Stammdaten. ☐ Einzelpraxis ☐ Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ☐ MVZ ☐ ermächtigter Arzt LANR (9-stellig) HBSNR Ggf. NBSNR Ggf. weitere NBSNR ☐ Mitglied MEDI BW e.V. ☐ Mitglied im BdP BW e.V. Titel, Nachname, Vorname Ggf. Name MVZ Telefon Straße & Hausnummer (Praxisanschrift) Fax PLZ und Ort E-Mail-Adresse Bankverbindung (Vertragsvergütung soll auf folgendes Konto überwiesen werden) Kreditinstitut IBAN (zwingend erforderlich) BIC (zwingend erforderlich) Kontoinhaber Die Verwaltungskosten gemäß Vertrag betragen 3,57 % der Vertragsvergütung (Honorar gem. Vertrag, Sachkosten). Für Nicht-Mitglieder des MEDI Baden-Württem- berg e.V. oder des BdP BW e.V. werden zusätzliche Verwaltungskosten von weiteren 0,595 % erhoben. Die einmalige Verwaltungsgebühr zur Vertragsteilnahme beträgt 357 € (max. 714 € je HBSNR). Hiermit beantrage ich verbindlich meine Teilnahme am Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Pneumologie in Baden-Württemberg gemäß § 140a SGB V. Ich verpflichte mich zur Einhaltung sämtlicher Pflichten nach dem Vertrag, auch wenn diese im Folgenden nicht gesondert genannt sind. Ich bin umfassend über meine vertraglichen Rechte und Pflichten informiert. Insbesondere ist mir bekannt, dass • die Behandlung und Abrechnung über diesen Vertrag erst erfolgt, wenn eine flächendeckende Versorgung durch eingeschriebene FACHÄRZTE gegeben ist (§ 17 Abs. 1 i.V.m. Anlage 8); • die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach diesem Vertrag erst erfolgen kann, wenn die KVBW mit der AOK einen sog. Bereinigungsvertrag geschlossen hat (§ 24 Abs. 1); • die Managementgesellschaft mich über das Eintreten dieser beiden o.g. Bedingungen umgehend informiert; • meine Vertragsteilnahme mit Zugang eines Bestätigungsschreibens über die Vertragsteilnahme beginnt. Der Zugang kann durch die Übermittlung per Telefax erfolgen; • ich meine vertraglichen Pflichten insbesondere zur Versicherteneinschreibung (§ 4 Abs. 1), im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung und Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen habe und meine Vertragsteilnahme bei Nichterfüllung meiner vertraglichen Pflichten beendet werden kann; • ich selbst meine Vertragsteilnahme mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gegenüber dem MEDIVERBUND kündigen kann; • sich gemäß § 19 des Vertrages mein vertraglicher Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von mir vertragsgemäß erbrachten und abgerechneten Leistunge...
Stammdaten a) Daten zum Versicherungsnehmer aa) Personendaten Vor- und Nachname, Adresse, Faxnummer, Telefonnummer, Mobil- telefonnummer, soweit vorhanden E-Mail-Adresse; als juristische Person zusätzlich die Firma, den oder die Vertretungsberechtigten und den Firmensitz. bb) Daten zum Betrieb Betriebsinhaber, die Betriebsnummer (InVeKoS-Nr./EU-Registrier-Nr./ Unternehmens-Nr.). Falls sich die Personendaten auf den Wohnort beziehen und der Betrieb sich davon abweichend an einem anderen Ort befindet, sind auch die Daten zu diesem Betriebssitz anzugeben. In einem Betrieb mit mehreren Produktionseinheiten (Betriebsstät- ten) ist anzugeben, auf welche Betriebsstätte sich die Versicherung beziehen soll.
Stammdaten. Im Rahmen der Registrierung zur Nutzung der Leistungen des Stadtwerks durch die Endkunden über die DIPKO-Software ist eine Registrierung des Kunden möglich, aber nicht für jede Funktionalität zwingend. Dabei erfasst DIPKO die DIPKO-Software folgende Stammdaten des Endkunden, soweit diese – ggf. als Pflichtfeld – angegeben sind: - Name / Vorname - E-Mail - Anschrift - Geburtsdatum - Kommunikationsdaten (Telefon, Mobilfunk) - Werbeeinwilligung
Stammdaten. 2.1 Die Kriterien der durch die TIWB zu vertreibenden Übernachtungsleistungen bestimmen sich insgesamt durch die im Datenerfassungsbogen (siehe Anlage) getroffenen Vereinbarungen. Der Datenerfassungsbogen wird auf Anforderung der TIWB vom Vermieter zum Jahresende für das folgende Jahr aktualisiert und hat nach Zustimmung durch die TIWB Gültigkeit bis zu der nächsten Aktualisierung des Datenerfassungsbogens. Unabhängig davon ist der Vermieter verpflichtet, zwischenzeitlich eintretende Änderungen der Stammdaten der TIWB unverzüglich über die ihm zur Verfügung stehende Pflegeoberfläche durchzuführen. Existiert zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Vertrages bereits eine gültiger Datenerfassungsbogen zwischen der TIWB und dem Vermieter, gilt dieser als Anlage für diesen Vertrag, wenn keine Änderungen eingetreten sind.
Stammdaten. 2.1 Die Kriterien der durch die ISTS GmbH zu vertreibenden Übernachtungsleistungen bestimmen sich insgesamt durch die in der Anlage (Datenerfassungsbogen) getroffenen Vereinbarungen. Die Anlage (Datenerfassungsbogen) wird auf Anforderung der ISTS GmbH vom Vermieter zum Jahresende für das folgende Jahr aktualisiert und hat nach Zustimmung durch die ISTS GmbH Gültigkeit bis zu der nächsten Aktualisierung der Anlage (Datenerfassungsbogen). Unabhängig davon ist der Vermieter verpflichtet, zwischenzeitlich eintretende Änderungen der Stammdaten der ISTS GmbH unverzüglich über die ihm zur Verfügung stehende Pflegeoberfläche durchzuführen. Besteht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Vertrages bereits eine gültige Anlage (Datenerfassungsbogen) zwischen der ISTS GmbH und dem Vermieter, gilt diese Anlage für diesen Vertrag, wenn keine Änderungen eingetreten sind.
Stammdaten. Der Service Provider wird in Einklang mit dem TKG und dem Datenschutzgesetz („DSG“) Daten der Kunden für die Erbringung von vertraglichen Dienstleistungen (für den Abschluss, die Durchführung, die Änderung oder die Beendigung des Vertrages; die Verrechnung der Entgelte, die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, die Erteilung von Auskünften an Notrufträger gemäß § 98 TKG 2003) speichern und verarbeiten. Der Service Provider wird Daten des Kunden insoweit weitergeben, als er zur Weitergabe gemäß TKG verpflichtet ist. Gemäß § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG ermächtigt der Kunde den Service Provider die nachstehenden Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten: • Vorname, • Familienname, • akademischer Grad, • Wohnadresse, Geburtsdatum, • Firma, • E-Mail-Adresse, • Telefon- und Telefaxnummer, • sonstige Kontaktinformationen, • Bonität, • Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, • Zahlungsmodalitäten, sowie • Zahlungseingänge. Sofern der Service Provider die Stammdaten des Kunden nicht zur Verrechnung von Entgelten oder zur Einbringung von Entgelten benötigt, oder um Beschwerden zu bearbeiten, verpflichtet sich der Service Provider die Stammdaten des Kunden im Einklang mit § 97 Abs 2 TKG jedenfalls spätestens nach der Beendigung des Vertrags mit dem Kunden zu löschen.
Stammdaten. EBM • ICD 10 • ATC-Code
Stammdaten. Die Stammdaten des Kindes und der Sorgeberechtigten, sowie weiterer Abholberechtigter des Kindes werden in der Anlage 2 geregelt. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, dass ihr Kind im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges nach Anlage 1 die GBS- Einrichtung pünktlich erreicht (insbesondere im Fall der Frühbetreuung) und verlässt.
Stammdaten a) Die TZ übernimmt die im Erhebungsbogen (Anlage 1) aufgeführten Daten des Leistungsträgers in das genutzte Buchungssystem. Diese Angaben sind Grundlage für die Vermittlung von Unterkünften.
Stammdaten. Gegenkonten, Steuersätze, Belegtexte und Kassen können in Listen gepflegt werden. Sie werden über die Menüpunkte Kassenbuch → Gegenkonten, Steuersätze, Belegtexte und Kassen aufgerufen.