Bezeichnung Musterklauseln

Bezeichnung. CARMIGNAC PROFIL REACTIF 75 Investmentfonds (Fonds Commun de Placement, FCP) französischen Rechts, in Frankreich gemäß der EU- Richtlinie 2009/65/EG gegründet.
Bezeichnung. CARMIGNAC LONG-SHORT EUROPEAN EQUITIES Investmentfonds (Fonds Commun de Placement, FCP) französischen Rechts, in Frankreich gemäß der EU-Richtlinie 2009/65/EG gegründet.
Bezeichnung. Carmignac Emergents Investmentfonds (Fonds Commun de Placement, FCP) französischen Rechts, in Frankreich gemäß der EU- Richtlinie 2009/65/EG gegründet.
Bezeichnung. Carmignac Absolute Return Europe Investmentfonds (Fonds Commun de Placement, FCP) französischen Rechts, in Frankreich gemäß der EU- Richtlinie 2009/65/EG gegründet.
Bezeichnung. Ansatz Über- / außerplanmäßige Ausgaben 4020 Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege - 4021 Jugendamt - Tageseinrichtungen für Kinder - 4040 Jugendamt - Familienunterstützende Hilfen - 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme - Kapitel Titel Bezeichnung Ansatz Über- / außerplanmäßige Ausgaben 4044 Jugendamt - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen - 4045 Jugendamt - Sozialhilfe in Einrichtungen - Kapitel Titel Bezeichnung Ansatz Über- / außerplanmäßige Ausgaben 4060 Sportanlagen Kapitel Titel Bezeichnung Ansatz Über- / außerplanmäßige Ausgaben 4110 Gesundheit
Bezeichnung. 1 10 Seeverkehr 12 Waggon auf Seeschiff 16 Strassenfahrzeug mit eigenem Antrieb auf Seeschiff 17 Anhänger oder Sattelschlepper auf Seeschiff 18 Binnenschiff auf Seeschiff 2 20 Eisenbahnverkehr 23 Strassenfahrzeug auf Xxxxxxxxx 0 30 Strassenverkehr 4 40 Luftverkehr 5 50 Postsendungen 7 70 Festinstallierte Transporteinrichtungen 8 80 Binnenschifffahrt 9 90 Eigener Xxxxxxx Es gelten die für Feld Nr. 25 anwendbaren Codes. Erste Unterteilung: In der Gemeinschaft sind die acht Ziffern der Kombinierten Nomenklatur anzugeben. In den EFTA-Ländern sind im linken Teil dieser Unterteilung die sechs Ziffern des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren anzugeben. Im Fall des Versandverfahrens ist, sofern dies im Übereinkommen über ein gemein- sames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 vorgesehen ist, mindestens der sechsstel- lige Code des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren anzugeben. Weitere Unterteilungen: Auszufüllen nach Massgabe etwaiger spezifischer Codes der Vertragsparteien. (Die Angabe sollte unmittelbar hinter der ersten Unterteilung beginnen.) Geltungsbereich am 15. September 202214 Vertragsstaaten Ratifikation Beitritt (B) Inkrafttreten Europäische Union (EU) 15. Juni 1987 1. Januar 1988 Island a 28. Oktober 1987 1. Januar 1988 Nordmazedonien 28. Mai 2015 B 1. Juli 2015 Norwegen a 31. Juli 1987 1. Januar 1988 Schweiz a 28. Oktober 1987 1. Januar 1988 Serbien 9. Dezember 2015 B 1. Februar 2016 Türkei 25. Oktober 2012 B 1. Dezember 2012 Ukraine* 31. August 2022 B 1. Oktober 2022 Vereinigtes Königreich 30. Januar 2019 B 1. Januar 2021 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Der englische Text kann kann auf der Internetseite des Rates der Europäischen Union: xxxxx://xxx.xxxxx- xxxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxx- ment/?id=1987015&DocLanguage=en eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 0000 Xxxx bezogen werden. a Mitglied der EFTA.
Bezeichnung. 1 Kleine Körperpflege 2 Große Körperpflege
Bezeichnung. 1. Die althergebrachte Gemeindebezeichnung Ateritz gilt als Ortsteilbe- zeichnung weiter.
Bezeichnung. 1. Die althergebrachte Gemeindebezeichnung Bergwitz gilt als Ortsteilbezeichnung weiter.
Bezeichnung. 1. Die althergebrachte Gemeindebezeichnung Dorna gilt als Ortsteilbe- zeichnung weiter.