreditation Insurance Ordinance (ABPA), version of 2000, respectively, Regulation (EU) 2017/745 and...
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