Bewusstseinsstörungen. Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist. Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein: • eine gesundheitliche Beeinträchtigung, • die Einnahme von Medikamenten, • Alkoholkonsum, • Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen. Beispiele: Die versicherte Person - stürzt infolge einer Kreislaufstörung die Treppe hinunter. - kommt unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrzeug von der Straße ab. - torkelt alkoholbedingt auf dem Heimweg von der Gaststätte und fällt in eine Baugrube. - balanciert aufgrund Drogenkonsums auf einem Geländer und stürzt ab. Ausnahme: Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 verursacht, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. Beispiel: Die versicherte Xxxxxx hatte während der Vertragslaufzeit einen Unfall mit einer Hirnschädigung. Ein neuer Unfall ereignet sich durch einen epileptischen Anfall, der auf die alte Hirnschädigung zurückzuführen ist. Wir zahlen für die Folgen des neuen Unfalls.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung