Arbeitsweise Musterklauseln

Arbeitsweise. Der Steuerungsausschuss tritt mindestens zweimal jährlich, in der Regel aber quartals- weise zusammen oder wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn es von mindestens vier Mitgliedern verlangt wird. Die Sitzungen werden protokolliert und die Protokolle den Zusammenarbeitsgremien und Vereinbarungspartnern zugänglich gemacht. Der Steuerungsausschuss bemüht sich um einvernehmliche Entscheidungsfindung. Die Mitglieder stimmen sich hierzu vor einer Beschlussfassung mit den Organisationen, die sie entsandt haben ab. Im Falle von Abstimmungen entscheidet er mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder; jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit ent- scheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, davon mindestens zwei von Seiten des Kantons sowie je eines von Seiten der Städte und von Seiten des GPV oder VZGV anwesend sind. Eine Stellvertretung ist bei Vorliegen wichtiger Gründe und mit vorgängiger Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Steuerungsausschusses möglich.
Arbeitsweise. 1 Die Betriebskommission konstituiert sich selbst.
Arbeitsweise. 1 Die Pariko tritt auf Einladung der oder des Vorsitzenden zu- sammen, sooft dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
Arbeitsweise. Der Europäische Betriebsrat trifft ordnungsgemäß mindestens einmal jährlich zusammen, auf Einberufung seines Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters, und auf der Grundlage einer Tagesordnung. Die Tagesordnung wird von dem Vorsitzenden und dem Sekretär festgelegt und den Mitgliedern des Europäischen Betriebsrats mindestens drei Wochen vor der Sitzung zugesendet, ebenso wie die relevanten Dokumente. Sollte keine Einigung über die Tagesordnung erzielt werden, beruft der Vorsitzende mindestens einmal jährlich den Europäischen Betriebsrat ein. Bei jeder Sitzung gibt die Konzernleitung in einem Exposé einen Überblick über die Entwicklung der Aktivitäten der VINCI-Gruppe in Europa und stellt die zukünftigen Perspektiven dar. Das Protokoll dieser Darstellung wird an die wichtigsten Führungskräfte der Gruppe weitergeleitet. Treten außergewöhnliche Umstände ein, die erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Arbeitnehmer haben, insbesondere im Fall von Betriebsverlagerung, Schließung von Unternehmen oder Betrieben oder bei Massenentlassungen, die sich wesentlich auf das Leben der Gruppe auf europäischer Ebene auswirken, kann die Konzernleitung beschließen, außerordentliche Informationssitzungen einzuberufen, ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs des geschäftsführenden Ausschusses auf Information durch die Konzernleitung. Der Sitzung des Europäischen Betriebsrats kann am Vortag eine vorbereitende Sitzung in Abwesenheit der Konzernleitung vorausgehen. Die Konzernleitung stellt sicher, dass die Sitzungen und die wichtigsten Arbeitspapiere in die Sprachen übersetzt werden, die den Austausch unter den Teilnehmer ermöglichen.
Arbeitsweise. (1) Die Arbeitsgemeinschaft tritt in der Regel dreimal jährlich zusammen.
Arbeitsweise. 1 Die Interparlamentarische Kommission wird vom Sekretariat der Interparlamentarischen Koordinationsstelle einberufen.
Arbeitsweise. 5.1 Die Arbeitsstelle arbeitet exemplarisch in Arbeitsbereichen und Regionen.
Arbeitsweise. Die Clearingstelle gibt sich für ihre Arbeit eine Geschäftsordnung. Sie ist schriftlich, per mail über ein Funktionspostfach, telefonisch und persönlich erreichbar. Die betroffenen Beschäftigten, wie auch alle anderen, die sich unterstützungssuchend an die Clearingstelle gewandt haben, werden über den Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten. Die Clearingstelle erstellt jährlich einen anonymisierten Bericht über ihre Beratungstätigkeit für die Senatorin für Finanzen und den Gesamtpersonalrat.
Arbeitsweise. 5.1 Das Plenum und der Ausschuss der Delegationsvorsitzenden werden durch die Präsidentin oder den Präsidenten einberufen. Eine Delegation kann die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung verlangen.
Arbeitsweise. Unser Ziel ist eine kollegiale und transparente Arbeitsweise. Hierzu bilden wir einen Koalitionsausschuss, der sich aus den Spitzen der zuständigen Parteigliederungen sowie der Fraktionen zusammensetzt. Soweit beide Parteien einverstanden sind, können auch Bürgermeister und Beigeordnete zu dieser Runde eingeladen werden. Etwaige Unstimmigkeiten und Konflikte werden im Koalitionsausschuss offen ange- sprochen und gelöst. Der Koalitionsausschuss sollte mindestens im Vorfeld jeder Ratssitzung tagen. Aus- schusssitzungen werden von den jeweiligen Fachsprecherinnen und -sprechern so- wie den Vorsitzenden, soweit sie unseren Fraktionen angehören, vorberaten. Es ist unser Ziel, mit der Stimmenmehrheit im Rat und den Ausschüssen eine ein- heitliche politische Linie zu verfolgen. Die Fraktionen stellen Anträge daher gemein- sam und stimmen grundsätzlich miteinander. Die Haushalte werden ebenfalls ge- meinsam verabschiedet. Sollte es Uneinigkeit im Vorfeld einzelner Abstimmungen zwischen den Fraktionen geben, kann nach vorheriger Beratung im Koalitionsausschuss vereinbart werden, die Abstimmung freizugeben. Dieses Verfahren sollte die Ausnahme sein und gilt für Gewissens- und Personalentscheidungen. Änderungen an diesem Koalitionsvertrag bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Parteigliederung sowie der Fraktionen. Herzogenrath, 30.10.2020 Xxxxxx Xxxxx Vorsitzender SPD-Stadtverband Herzogenrath Xxxxxxxx Xxxxxxxx Fraktionsvorsitzender SPD Herzogenrath Xxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen Ortsverband Herzogenrath Xx. Xxxxx Xxxxx