Definition der Verfügbarkeit Musterklauseln

Definition der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit ist der prozentuale Anteil an der zugesagten Bezugszeit, in der die jeweilige Verfahrensinfrastruktur am Leistungsübergabepunkt erreichbar ist. 𝑉𝑒𝑟𝑓ü𝑔𝑏𝑎𝑟𝑘𝑒𝑖𝑡 = 𝐵𝑒𝑧𝑢𝑔𝑠𝑧𝑒𝑖𝑡 — 𝑢𝑛𝑔𝑒𝑝𝑙𝑎𝑛𝑡𝑒𝑟 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡 Betrachtet auf den Bezugszeitraum. Geplante Ausfallzeiten sind grundsätzlich mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die Bezugszeit gilt:
Definition der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit ist der prozentuale Anteil an der zugesagten Bezugszeit, in der die jeweilige Verfahrensinfrastruktur am Leistungsübergabepunkt erreichbar ist. 𝑉𝑒𝑟𝑓ü𝑔𝑏𝑎𝑟𝑘𝑒𝑖𝑡 = 𝐵𝑒𝑧𝑢𝑔𝑠𝑧𝑒𝑖𝑡 — 𝑢𝑛𝑔𝑒𝑝𝑙𝑎𝑛𝑡𝑒𝑟 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡 Betrachtet auf den Bezugszeitraum. Geplante Ausfallzeiten sind grundsätzlich mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die Bezugszeit gilt: Bezogen auf die Betriebszeit werden die Verfahrensinfrastrukturen grundsätzlich mit der Verfügbarkeitsklasse zur Verfügung gestellt. Ausnahme: wenn für die Verfahrensinfrastruktur die Verfügbarkeitsklasse „Ecomomy“ ausgewählt wurde, erfolgt keine Verfügbarkeitszusage bezogen auf die Betriebszeit Bezogen auf die Supportzeit werden die Verfahrensinfrastrukturen mit der jeweils vereinbarten Verfügbarkeitsklasse (Economy bis Premium +) bereitgestellt. Die Supportzeit umfasst auch die optionalen zu beauftragenden erweiterten Supportzeiten. Grundsätzlich stehen folgenden Verfügbarkeistklassen für Verfahrensinfrastrukturen zur Verfügung:
Definition der Verfügbarkeit. Die ght garantiert eine technische Verfügbarkeit von 98,5 % pro Monat. • Die momentane Überwachung der TIS-Web Applikation erfolgt zu folgenden Zeiten: Montag – Xxxxxxx von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr Ausgenommen sind davon bundesweite und bayerische Feiertage.
Definition der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit ist der prozentuale Anteil an der zugesagten Bezugszeit, in der die jeweilige Verfahrensinfrastruktur am Leistungsübergabepunkt erreichbar ist. Verfügba.rkeit=. · 8ezugszei.t Betrachtet auf den Bezugszeitraum. Geplante Ausfallzeiten sind grundsätzlich mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die Bezugszeit gilt: Bezogen auf die Betriebszeit werden die Verfahrensinfrastrukturen grundsätzlich mit der Verfügbarkeitsklasse zur Verfügung gestellt. Ausnahme: wenn für die Verfahrensinfrastruktur die Verfügbarkeitsklasse „Ecomomy" ausgewählt wurde, erfolgt keine Verfügbarkeitszusage bezogen auf die Betriebszeit Bezogen auf die Supportzeit werden die Verfahrensinfrastrukturen mit der jeweils vereinbarten Verfügbarkeitsklasse (Economy bis Premium +) bereitgestellt. Die Supportzeit umfasst auch die optionalen zu beauftragenden erweiterten Supportzeiten. Grundsätzlich stehen folgenden Verfügbarkeistklassen für Verfahrensinfrastrukturen zur Verfügung: 08.08.2019 Service Level Agreement Teil A Anlage 4a zum V11661-1/3016010

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