Beurteilungskriterien Musterklauseln

Beurteilungskriterien. Anlässlich ihrer Verhandlungen nehmen die Delegationen Kenntnis vom medianen Lohn in der Uhrenindustrie und von der zwischen dem 31. August des Vorjahres und dem 31. August des laufenden Jahres eingetretenen Änderung des Landesindexes der Konsumentenpreise und prüfen die allgemeine Wirtschaftslage der Gesamtheit der dem GAV unterstellten Betriebe. Desgleichen wird der Einfluss von in- direkten Abgaben auf die Teuerung berücksichtigt, soweit deren Erhöhung oder Einführung nicht direkt der Finanzie- rung von Sozialversicherungen dient.
Beurteilungskriterien. Als massgebliche Kriterien für die Beurteilung des Innovationsvorhabens im Einzel- fall gelten insbesondere:
Beurteilungskriterien. Die eingereichten Arbeiten werden nach der Originalität der Entwurfsidee, der Umsetzbarkeit und der Erfüllung der Wettbewerbsanforderungen bewertet.
Beurteilungskriterien. Zu beurteilende Elemente sind wenn möglich im einge- bauten Zustand bzw. immer in vertikaler Position zu betrachten. Massgeblich für die Beurteilung der Ober- fläche sind der Abstand des Betrachters, der Blick- winkel und die Beleuchtungsverhältnisse. Die Ele- mente sind im geschlossenen und offenen Zustand zu beurteilen.
Beurteilungskriterien. Die Tierärztin oder der Tierarzt, die oder der eine TAM-Vereinbarung angeschlossen hat, muss anlässlich des Betriebsbesuches für jede Tierart Folgendes überprüfen und schriftlich dokumentieren:
Beurteilungskriterien. Folgende geführte Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:  Wirtschaftlichkeit (auch im Betrieb)  Funktionalität und technische Umsetzbarkeit  Nachhaltigkeit  Barrierefreiheit  Architektonische Qualität des Gebäudes und der Freianlagen  Städtebauliche Einbindung in das Gebäudeensemble  Rücksichtnahme auf den unter Denkmalschutz stehenden Bestand  Umgang mit schützenswerten Bäumen Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Beurteilungskriterien. Das Preisgericht wird bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien (ohne Gewichtung und nicht abschließend) anwen- den: • Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes • städtebauliche, architektonische sowie gestalterische Qualität • Freiraumqualitäten • verkehrliche Funktionalität • Verknüpfung der Stadtbereiche • stufenweise Umsetzungsmöglichkeit • Nachhaltigkeit • Wirtschaftlichkeit

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.