Bewachungskosten. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer die Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn das Gebäude unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchs- fähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, so wird die Entschädigung aus dieser Wohngebäude- versicherung entsprechend gekürzt. Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn – das Darlehen der Finanzierung des versicherten Gebäudes dient, – das Darlehen durch eine auf dem Versicherungsgrundstück lastende Hypothek oder Grundschuld gesichert ist, – es sich bei dem Gebäude um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das vom Versicherungsnehmer ständig selbst bewohnt wird und – das versicherte Gebäude infolge eines ersatzpflichtigen Schadens vollständig unbewohnbar geworden ist. Der Anspruch entsteht erst 100 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalles (Karenzzeit). Die Zinsen werden bis zur Wiederherstel- lung der vollständigen Bewohnbarkeit, längstens für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene Monate wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die erste Zahlung wird erst fällig, wenn der Versicherungsnehmer den Bauantrag für die Wieder- herstellung des Gebäudes beim zuständigen Bauamt eingereicht hat. Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht betreibt oder soweit er sie schuldhaft verzögert. Verkauft der Versicherungsnehmer das Grundstück, so wird die Entschädigung nur bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages gezahlt, längstens für 12 Monate. In Erweiterung von A 1 VGB 2021 der Continentale (Welche Gefahren sind versicherbar? Welche Schäden sind versichert?) sind Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör gemäß A 7.2 und A 7.3 VGB 2021 der Continentale, sofern die Sachen fest mit dem Gebäude verbunden sind, auch gegen einfachen Diebstahl versichert. Versichert sind ebenfalls die notwendigen Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes nach einem Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 18.000 EUR. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer die notwendigen Mehrkosten für den vorzeiti- gen Abbruch einer mindestens viertägigen Reise des Versicherungsnehmers, sofern der ersatzpflichtige Schaden mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 6.000 EUR. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
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Bewachungskosten. In Erweiterung von A 11 § 7 VGB 2021 2016 der Continentale ersetzt der Versicherer die Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn das Gebäude unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bietenbie- ten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchs- fähig gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, so wird die Entschädigung aus dieser Wohngebäude- versicherung entsprechend gekürzt. Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn – das Darlehen der Finanzierung des versicherten Gebäudes dient, – das Darlehen durch eine auf dem Versicherungsgrundstück lastende Hypothek oder Grundschuld gesichert ist, – es sich bei dem Gebäude um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das vom Versicherungsnehmer ständig selbst bewohnt wird und – das versicherte Gebäude infolge eines ersatzpflichtigen Schadens vollständig unbewohnbar geworden ist. Der Anspruch entsteht erst 100 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalles (Karenzzeit). Die Zinsen werden bis zur Wiederherstel- lung der vollständigen Bewohnbarkeit, längstens für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene Monate wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die erste Zahlung wird erst fällig, wenn der Versicherungsnehmer den Bauantrag für die Wieder- herstellung des Gebäudes beim zuständigen Bauamt eingereicht hat. Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht betreibt oder soweit er sie schuldhaft verzögert. Verkauft der Versicherungsnehmer das Grundstück, so wird die Entschädigung nur bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages gezahlt, längstens für 12 Monate. In Erweiterung von A § 1 VGB 2021 2016 der Continentale Nr. 2 c) (Welche versicherte Gefahren sind versicherbar? Welche Schäden sind versichert?und Schäden) sind Gebäudebestandteile und ist Gebäudezubehör gemäß A 7.2 und A 7.3 § 5 VGB 2021 2016 der Continentale, sofern die Sachen fest mit dem Gebäude verbunden sind, auch gegen einfachen Diebstahl versichertver- sichert. Versichert sind ebenfalls die notwendigen Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes nach einem Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 18.000 EUR3 % der Versicherungssumme*. In Erweiterung von A 11 § 7 VGB 2021 2016 der Continentale ersetzt der Versicherer die notwendigen Mehrkosten für den vorzeiti- gen vorzeitigen Abbruch einer mindestens viertägigen Reise des Versicherungsnehmers, sofern der ersatzpflichtige Schaden mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 6.000 EUR. 1 % der Versicherungssumme.* In Erweiterung von A 11 § 7 VGB 2021 2016 der Continentale ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Bewachungskosten. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer die Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn das Gebäude unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchs- fähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, so wird die Entschädigung aus dieser Wohngebäude- versicherung entsprechend gekürzt. Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn – das Darlehen der Finanzierung des versicherten Gebäudes dient, – das Darlehen durch eine auf dem Versicherungsgrundstück lastende Hypothek oder Grundschuld gesichert ist, – es sich bei dem Gebäude um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das vom Versicherungsnehmer ständig selbst bewohnt wird und – das versicherte Gebäude infolge eines ersatzpflichtigen Schadens vollständig unbewohnbar geworden ist. Der Anspruch entsteht erst 100 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalles (Karenzzeit). Die Zinsen werden bis zur Wiederherstel- lung der vollständigen Bewohnbarkeit, längstens für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene Monate wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die erste Zahlung wird erst fällig, wenn der Versicherungsnehmer den Bauantrag für die Wieder- herstellung des Gebäudes beim zuständigen Bauamt eingereicht hat. Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht betreibt oder soweit er sie schuldhaft verzögert. Verkauft der Versicherungsnehmer das Grundstück, so wird die Entschädigung nur bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages gezahlt, längstens für 12 Monate. In Erweiterung von A 1 VGB 2021 der Continentale (Welche Gefahren sind versicherbar? Welche Schäden sind versichert?) sind Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör gemäß A 7.2 und A 7.3 VGB 2021 der Continentale, sofern die Sachen fest mit dem Gebäude verbunden sind, auch gegen einfachen Diebstahl versichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Wärmepumpen, Windräder, PV-Anlagen oder sonstige zur Versorgung dienende Anla- gen, sofern diese fest mit dem Grundstück verbunden und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind. Versichert sind ebenfalls die notwendigen Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes nach einem Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 18.000 EUR. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer die notwendigen Mehrkosten für den vorzeiti- gen Abbruch einer mindestens viertägigen Reise des Versicherungsnehmers, sofern der ersatzpflichtige Schaden mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 6.000 EUR. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
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Samples: Wohngebäudeversicherung