Bezugsverhältnis Musterklauseln

Bezugsverhältnis. 6 III. Wasserversorgungs-Anlagen 8
Bezugsverhältnis. Das Bezugsverhältnis wird ebenfalls voraussichtlich am Donnerstag, den 10. Juni 2021 (abends) auf der Internetseite der LEG Immobilien (xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx) sowie am Xxxxxxx, den 11. Juni 2021, ab ca. 15:00 Uhr MESZ, d.h. drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bezugsverhältnis entspricht dem Verhältnis des Bezugspreises dividiert durch EUR 3,78 und sodann abgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma, zu einer Neuen Aktie (das „Bezugsverhältnis“). Auf Dividendenansprüche eines Aktionärs, für die eine Dividende in Form Neuer Aktien gewählt wurde, auf die keine volle neue Aktie entfällt, erfolgt die Zahlung einer entsprechenden Bardividende. Ergibt sich hierbei rechnerisch ein Euro-Betrag mit mehr als zwei Dezimalstellen nach dem Komma, wird dieses Ergebnis sodann auf ganze Cent abgerundet werden. Der sich aus dieser Abrundung ergebende Betrag, der somit nicht zur Auszahlung kommt, ist pro Aktienbestand stets kleiner als EUR 0,01. Etwaige kaufmännische Rundungen, die Clearstream und/oder die Depotbanken aus abwicklungstechnischen Gründen vornehmen, bleiben unberührt und erfolgen weder auf Rechnung der Gesellschaft noch auf Rechnung der Deutsche Bank AG.
Bezugsverhältnis. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 5:3 können Aktionäre für fünf (5) auf den Inhaber lautende alte Stückaktien drei (3) Neue Aktien zum Bezugspreis beziehen. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt „Weitere wichtige Hinweise“ dargestellten Bedingungen. Soweit das im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Es ist nur der Bezug von jeweils drei Neuen Aktien oder einem Vielfachen davon möglich.
Bezugsverhältnis. Die Schuldverschreibungen werden mit einem als Dezimalzahl ausgedrückten anfänglichen Bezugsverhältnis von 1 zu 100 am Berechnungstag begeben, d.h. 100 Schuldverschreibungen verbriefen das Recht des Gläubigers auf Lieferung von 100 Gramm Gold.
Bezugsverhältnis. Auf jede Aktie der Gesellschaft mit der ISIN DE000A0KF6M8 entfällt ein Bezugsrecht. Gemäß dem Bezugsverhältnis von 9:2 (das „Bezugsverhältnis”) können die Inhaber von Bezugs- rechten jeweils 2 Neue Aktien für jeweils 9 gehaltene Bezugsrechte beziehen. Die kleinstbeziehbare Anzahl von Aktien ist 1; in diesem Fall verbleibende Bruchteile von Bezugsrechten, die nicht benötigt werden, verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist.
Bezugsverhältnis. Die Jungen Aktien werden den Bezugsberechtigten Aktionären im Verhältnis 5:8 angeboten, d.h. 5 bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von 8 Jungen Aktien gegen Barzahlung des Bezugspreises. Bezugsberechtigte Aktionäre und Inhaber von Bezugsrechten, die nicht über eine durch 5 teilbare Anzahl von Bezugsrechten verfügen, können ihre Bezugsrechte nicht bzw. nicht vollständig ausüben, sofern sie nicht die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten im Rahmen des Bezugsrechtshandels an der Wiener Börse erwerben.
Bezugsverhältnis. Die Bezugsberechtigten haben das Recht, für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft 1 Schuldver- schreibung zum Bezugspreis zu beziehen. Dies stellt – unbeschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen Anspruch im Rahmen dieses Angebots hat. Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen, die nicht durch 874 teilbar sind, die ent- sprechend abgerundete Anzahl von Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen). Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibungen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Bezug auf Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei den Bezugsberechtigten ergeben würden, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand in der XXXX XX000X00XX00 nach Buchungsschluss am 5. Mai 2023. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die de- potmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung am 3. Mai 2023, nach Handelsschluss, ab. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A351P46 / WKN: A351P4) von den Wertpapierbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abge- trennt und den Aktionären über deren jeweilige Depotbank automatisch durch die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, eingebucht. Vom 4. Mai 2023 an werden die Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die angebotenen Schuldverschreibungen gelten die Bezugsrechte.
Bezugsverhältnis. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 39:2 kann ein Aktionär für jeweils 39 (neununddreißig) alte Aktien 2 (zwei) Neue Aktien zum Bezugspreis beziehen. Eine Mehrheitsbeteiligung der Gesellschaft hält derzeit 1.137.139 Eigene Aktien. Diesbezüglich bestehen keine Bezugsrechte. Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, kann das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden. Demnach können Aktionäre ihr Bezugsrecht ausschließlich für eine Neue Aktie oder ein ganzzahliges Vielfache einer Neuen Aktie ausüben. Die Erklärung zur Ausübung des Bezugsrechts ist mit ihrem Zugang bei der Bezugsstelle verbindlich und kann nicht mehr abgeändert werden. Die Ausübung des Bezugsrechts steht jedoch unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und unterliegt den weiteren nachfolgenden unter „Wichtige Hinweise“ aufgeführten Beschränkungen.
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und