Betriebsverantwortung. Grundsätzlich liegt die Betriebsverantwortung für den Betrieb der Server-Services und der Middleware Komponenten beim Auftragsverarbeiter. Der Auftraggeber hat keinen administrativen Zugriff auf Server, Datenbanken, Fileservice. Ist im Einzelfall eine geteilte Betriebsverantwortung erforderlich, werden Details in Teil B geregelt.
Betriebsverantwortung. Grundsätzlich liegt die Betriebsverantwortung für den Betrieb der Server-Services und der Middelwarekomponenten beim Auftragsverarbeiter. Der Auftraggeber hat keinen administrativen Zugriff auf Server, Datenbanken, Fileservice. Ist im Einzelfall eine geteilte Betriebsverantwortung erforderlich, werden Details in Teil B geregelt. 08.08.2019 Service Level Agreement Teil A Anlage 4a zum V11661-1/3016010 -- datapO-rt Die allgemeine Zuordnung von Aufgaben zu Rollen ist wie folgt definiert: Auftraggeber (AG) Rolle des Auftraggebers im Sinne derDSGVO Auftragsverabeiter (AV) Zentraler Betrieb, Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO Auftragsberechtigte (AB) Abruf von im Vertrag definierten Services des Auftragsverarbeiters Der Abruf erfolgt durch vom Auftraggeber benannte autorisierte Auftragsberechtigte. Der Auftraggeber benennt diese Personen und pflegt die Liste der autorisierten Auftragsberechtigten. Nutzer Nutzer sind alle Enc:!anwender, die das Verfqhren nutzen. Nutzer müssen nicht Mitarbeiter des Auftraggebers sein. 08.08.2019